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Kontrollgerät

Warum wurde das digitale Kontrollgerät eingeführt?

Die europaweite Einführung des digitalen Kontrollgerätes hat Folgendes zum Ziel:

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit
  • Erhöhung der Manipulationssicherheit am Kontrollgerät
  • fairer Wettbewerb im internationalen Transportverkehr
  • Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen für die Fahrer

Die Einführung des digitalen Kontrollgerätes bedeutet eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, eine Vereinfachung und Vereinheitlichung im Umgang mit dem Kontrollgerät sowohl für den Lenker als auch für Kontrollorgane und Unternehmen, und eine einfachere Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten.

Worin liegt die Verbesserung?

Die heute eingesetzten Systeme (mechanische und analoge Kontrollgeräte üblicher Bauart) sind zu einfach zu umgehen und zu leicht zu manipulieren. Auch werden die heutigen Erfordernisse hinsichtlich Funktion und Sicherheit durch ein analoges Kontrollgerät nicht erfüllt.
Die Unternehmen bekommen ein nützliches und einfaches Hilfsmittel für die Einhaltung des Arbeitzeitgesetzes. Die Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten stehen in digitaler Form zur Verfügung und können ggf. im Bereich der Lohnverrechnung und des Fuhrparkmanagements weiter verwendet werden.
Die Lenker werden vor der möglichen strafbaren Übertretung bestimmter Vorschriften über zusätzliche Signale zeitgerecht vorgewarnt.

Welche Fahrzeuge müssen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein?

Alle Fahrzeugarten, die mit einem analogen Kontrollgerät ausgestattet sein müssen, haben bei einer Erstzulassung ab dem 05.08.2005 über ein digitales Kontrollgerät zu verfügen.

Kann das analoge Kontrollgerät in einem vor dem 05.08.2005 zugelassenen Fahrzeug freiwillig durch ein digitales Kontrollgerät ersetzt werden?

Ja, es spricht nichts gegen einen freiwilligen Ersatz eines analogen Kontrollgerätes durch ein digitales Kontrollgerät.

Welche Arten von Kontrollgerätekarten wird es geben?

  • Fahrerkarten
  • Unternehmenskarten
  • Werkstattkarten
  • Kontrollkarten

Wird es spezielle Kontrollgerätekarten für den Fahrzeughandel geben?

Nein.

Brauche ich verschiedene Karten für Omnibusse und Lastkraftwagen?

Nein, Ihre Karte kann in jedem Fabrikat und Modell des digitalen Kontrollgeräts, unabhängig von dem Fahrzeug, in dem das Gerät eingebaut ist, verwendet werden.

Ab wann muss eine Kontrollgerätekarte verwendet werden?

Sobald ein digitales Kontrollgerät (Tachograph) eingebaut ist, ist dieses mittels Kontrollgerätekarte ordnungsgemäß zu verwenden.
Anträge auf Ausstellung einer Fahrer- und Unternehmenskarte können bei den Autofahrerklubs ARBÖ und ÖAMTC eingereicht werden. Werkstattkarten können bei ASFINAG Maut Service GmbH beantragt werden.

Ist man gezwungen sein Fahrzeug auf ein digitales Kontrollgerät umzurüsten?

Nein, das bestehende analoge Kontrollgerät kann bei bereits zugelassenen Fahrzeugen weiterverwendet werden. Auch wenn das analoge Kontrollgerät defekt wird, muss es nicht getauscht werden, solange es repariert werden kann.

Was gilt, wenn abwechselnd Fahrzeuge mit einem analogen und einem digitalen Kontrollgerät gelenkt werden?

Während der Einführungsphase und in der Übergangsphase werden beide Systeme nebeneinander betrieben. Für den notwendigen Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten hat der Lenker gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Neben der bestehenden Mitführungsverpflichtung der Schaublätter, und eventueller Ersatzaufzeichnungen bei Betriebsstörungen gemäß VO EWG 3821/85 Art. 16 Abs. 2 wird es die Mitführungsverpflichtung der Fahrerkarte geben.
Wenn zusätzlich ein Fahrzeug mit einem analogen Kontrollgerät gelenkt wurde, müssen die Fahrerkarte und die mitgeführten Schaublätter des laufenden Tages sowie die Schaublätter der vorausgehenden 28 Tage an denen gefahren wurde, vorgewiesen werden.

Was wird im digitalen Kontrollgerät gespeichert?

  • Herstellerdaten des Kontrollgerätes und des Sensors
  • Fahrgestellnummer und Kennzeichen
  • Sicherheitselemente
  • Ereignisse – z.B. Überdrehzahl, Kalibrierung, Aktivierung, Kontrollen
  • Fehler – Probleme mit Fahrerkarte/Kontrollgerät
  • Identität des Lenkers und seine Aktivitäten (Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten)
  • Geschwindigkeit
  • Kilometerstand (Wegstrecke)
  • Werkstattdaten – Kalibrierung etc.
  • Kontrollaktivitäten – Arbeitsinspektoren, Exekutivorgane, etc.

Kann in die Daten Einblick genommen werden?

Ja. Die Daten können auf der Anzeige des digitalen Kontrollgerätes dargestellt, ausgedruckt oder heruntergeladen werden. Aus Datenschutzgründen sind dabei immer nur jene Daten zu sehen - die aufgrund der im digitalen Kontrollgerät befindlichen Karte - abrufbar sind.

Wie kann ich meine Daten, die das Gerät am Tag ja anzeigt, vor den Blicken meiner Kollegen schützen?

Ob die Anzeige am Kontrollgerät deaktiviert werden kann, ist beim jeweiligen Hersteller nachzufragen bzw. in der Gebrauchsanleitung des digitalen Kontrollgerätes nachzulesen.

Wie lange kann das digitale Kontrollgerät die Daten speichern?

Das digitale Kontrollgerät ist so konstruiert, dass Daten bei einem durchschnittlichen Gebrauch für 365 Tage gespeichert werden. Die gefahrene Geschwindigkeit wird jedoch nur während der letzten 24 Stunden tatsächlicher Fahrzeit detailliert gespeichert. Zur Beweissicherung nach einem Unfall ist daher die Speicherung der Daten innerhalb von 24 Stunden empfehlenswert (z.B. in einer ermächtigten Werkstätte).

Was passiert, wenn der Speicher des digitalen Kontrollgerätes voll ist?

Wenn der Speicher voll ist, beginnt das Gerät die Daten zu überschreiben – zuerst Tag 1, dann Tag 2 usw. Die einzige Möglichkeit Daten aufzubewahren, bevor sie überschrieben werden, ist, sie zeitgerecht herunterzuladen.
Können andere Geräte an das digitale Kontrollgerät angeschlossen werden?
Im Sinne eines modernen Flottenmanagements wurde vorgesehen, das digitale Kontrollgerät mit anderen Board-Systemen zu verbinden. Alle digitalen Kontrollgeräte werden einen Verbindungsanschluss für diesen Zweck aufweisen. Bezüglich detaillierter Informationen kann man sich an die Hersteller wenden.

Welche Information gibt man händisch ein?

Als Lenker geben Sie das Symbol des Landes, in Spanien zusätzlich die Region am Beginn und am Ende des Tages ein. Weiters sind diverse Lenkeraktivitäten (alle sonstigen Arbeitszeiten, bei denen nicht gelenkt wird, Ruhezeiten und Unterbrechungen) einzugeben.
Andere Informationen werden automatisch auf der Fahrerkarte aufgezeichnet. Das digitale Kontrollgerät übernimmt die Informationen von der Fahrerkarte, nachdem sie diese in das digitale Kontrollgerät eingesteckt haben. Umgekehrt werden die Informationen bezüglich des Fahrzeuges vom digitalen Kontrollgerät auf der Fahrerkarte gespeichert. Der Kilometerstand wird über das digitale Kontrollgerät automatisch kopiert.

Wie prüft man die Arbeitszeiten?

Sie können die Zeiten entweder an der Anzeige des digitalen Kontrollgerätes oder auf einem Ausdruck oder durch Herunterladen der Daten von der Fahrerkarte ersehen.

Wie geht man vor, wenn mit unterschiedlichen Kontrollgeräten (analog und digital) am selben Tag gefahren wird?

Sie müssen alle entsprechenden Aufzeichnungen bereitstellen. Der eine Teil des Tages wird auf den Schaublättern und der andere Teil des Tages auf der Fahrerkarte aufgezeichnet und ist mittels Ausdruck zu dokumentieren.

Was passiert, wenn das digitale Kontrollgerät nicht mehr funktioniert?

Die gesetzlichen Bestimmungen sind unverändert. Sie müssen eine genaue Aufzeichnung von allen Ihren Aktivitäten machen. Die Aktivitäten sollen genau zu der Zeit aufgezeichnet werden, an der sie stattfinden – wann Sie anfangen zu fahren/wann Sie Ihre Aktivität ändern - nicht erst nachträglich. Die umgehende Reparatur ist zu veranlassen.

Wie erkennt man, ob das digitale Kontrollgerät funktioniert?

Das digitale Kontrollgerät zeigt bei nicht korrekter Funktionsweise eine Fehlernachricht. Hat das Gerät jedoch einen Totalausfall, ist keine Anzeige erkennbar.


Ein Fuhrwerksunternehmen hat 4 bis 5 Fahrzeuge und tauscht ein Fahrzeug gegen eines mit einem neuen digitalen Kontrollgerät. Müssen dann alle Lenker im Unternehmen eine Fahrerkarte besitzen?

Nur der Lenker, der das neue Fahrzeug lenkt, muss eine Fahrerkarte haben. Jedoch hat jeder Lenker alle Aufzeichnungen zu seinen Aktivitäten inklusive des Tages vor der letzten Wochenendruhezeit mitzuführen und dem Straßenaufsichtsorgan auf Verlangen hin vorzuweisen, unabhängig davon, ob sie auf einem elektronischen Medium gespeichert oder auf einem Schaublatt aufgezeichnet sind.

Wie wechselt man die Betriebsart?

Allgemein durch Drücken eines Knopfes bis die korrekte Betriebsart auf der Anzeige erscheint. Dieser Vorgang kann jedoch zwischen den einzelnen Kontrollgeräten, Herstellern und Typen unterschiedlich sein.


Zeigt das Gerät die Anzahl der bereits gefahrenen Stunden?

Sie können die bisher gefahrene Zeitdauer auf der Anzeige oder auf einem Ausdruck nachlesen. Sie erhalten eine akustische Warnung 15 Minuten vor dem Zeitpunkt der Überschreitung einer ununterbrochenen Fahrt von 4,5 Stunden.

Wie stellt man die Uhr ein?

Die Funktion Zeiteinstellung ermöglicht im Abstand von mindestens 7 Tagen eine Anpassung der aktuellen Uhrzeit um höchstens 1 Minute. Die interne Uhr wird permanent nach UTC (Coordinated Universal Time) Zeit gestellt. Es ist jedoch möglich, die angezeigte Uhrzeit in die lokale Uhrzeit in sichtbaren Halbstundenschritten umzuändern (Betriebsanleitung).

Registriert das digitale Kontrollgerät die Geschwindigkeit?

Ja. Das digitale Kontrollgerät registriert die Geschwindigkeit für die letzten 24 Stunden in Sekundenschritten.
 


Zusätzliche Informationen: