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Unternehmenskarten

Wichtiger Hinweis zur Unternehmenskarte:

Vor der erstmaligen Inbetriebnahme des Fahrzeuges bzw. des digitalen Kontrollgerätes muss die Unternehmenskarte gesteckt werden, da erst dann, die in Folge aufgezeichneten Daten aus dem Kontrollgerät heruntergeladen werden können.

Wie werden Aufzeichnungen von unternehmensfremden Lenkern (z.B. Leiharbeiter) gehandhabt?

Um Ihrer gesetzlichen Verpflichtung der Planung Ihrer Lenker nachkommen zu können, werden Sie den Zugang zu Vortätigkeiten des unternehmensfremden Lenkers bekommen müssen. Geeignete Mittel sind Ausdrucke der unmittelbaren Vortätigkeit (auch bei anderen Unternehmen) oder das Auslesen der Fahrerkarte. Nur so kann gewährleistet werden, dass die vorgesehenen täglichen bzw. wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten werden können.

Wie werden gemietete Fahrzeuge gehandhabt?

Sie können Ihre Unternehmenskarte benutzen, um Daten gegenüber anderen Anwendern bezüglich der Lenkeraktivitäten, die für Ihr Unternehmen anfallen, zu sperren. Dessen ungeachtet sind die Kontrollorgane jedoch in der Lage, die Daten der Fahrzeugeinheit des gemieteten Fahrzeuges anzusehen oder herunterzuladen.

Wozu dient die Unternehmenskarte?

Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät gespeichert sind. Die Karte ist anderen Unternehmen gegenüber gesperrt.

Wer kann eine Unternehmenskarte beantragen?

Jedes Unternehmen, das ein gewerblich genütztes Fahrzeug (ausgerüstet mit einem digitalen Kontrollgerät) einsetzt und einen Firmensitz in Österreich hat, kann eine Unternehmenskarte beantragen.

Wie lang sind die Unternehmenskarten gültig?

Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig.

Was passiert, wenn die Unternehmenskarte nicht mehr funktioniert?

Sie können bei einer Dienstelle des ARBÖ oder einem Stützpunkt des ÖAMTC eine Ersatzkarte beantragen. Muss eine neue Unternehmenskarte aufgrund eines Defekts neu beantragt werden, wird die Karte nach 5 Werktagen ab Beantragung zugestellt. Wir ersuchen Sie aufgrund der genannten Frist darauf zu achten, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung einer Unternehmenskarte zu stellen.

Was passiert, wenn die Unternehmenskarte gestohlen wird?

Sie können bei einer Dienstelle des ARBÖ oder einem Stützpunkt des ÖAMTC eine Ersatzkarte beantragen. Muss eine neue Unternehmenskarte aufgrund eines Defekts neu beantragt werden, wird die Karte nach 5 Werktagen ab Beantragung zugestellt. Wir ersuchen Sie aufgrund der genannten Frist darauf zu achten, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung einer Unternehmenskarte zu stellen.

Was passiert, wenn die Unternehmenskarte verloren wird?

Sie können bei einer Dienstelle des ARBÖ oder einem Stützpunkt des ÖAMTC eine Ersatzkarte beantragen. Muss eine neue Unternehmenskarte aufgrund eines Defekts neu beantragt werden, wird die Karte nach 5 Werktagen ab Beantragung zugestellt. Wir ersuchen Sie aufgrund der genannten Frist darauf zu achten, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung einer Unternehmenskarte zu stellen.

Was passiert, wenn die Unternehmenskarte ihre Gültigkeit verliert?

Sie können bei einer Dienststelle des ARBÖ oder einem Stützpunkt des ÖAMTC eine Erneuerungskarte beantragen. Im Regelbetrieb werden die Kontrollgerätekarten nach spätestens 15 Werktagen ab Beantragung eingeschrieben übermittelt. Wir ersuchen Sie aufgrund der genannten Frist darauf zu achten, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung einer Unternehmenskarte zu stellen.

Wie viele Unternehmenskarten kann eine Firma haben?

Ein Unternehmen kann über maximal 62 Unternehmenskarten verfügen.

Wie bekommt man eine Unternehmenskarte?

Für die Antragstellung zur Ausstellung einer Unternehmenskarte bei einer Dienstelle des ARBÖ oder einem Stützpunkt des ÖAMTC müssen folgende Angaben gemacht und durch firmenmäßige Zeichnung (Stempel und Unterschrift) bestätigt werden:

  • Identität des Unternehmens (wie Name, Anschrift oder Sitz des Unternehmens)
  • Erklärung, dass zumindest ein Fahrzeug eingesetzt wird, das unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EW) Nr. 3820/85 fällt
  • Gewerbetreibende eine Firmenbuch- oder Gewerberegisternummer Begründung, wenn mehrere Unternehmenskarten beantragt werden
  • Für die Unternehmenskarte ist bei der Beantragung ein Kostenersatz von 85,- Euro zu entrichten.

Wie viel wird die Unternehmenskarte kosten?

Für die Unternehmenskarte ist ein Kostenersatz von 85,- Euro zu entrichten.

Kann man zum Sperren von Daten im digitalen Kontrollgerät anstelle der Unternehmenskarte eine Werkstattkarte benutzen?

Nein. Unternehmens- und Werkstattkarten haben unterschiedliche Funktionen.

Braucht man unterschiedliche Unternehmenskarten für unterschiedliche Betriebsstätten?

Dies ist abhängig von der Struktur und Strategie des Unternehmens.

Welche Daten sind auf der Unternehmenskarte ersichtlich und gespeichert?

Die Karte beinhaltet Identifikationsdaten und Daten zu den Vorgängen (Daten sperren und Herunterladen). Identifikationsdaten:

  • Kartennummer
  • Ausstellungsland, -organ, -datum
  • Gültigkeitsdauer
  • Unternehmensnamen und –adresse
  • Daten zu den Vorgänge
  • die ausgeführten Aktivitäten (Kontrollgerät/Herunterladen der Karte)
  • Zeitraum des Herunterladens
  • Fahrzeugregistrierung und Registrierungsbehörde

Wie viele Daten werden auf der Unternehmenskarte erfasst?

Die Karte beinhaltet mindestens 230 Aufzeichnungen von Aktivitäten, für die sie verwendet wurde.

Wie sieht man, welche Daten auf der Unternehmenskarte geladen sind?

Sie können die Daten auf der Unternehmenskarte sehen, indem Sie diese auf einen Computer mit einer geeigneten Software herunterladen. Es sind jedoch keine Daten zu den Lenkeraktivitäten auf der Unternehmenskarte gespeichert.
Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät gespeichert sind. Die Karte ist anderen Unternehmen gegenüber gesperrt.

Muss man die Lenkeraufzeichnungen/Lenkerdaten aufbewahren?


Genau wie die Schaublätter müssen Sie die Aufzeichnungen von jedem Ihrer Lenker für 2 Jahre aufbewahren. Da die Daten auf der Fahrerkarte zyklisch überschrieben werden, müssen Sie regelmäßig (spätestens alle 28 Tage) eine Kopie von diesen Daten erstellen, bevor sie überschrieben werden. Im Fall des digitalen Kontrollgerätes gibt es auch Daten, die im Kontrollgerät gespeichert sind. Auch diese Daten müssen sowohl chronologisch also auch nach Lenkern sortiert abgelegt werden.

Wie ist das digitale Kontrollgerät kalibriert?

Die Prinzipien der Kalibrierung sind dieselben wie beim analogen Kontrollgerät. Daten und Einstellungen werden in die Fahrzeugeinheit eingegeben, welche ein Kontrollorgan prüfen kann. Das Kabel zwischen dem Bewegungssensor und der Fahrzeugeinheit muss nicht mehr verplombt werden. Die Verbindung zwischen Bewegungssensor und Getriebe ist allerdings weiterhin zu verplomben. Der Grund liegt darin, dass das Kabel nur verschlüsselte Signale überträgt und jede Störung vom Kontrollgerät aufgezeichnet wird.

Benötigen Straßenerhaltungsfahrzeuge (z. B. Schneeräumfahrzeuge) ein digitales Kontrollgerät?

Die zuständige Fachabteilung II/ST 4 des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie nimmt in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Verkehr wie folgt Stellung: Kehrmaschinen werden in der Regel als Spezialkraftfahrzeuge genehmigt, fallen also gar nicht unter den Geltungsbereich der VO (EWG) 3820/85 und auch nicht in den des § 24 Abs. 2 KFG (Kraftfahrzeuggesetz). Nun aber zu den auf die Gemeinde zugelassenen Winterdienstfahrzeugen und Kipperfahrzeugen. Die von Ihnen in diesem Zusammenhang geschilderten Beförderungen sind entweder keine Güterbeförderung oder fallen unter eine andere Ausnahme des Artikels 4 der Verordnung (EWG) 3820/85, insbesondere Artikel 4 Ziffer 6 oder 12 der Verordnung (EWG) 3820/85. Ausdrücklich hinweisen möchte ich auf die Ausnahme für Fahrzeuge der Straßenbauämter, welche im Artikel 4 Ziffer 6 VO (EWG) 3820/85 festgelegt ist. (Die Straßenbauämter haben in der Regel Fahrzeuge für den Winterdienst). Derzeit besteht nach der VO (EWG) 3820/85 eine ex lege Ausnahme. Nach der neuen VO (EG) 561/2006 haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit diese auszunehmen (Art. 13 lit. h). Österreich beabsichtigt, eine solche Ausnahme im KFG zu schaffen. Daher ist der Fall von den Vorschriften der VO (EWG) 3820/85 und 3821/85 ausgenommen. Innerstaatlich gilt allerdings § 24 Abs. 2 KFG. Dieser besagt unter anderem, dass Lastkraftwagen einem Eigengewicht von mehr als 3.500 kg mit geeigneten Fahrtschreibern ausgerüstet sein müssen. Handelt es sich bei den genannten Fahrzeugen um Lastkraftwagen, so müssen sie dennoch mit geeigneten Fahrtschreibern ausgerüstet sein, wenn ihr Eigengewicht 3.500 kg überschreitet. Ein EG-Kontrollgerät ersetzt in diesem Zusammenhang einen Fahrtschreiber. Die Bewertung der Fälle erfolgte ausschließlich aufgrund der genannten EU Verordnungen und des österreichischen Kraftfahrrechts. Falls auf den von Ihnen genannte Sachverhalt das Arbeitszeitgesetz anwendbar ist, so könnte unter Umständen dessen § 17 Abs. 6 zu einem anderen Ergebnis führen. § 17 Abs. 6 Arbeitszeitgesetz sagt nämlich, dass ein eingebautes (analoges oder digitales) Kontrollgerät auch zu verwenden ist.

Was ist der Zweck des Duckers?

Der Drucker ermöglicht jederzeit einen Ausdruck der Daten zum Zweck der Kontrolle.

Wie macht man Ausdrucke?

In der Bedienungsanleitung des digitalen Kontrollgerätes finden Sie nähere Informationen.

Wie sieht man sich die Daten einer Fahrerkarte an?

Daten können auf der Anzeige des digitalen Kontrollgeräts angesehen oder mit dem Drucker des Kontrollgerätes ausgedruckt werden. Eine weitere Möglichkeit ist durch das Herunterladen der Daten gegeben.

Wie speichert man Lenkerdaten?

Die Daten können mit zugehöriger Soft- und Hardware auf einen Computer heruntergeladen und gespeichert werden. Auf Grund der Verpflichtung, Daten jederzeit einem Kontrollorgan vorlegen zu können, ist Sicherung und Verwahrung nach dem Stand der Technik notwendig.

Wie analysiert man die Lenkeraktivitäten?

Auf ähnliche Weise wie Sie es bereits jetzt durchführen. Analysen können manuell oder mit Hilfe von computergestützten Analysesystemen erfolgen, bzw. können wie bisher auch Berater herangezogen werden.

Kann man weiterhin von der freiwilligen Analyse der Aktivitäten der Lenker durch geeignete Experten/Firmen/EDV Gebrauch machen?

Ja. Es ist Ihnen auch weiterhin freigestellt, wie Sie Ihren Verpflichtungen gemäß den Bestimmungen der Sozialvorschriften nachkommen. Die Kontrolle erfolgt auf jeden Fall wie bisher durch die zuständigen Behörden.

Muss man weiterhin regelmäßige Kontrollen durchführen?

Ja. Es gibt keine Veränderungen bezüglich der Verpflichtungen des Unternehmers.

Wo erhält man Geräte zum Herunterladen der Daten?

Die zum Herunterladen benötigte Hardware (z.B. PC, Laptop, Kartenleser, Schnittstellenkabel etc.) ist bereits jetzt am freien Markt erhältlich. Die geeignete Software ist bei den Geräteherstellern erhältlich (siehe Adressen und Ansprechpartner auf www.digitaltacho.at unter Kontakt).

Wer ist für den Datendownload bei Mietfahrzeugen verantwortlich?

Der Mieter (und Beschäftiger) des Fahrzeuges ist für den Datendownload sowie die Aufbewahrung der Datensätze verantwortlich. Grundsätzlich ist der Datendownload nach dem Arbeitszeitgesetz nur für jene Unternehmer verpflichtend, die unselbständige Arbeitnehmer (Fahrer) beschäftigen.

Wie kann der Datendownload bei Mietfahrzeugen durchgeführt werden?

Vor der Vermietung ist zu klären, wie der Datendownload abgewickelt wird. Entweder durch die eigene Unternehmenskarte (Mieter) oder durch externe Dienstleister (ermächtigte Werkstätten, Vermieter, externe Dienstleister).

Benötigt der Mieter eines Lkw eine Unternehmenskarte?

Der Besitz einer Unternehmenskarte erleichtert zwar die Handhabung des digitalen Kontrollgerätes sowie den Download der aufgezeichneten Daten laut Arbeitszeitgesetz, aber der Besitz ist nicht verpflichtend. Ebenso ist es zulässig einen Download bei ermächtigten Werkstätten oder einem externen Dienstleister (dies kann auch der Vermieter sein) durchführen zu lassen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Besitzer oder Mieter eines Lkw über 3,5t hzG eine Unternehmenskarte zu führen.

Muss der Vermieter die Unternehmenssperre aufheben, sodass der Mieter die Daten aus dem digitalen Kontrollgerät downloaden kann?

Die Sperre muss nicht aufgehoben werden, sondern wird durch Stecken einer Unternehmenskarte der Firma B zurückgesetzt. Firma B hat dann nur Zugriff auf Daten welche in weiterer Folge gespeichert werden. Wird dann erneut die Unternehmenskarte der Firma A gesteckt, ist diese befähigt, die zuvor aufgezeichneten sowie die gegebenenfalls in Folge aufgezeichneten Datensätze herunterzuladen.
 
Muss der Vermieter auch die auf dem digitalen Kontrollgerät gespeicherten Daten des Mieters aufbewahren?

Nein. Der Mieter bzw. der Beschäftiger ist im Sinne des Arbeitszeitgesetzes für die ordnungsgemäße Aufbewahrung seiner Daten selbst verantwortlich.

Kann der Vermieter den Tacho gesperrt lassen und dem Mieter die Daten lediglich zur Verfügung stellen?

Grundsätzlich ist eine derartige Vorgehensweise möglich, jedoch ist der Mieter für eine korrekte und vollständige Aufzeichnung und Aufbewahrung der Lenk- und Ruhezeiten eigenverantwortlich.

Was dient als Nachweis einer Vermietung?

Als Nachweis für eine Vermietung dienen schriftliche Vereinbarungen sowie Mietverträge.

Wie ist die Vorgehensweise bei Vermietung eines Lkw an einen Mieter ohne Unternehmenskarte?

Selbstständige Fahrer sind laut Gesetz nicht verpflichtet Aufzeichnung über Lenk- und Ruhezeiten durchzuführen. Daher muss dieser Fahrer zwar eine Fahrerkarte, aber keine Unternehmenskarte besitzen bzw. verwenden.
Unselbstständige Fahrer: Besitzt der Mieter (Unternehmer) keine Unternehmenskarte, besteht die Möglichkeit die Daten von einem Dienstleister (z.B. ermächtigte Werkstätte oder Unternehmen, welches über eine Unternehmenskarte verfügt) herunterladen zu lassen. Im Sinne des Servicegedanken ist es zu empfehlen, dass der Vermieter eine Unternehmenskarte besitzt und als Dienstleistung dem Mieter das Herunterladen der Daten aus dem digitalen Kontrollgerät anbietet, so dass dieser seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann.

Wie ist die Vorgehensweise bei Anmietung eines Lkw?

Es muss vorab mit dem Mieter geklärt werden wie der Datendownload aus dem digitalen Kontrollgerät vorgenommen wird.
Es wird empfohlen bereits bei der Abholung des Lkw durch den Mieter eine Unternehmenskarte mitzuführen und vor der ersten Inbetriebnahme des gemieteten Lkw in das digitale Kontrollgerät zu stecken. Somit ist eine eventuelle Sperre durch die Vermietungsfirma bzw. durch den Vormieter aufgehoben und die in weiterer Folge gespeicherten Daten können ohne großen Aufwand heruntergeladen werden. Bei Retournierung des gemieteten Lkw kann eine Sperre durch Stecken der Unternehmenskarte und in Folge eine Abmeldung an dem digitalen Kontrollgerät aufgehoben werden. Eine andere Möglichkeit wäre das Stecken einer Unternehmenskarte einer anderen Firma (z. B.: der Vermietungsfirma).
Sollte einmal das Stecken der Unternehmenskarte vergessen worden sein, so kann auch im Nachhinein jede ermächtigte Werkstätte mit Hilfe der Werkstättenkarte einen Datendownload durchführen.


Zusätzliche Informationen: