
Anlässlich der Einführung der emissionsklassenabhängigen Bemautung mit 1. Jänner 2010 möchten wir Sie mit den wichtigsten Neuerungen und für Sie relevanten Änderungen vertraut machen.
Seitens ASFINAG wird bei der Ökologisierung der Maut besonderes Augenmerk auf die einfache Tarifumstellung gelegt: bereits bestehende Verträge bleiben weiterhin gültig, die GO-Box muss nicht ausgetauscht werden. Seit 1. August 2009 können Sie die EURO-Emissionsklasse an jeder GO Vertriebsstelle auf Ihrer GO-Box speichern lassen. Im Anschluss an die Deklaration erhalten Sie einen Fahrzeugdeklarationsbeleg, woraus die GO-Box-Nummer, das Kfz-Kennzeichen und die deklarierte EURO-Emissionsklasse hervorgehen. Diese Fahrzeugdeklaration ist jedenfalls auf ihre Richtigkeit zu überprüfen! Zusätzlich erhalten Sie einen Kundenbeleg, mit welchem Sie über die Verpflichtung zur Nachweiserbringung (ab deklarierter EURO-Emissionsklasse IV oder besser) hingewiesen werden. An dieser Stelle möchten wir Sie auch auf die Möglichkeit hinweisen, dass die Nachweiserbringung sowohl vor als auch bis spätestens 14 Kalendertage nach der Deklaration der EURO-Emissionsklasse erfolgen kann.
Die Umsetzung der emissionsklassenabhängigen Bemautung erfolgt auf Grundlage der Wegekostenrichtlinie der Europäischen Union, die eine nach EURO-Emissionsklassen differenzierte Bemautung ab 2010 verpflichtend vorsieht. Die nationale Verankerung erfolgt im Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG) und in der Mauttarifverordnung 2009.
Fahrzeuge werden bei Einhaltung festgelegter Emissionsgrenzwerte in unterschiedliche Klassen unterteilt (Euro I, II, III, IV…). Diese Emissionsklassen werden in drei Tarifgruppen (A, B und C) zusammengefasst.
Mit der Ökologisierung der GO-Maut werden wesentliche Ziele verfolgt:
Das bestehende Mautsystem für Kraftfahrzeuge über 3,5 t hzG ist so konzipiert, dass die Ökologisierung lediglich eine Neueinstellung der GO-Box, welche innerhalb weniger Minuten an einer GO Vertriebsstelle möglich ist erfordert. Durch die korrekte Deklaration haben Sie die Sicherheit, dass Ihre bestehenden Verträge weitergeführt werden.
| In wenigen Schritten zur richtigen Bemautung: | |
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| 1. Wenden Sie sich mit Ihrer GO-Box an eine GO Vertriebsstelle! Hier finden Sie eine Auflistung sämtlicher GO Vertriebsstellen | |
| 2. Geben Sie die Emissionsklasse Ihres Kraftfahrzeuges bekannt! | |
| 3. Überprüfen Sie die ausgehändigten Belege auf ihre Richtigkeit! | |
| 4. GO wünscht Ihnen eine gute Fahrt und weist Sie darauf hin, die Fahrzeugdeklaration im Kraftfahrzeug mitzuführen und die notwendigen Nachweisdokumente zu übermitteln! | |
5. Beachten Sie die angedruckten Hinweise zur Nachweiserbringung auf den Belegen!
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| 6. Überprüfen Sie vor Fahrtantritt, ob die auf der Fahrzeugdeklaration angeführte GO-Box Nummer mit der im Kraftfahrzeug montierten GO-Box und deren Nummer übereinstimmt. | |
| 7. Beachten Sie auf Ihren Fahrten stets die akustischen Signale der GO-Box! |
Bei etwaigen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des ASFINAG Service Centers unter info@asfinag.at sowie unter der Telefonnummer (0)0800 400 12 400 bzw. +43 (1) 955 12 66 mit Rat und Tat zur Seite.
Weiterführende Informationen in Englisch, Italienisch, Kroatisch, Tschechisch und Ungarisch finden Sie auf www.go-maut.at.