
Preise inkl. 20% Ust., gültig seit 1. Dezember 2009
A: Einspurige Kraftfahrzeuge (auch mit Beiwagen)
B: Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis zu einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, wobei das Gesamtgewicht eines allfälligen Anhängers zu dem des Zugfahrzeuges nicht addiert wird.
Die 10-Tages-Vignette ist eine sogenannte Kurzzeitvignette, die vor dem direkten Aufkleben auf die Windschutzscheibe durch die Verkaufsstelle gelocht werden muss. Bei Motorrädern ist die Vignette auf einen nicht leicht auswechselbaren Teil zu kleben (z.B. Gabelholm, Metallträger am Vorderrad). Nicht gelochte und/oder nicht geklebte Vignetten sind ungültig!
Die 10-Tages-Vignette berechtigt zur Straßenbenützung in einem Zeitraum von zehn aufeinander folgenden Kalendertagen, wobei der Lochungstag als erster Kalendertag zu zählen ist.
Beispiel:
Lochungstag: 10.01. entspricht einer Gültigkeit: 10.01. bis einschl. 19.01.
Die 2-Monats-Vignette ist wie die 10-Tages-Vignette eine sogenannte Kurzzeitvignette die ebenfalls vor dem direkten Aufkleben auf die Windschutzscheibe durch die Verkaufsstelle gelocht werden muss. Bei Motorrädern ist die Vignette auf einen nicht leicht auswechselbaren Teil zu kleben (z.B. Gabelholm, Metallträger am Vorderrad). Nicht gelochte und/oder nicht geklebte Vignetten sind ungültig!
Die 2-Monats-Vignette berechtigt zur Straßenbenützung in einem Zeitraum von zwei Monaten ab dem Tag der Ausstellung, wobei der Lochungstag gleichzeitig auch der Endtag nach zwei Monaten ist.
Beispiel:
Lochungstag: 10.01. entspricht einer Gültigkeit: 10.01. bis einschl. 10.03.
Die Jahresvignette berechtigt zur Straßenbenützung für das auf der Vignette bezeichnete Kalenderjahr. Eine nicht aufgeklebte Vignette ist ungültig!
Sie ist gültig vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des Folgejahres.
Beispiel:
Jahresvignette 2010: 01.12.2009 bis einschl. 31.01.2011