Unterwegs
Sicher unterwegs mit der ASFINAG: Rund um den Verkehr sind wir ein verlässlicher Partner und kompetenter Anbieter von Information, modernster Dienste und Services für unsere Kunden. Mehr
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Wir sind ein nutzerfinanziertes Unternehmen. Im Dienst unserer Kunden werden alle Einnahmen aus Maut wieder in Bau, Betrieb und Sicherheit des hochrangigen Straßennetzes investiert. Mehr
Wir setzen auf verantwortungsvolles, langfristiges Handeln. Mit dem Einsatz neuer Technologien und Innovationen machen wir Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen zu den sichersten in Europa. Mehr
Wir sind ein nutzerfinanziertes Unternehmen. Im Dienst unserer Kunden werden alle Einnahmen aus Maut wieder in Bau, Betrieb und Sicherheit des hochrangigen Straßennetzes investiert.
In diesem Verfahren ist ein juristischer Beistand zur Durchsetzung der Ansprüche nicht erforderlich. Vielmehr wird die ASFINAG nach interner Prüfung der Ansprüche und nach Akzeptanz der Rückerstattungssumme durch die Kunden die entsprechenden Beträge einfach und unverzüglich an die Kunden ausbezahlen. Voraussetzung für die Abwicklung der Rückerstattung ist der Nachweis von Nachtfahrten in den betroffenen Abschnitten im angegebenen Zeitraum entweder über Tankkartenabrechnungen (Formular Bestätigung Tankkarten-Kundennummern), die Vorlage der ASFINAG-Wertkarten oder die Barbelege der Mautpassagen.
Ab sofort kann eine teilweise Rückerstattung der Mautbeträge für die Nachtfahrten im Zeitraum vom 01. Februar 2001 und 31. Dezember 2003 auf dem Abschnitt Brenner – Innsbruck (A 13) beantragt werden. Die Rückerstattungsbeträge belaufen sich pro Nachtfahrt für den Zeitraum 1. Februar 2001 bis 31. August 2002 auf 63,98 Euro und für den Zeitraum 1. September 2002 bis 31. Dezember 2003 auf 68,58 Euro.
A 9 Pyhrn Autobahn: Bosrucktunnel, Gleinalmtunnel
Die Sondermautstrecke befindet sich zwischen den Abschnitten der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosruck) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und Übelbach (Gleinalm).
Mautstelle Bosruck
Reithtal 38
8940 Liezen
TEL +43 (0) 50108-26700
FAX +43 (0) 50108-26720
info@asfinag.at
Mautstelle Gleinalm
Vorderlainsach 34
8770 St. Michael i.O.
TEL +43 (0) 50108-26300
FAX +43 (0) 50108-26320
info@asfinag.at
A 10 Tauern Autobahn: Tauerntunnel, Katschbergtunnel
Die Sondermautstrecke befindet sich zwischen der Anschlussstelle Flachau und der
Anschlussstelle Rennweg (Tauern/Katschberg).
Mautstelle St. Michael
Höf 55
5582 St. Michael i.L.
TEL +43 (0) 50108-25400
FAX +43 (0) 50108-25420
info@asfinag.at
A 11 Karawanken Autobahn: Karawankentunnel
Die Sondermautstrecke befindet sich zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel (Mautstelle Rosenbach).
Mautstelle Rosenbach
9183 Rosenbach 133
TEL +43 (0) 50 108-27500
FAX +43 (0) 50 108-27520
info@asfinag.at
S 16 Arlberg Schnellstraße: Arlberg Straßentunnel
Die Sondermautstrecke befindet sich zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Mautstelle St. Jakob).
Mautstelle St. Jakob
Betriebszentrale
6580 St. Anton am Arlberg
TEL +43 (0) 50108-38400
FAX +43 (0) 50108-38420
info@asfinag.at
A 13 Brenner Autobahn
Die gesamte A 13 ist eine Sondermautstrecke. Sie kann ohne Vignette befahren werden. Bitte beachten Sie die Vignettenpflicht auf der A 12. Sollten Sie das vignettenpflichtige Straßennetz umgehen wollen, so stellt die Anschlussstelle Innsbruck Süd die erste Auffahrt beziehungsweise die letzte Abfahrt dar.
Mautstelle Schönberg
Brennerautobahn 4
6141 Schönberg im Stubaital
TEL +43 (0) 50108-39000
FAX +43 (0) 50108-39020
info@asfinag.at
Auf den Sondermautstrecken gibt es keine Vignettenpflicht. Sind Sie Jahresvignettenbesitzer erhalten Sie beim Kauf einer Jahreskarte für die Sondermautstrecke eine Ermäßigung.
Siehe auch FAQ
| Kartenart | A 9 Pyhrn Gleinalm | A 9 Pyhrn Bosruck | A 10 Tauern Katschberg | A 13 Brenner | S 16 Arlberg | A 11 Kara- wanken |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelfahrt | 8,00 | 4,50 | 10,00 | 8,50 | 9,00 | 6,50 |
| Jahreskarte | 95,50 | 100,50 | 95,50 | 95,50 | ||
| Jahreskarte mit Vignettenermäßigung | 55,50 | 60,50 | 55,50 | 55,50 | ||
| Jahreskarte für Pendler | 37,50 | 37,50 | 37,50 | 37,50 | ||
| Jahreskarte für Pendler mit Vignettenerm. | kostenlos | kostenlos | kostenlos | kostenlos | ||
| Jahreskarte für Lenker von Behinderten-fahrzeugen | 7,00 (gilt nicht für A 11) | |||||
| Jahreskarte für behinderte Lenker auf der A 13 | 37,50 | |||||
| Monatskarte A 13 | 37,50 | |||||
| Anrainerkarte A 13 | 37,50 | |||||
| 10-Fahrten Monatskarte A 11 | 21,50 | |||||
| Wertkarte A 11 | 58,00 | |||||
Tarife in EUR, inkl. 20 % Ust.
| Teilstrecke | Abschnitt | Tarif | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Teilstrecke 1 | Innsbruck – Zenzenhof bzw. Brennerpass – Brennersee und jeweils umgekehrt | 1,00 | ||||
| Teilstrecke 2 | Innsbruck – Patsch/Europabrücke und umgekehrt | 2,00 | ||||
| Teilstrecke 3 | Innsbruck – Stubaital und umgekehrt | 2,50 | ||||
| Teilstrecke 4 | Matrei – Brennerpass und umgekehrt | 4,00 | ||||
| Gesamtstrecke | jede Fahrt über die Hauptmautstelle | 8,50 | ||||
Tarife in EUR, inkl. 20 % Ust.
| Teilstrecke | Abschnitt | Tarif | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Teilstrecke 1 | St. Michael – Rennweg und umgekehrt (Katschbergtunnel) | 5,00 | ||||
| Teilstrecke 2 | St. Michael – Flachau und umgekehrt (Tauerntunnel) | 5,00 | ||||
| Teilstrecke 3 | Zederhaus – Flachau und umgekehrt (Tauerntunnel) | 5,00 | ||||
| Gesamtstrecke | jede Fahrt über die Hauptmautstelle (Tauern- und Katschbergtunnel) | 10,00 | ||||
Tarife in EUR, inkl. 20 % Ust.
Sondermautstrecken befinden sich auf der A 9, A 10, A 11, A 13 und S 16. Die Sondermauttickets können entweder direkt an der jeweiligen Mautstelle bezahlt oder vorab mit dem Kauf einer Videomautkarte entrichtet werden.
Kauf einer Einzelfahrt
Kauf einer Jahreskarte
Kauf einer Jahreskarte mit Vignettenermäßigung
Tipp! Drucken Sie im Anschluss an den Onlinekauf des Videomauttickets den Beleg, der Ihnen am Bildschirm bereitgestellt wird, aus. Zusätzlich erhalten Sie bei Angabe einer korrekten E-Mail-Adresse ebenfalls eine Kaufbestätigung. Jahreskartenbesitzer können an der Mautstelle kostenlos auch eine Mautkarte im Scheckkartenformat erhalten.
Bitte geben Sie zur Identifizierung den Barcode Ihrer Karte in das Eingabefeld ein.
Mit 1. Dezember 2012 ist die Mautordnung Version 34 in Kraft getreten. Die Änderungen der Version 34 gegenüber Version 33 beziehen sich auf die Anpassungen der Vignettenpreise an den Verbraucherpreisindex sowie an die Tarifanpassung der Sondermautstrecken. Weitere Änderungen betreffen den Anhang 2 und die Information über den Vorverkauf der Videomautkarte über die App "Unterwegs" im Teil A II, Punkt 3.3.5.
Allerdings - allein damit ist ihr Job nicht getan. Im Rahmen ihrer Kontrollfahrten stehen die SKD-Mitarbeiter allen Kunden der ASFINAG helfend, beratend und informierend zur Seite: Sie geben der Verkehrsleitzentrale Input zum aktuellen Verkehrsgeschehen auf ihrer Strecke, Pannenhilfe steht auf der Tagesordnung und bei Bedarf leistet der ASFINAG-Dienst unverzüglich erste Hilfe. Tagtäglich beweisen die SKD-Mitarbeiter wachsame Augen und viel Fingerspitzengefühl während der Mautkontrollen. Bei den Kontrollen sind sie sowohl im Auftrag der ASFINAG, als auch für die Bezirksverwaltungsbehörden im Einsatz. Alle Aufgaben und Befugnisse des SKD sind ganz klar in der Mautordnung festgelegt.
Kraftfahrzeuglenker müssen durch deutlich sichtbare oder hörbare Zeichen angehalten werden – etwa durch Blaulicht, Anhaltekelle oder Leuchtschrift am Heck des Kontrollfahrzeuges. SKD-Mitarbeiter sind berechtigt die Identität des Lenkers und des Zulassungsbesitzers zu klären – etwa indem sie einen amtlichen Lichtbildausweis einsehen. Kontrolliert werden darf insbesondere auch die Zulassung und die Vignette des Pkws, der Typenschein des Lkws, das Gerät zur elektronischen Entrichtung der Maut (GO-Box), der Fahrtschreiber, der Wegstreckenmesser und das EG-Kontrollgerät. Allfällige Ersatzmauten dürfen entgegengenommen werden und im Bedarfsfall dürfen Fahrzeuge sogar durch geeignete Maßnahmen (z.B. Radklammern, Abnahme von Fahrzeugpapieren) am Weiterfahren gehindert werden. Wird das Zahlen der Ersatzmaut verweigert, kann die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens veranlasst werden. Ebenso darf eine vorläufige Sicherheitsleistung entgegengenommen werden.
Insbesondere während Lkw Kontrollen kommt es immer wieder zu zeitsparenden Serviceleistungen für die Fahrer. Manchmal kommt es vor, dass im Mautsystem falsche Fahrtdaten gespeichert wurden. Solche Fehler können nach Klärung mit dem Fahrer direkt vor Ort festgestellt und im System gelöscht werden. Wird bei der Kontrolle jedoch ersichtlich, dass die vorgeschriebene Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde, liegt eine Verwaltungsübertretung vor. Damit sind die SKD-Mitarbeiter berechtigt, Ersatzmaut einzufordern.
120 Euro (Pkw oder Wohnmobil) beziehungsweise 65 Euro (Motorrad) sind vor Ort zu bezahlen. Bei Manipulation der Vignette werden 240 Euro (Pkw oder Wohnmobil) beziehungsweise 130 Euro (Motorrad) eingehoben. Werden die entsprechenden Beträge nicht beglichen, folgen hohe Verwaltungsstrafen. Diese reichen von 300 Euro bis 3.000 Euro.
Ein ähnliches Schema gilt für die GO-Box und die damit verbundene fahrtleistungsabhängige Maut. Auch hier bekommt der Mautpreller die Möglichkeit, innerhalb von fünf Stunden oder 100 Kilometern, die Maut nachzuzahlen (z.B. an einer GO Vertriebsstelle). Nur, wenn diese Maut nicht bezahlt wird, ist eine Ersatzmaut fällig. Wie viel Ersatzmaut fällig ist, hängt vom Vorfall ab. Sie beträgt 110 Euro, wenn beispielsweise die Achsen zu niedrig eingestellt waren. 220 Euro werden fällig, wenn etwa keine GO-Box mitgeführt wurde oder die GO-Box unzureichendes Guthaben aufwies. Wird die entsprechende Ersatzmaut nicht beglichen, folgen Verwaltungsstrafen von 300 Euro bis 3.000 Euro.
Alle Mitarbeiter des SKD sind fundiert ausgebildet. Zwei unumgängliche Eigenschaften sind allen Mitarbeitern gemein: sie sind ausgesprochen konfliktfähig und haben ein lupenreines Führungszeugnis. Die achtwöchige Ausbildung erfolgt in den Bildungszentren der Sicherheitsexekutive. Über fünf Wochen wird Theorie gepaukt, ein sechzehnstündiger Erste-Hilfe-Kurs bringt erweiterte Fähigkeiten als Ersthelfer. Ab der sechsten Woche geht es dann ab in die Praxis: raus auf die Straße, hin zum direkten Kundenkontakt. Mit einer kommissionellen Prüfung schließt die Ausbildung zum vereidigten Mautaufsichtsorgan ab. Damit sind alle SKD-Mitarbeiter von der ASFINAG bestimmt und als Organe der öffentlichen Aufsicht von den Bezirksverwaltungsbehörden bestellt und vereidigt.
Das offene Mautsystem im Netz der ASFINAG wird nicht nur manuell kontrolliert. Seit Dezember 2007 wird mit Kameras – ähnlich einer Geschwindigkeitskontrolle mittels Radar – die Vignettenkontrolle über ein Kamerasystem durchgeführt. Die Automatische Vignettenkontrolle (AVK) ist eine ergänzende Komponente zur manuellen Vignettenkontrolle. Dort, wo aus Gründen der Verkehrssicherheit keine Ausleitung und Anhaltung durch die Mautaufsicht möglich ist, kommt die AVK zum Einsatz (z.B. auf mehrspurigen Stadtautobahnen). Derzeit sind acht Kamerasysteme in Verwendung. Die Standorte der mobilen Anlagen wechseln alle sieben bis 14 Tage.
Das Kameragehäuse wird über einer Fahrspur montiert und überprüft von dort aus zweispurige Kraftfahrzeuge bis 3,5t höchst zulässigem Gesamtgewicht. Fahrzeuge ohne gültige Vignette werden vom Aufnahmesystem erkannt. Ausschließlich in begründeten Verdachtsfällen werden vom System sowohl ein Überblicksbild mit Kennzeichen als auch ein Detailbild von der Windschutzscheibe aufgenommen und abgespeichert. Anschließend werden die Beweisbilder von Mitarbeitern im ASFINAG Enforcement Center zusätzlich noch manuell auf Richtigkeit überprüft. Hier gilt immer der Grundsatz: Im Zweifel für den Kunden!
Der Europäischer Elektronischer Mautdienst (Englisch: European Electronic Toll Service, kurz EETS) ist ein Dienst, der die Entrichtung von Mautgebühren mit einem einzigen Vertrag bei einem einzigen EETS-Anbieter (dem sogenannten EETS-Provider) und nur einem Fahrzeuggerät (OBU - On Board Unit) in der gesamten Europäischen Union ermöglichen soll.
Die Mautkunden können mit einem EETS-Provider ihrer Wahl einen Vertrag abschließen. Die EETS-Provider entrichten an die Mauterheber (die sogenannten Toll Charger) die in Rechnung gestellten Mautgebühren und stellen diese wiederum ihren Kunden in Rechnung.
Die Grundlagen für einen Europäischen Elektronischen Mautdienst sind in einer Richtlinie festgehalten. Diese Richtlinie sieht vor, dass die europäischen Mautbetreiber den Europäischen Mautdienst für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) innerhalb von drei Jahren beziehungsweise für alle anderen Fahrzeuge innerhalb von fünf Jahren umzusetzen haben, sofern es sich bei den Mautdiensten um ein elektronisches Mautsystem handelt.
Die Richtlinie 2004/52/EG vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Europäischen Union sowie die Entscheidung der Europäischen Kommission 2009/750/EG vom 6. Oktober 2009 über die Festlegung der Merkmale des europäischen elektronischen Mautdienstes und seiner technischen Komponenten bilden die Voraussetzungen für die Einführung des EETS in den EETS-Gebieten der Mitgliedsstaaten.
Die Entscheidung sieht für jeden Mauterheber eine verpflichtende Erstellung von Vorgaben für das EETS-Gebiet vor, in denen der Mauterheber die allgemeinen Bedingungen für die Akzeptanz eines EETS-Anbieters darlegt.
Die Vorgaben für das EETS-Gebiet richten sich ausschließlich an EETS-Anbieter im Sinne der Entscheidung der Europäischen Kommission 2009/750/EG. Die Erfüllung der in diesem Dokument angeführten Anforderungen bildet die Grundlage für einen Vertragsabschluss als EETS-Anbieter im EETS-Gebiet der ASFINAG.
Allgemeine Vertragsbedingungen für EETS-Anbieter
Anlagen zu den Vorgaben für das EETS-Gebiet
| ASFINAG hat die in den Anlagen zu den Vorgaben für das EETS Gebiet enthaltenen Angaben und Informationen sorgfältig zusammengestellt, es wird jedoch keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
Die übermittelten Unterlagen dienen rein der Information und es können daraus keine Ansprüche auf eine Zulassung bzw. Zertifizierung von Equipment geltend gemacht werden. |
| EETS-OBE Personalization, Configuration and Operation Data Description |
Die ASFINAG ist ein zu 100 Prozent nutzerfinanziertes Unternehmen und erhält keine finanziellen Zuschüsse aus dem Staatsbudget. Alle Einnahmen aus Vignettenverkauf, Lkw Maut und Sondermautstrecken werden ausschließlich wieder in Bau, Betrieb und Sicherheit des hochrangigen Straßennetzes in Österreich investiert.
Wir von der ASFINAG danken unseren Kunden für die ordnungsgemäße Bezahlung der Maut.
Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) – das sind alle Lkw, Busse und schwere Wohnmobile – gilt im Straßennetz der ASFINAG eine fahrleistungsabhängige Maut. Statt der Vignette wurde speziell für die Lkw Maut alternativ die GO-Box entwickelt. Sie erhalten diese an unseren GO Vertriebsstellen. Die Tarife hängen unter anderem von der Anzahl der Achsen, den zurückgelegten Kilometern und der EURO-Emissionsklasse der Fahrzeuge ab. Die Bezahlung erfolgt entweder im Vorhinein (Pre-Pay) oder im Nachhinein (Post-Pay) und wird z.B. direkt mit der ASFINAG via GO Direkt verrechnet.
| Bemautung nach EURO-Emissionsklassen Tarife für Kfz über 3,5t hzG ab 01.01.2013 | ![]() | ![]() | ![]() |
| Tarifgruppe | Kategorie 2 2 Achsen | Kategorie 3 3 Achsen | Kategorie 4+ 4 u. mehr Achsen |
| A EURO-Emissionsklasse EURO VI | 0,149 | 0,2086 | 0,3129 |
| B EURO-Emissionsklasse EURO EEV | 0,155 | 0,2170 | 0,3255 |
| C EURO-Emissionsklassen EURO IV u. V | 0,170 | 0,2380 | 0,3570 |
| D EURO-Emissionsklassen EURO 0 bis III | 0,193 | 0,2702 | 0,4053 |
Tarife in EUR pro km, exkl. 20% USt.
Anmerkung:
Die Tabelle gibt Auskunft über die kilometerbezogenen Grundtarife im Netz der ASFINAG. Auf den Sondermautstrecken und der A 12 im Unterinntal gelten höhere Tarife.
Spezielle Informationen für Lkw und Bus rund um die Tarife, GO-Box, Vertrieb, Installation, Bezahlung und Kontrolle finden Sie auf unserer Lkw und Bus Seite.
Ausgestattet mit der 10-Tages-Vignette ist ein Kfz bis einschließlich 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) zur Straßenbenützung in einem Zeitraum von zehn aufeinanderfolgenden Kalendertagen berechtigt. Der Lochungstag gilt als erster Tag.
Beispiel: Lochungstag ist der 10. Jänner – damit reicht der Gültigkeitszeitraum bis einschließlich 19. Jänner.
Ausgestattet mit der 2-Monats-Vignette ist ein Kfz bis einschließlich 3,5t hzG zur Straßenbenützung in einem Zeitraum von zwei Monaten berechtigt. Die Gültigkeit beginnt mit dem Lochungstag und endet zwei Monate später mit Ablauf jenes Tages, der nach seiner Zahl dem Lochungstag entspricht.
Beispiel: Lochungstag: 10. Jänner entspricht einer Gültigkeit vom 10. Jänner. bis einschl. 10. März
Sie berechtigt zur Straßenbenützung für das auf der Vignette gedruckte Kalenderjahr. Eine nicht aufgeklebte Vignette ist ungültig! Sie ist gültig vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des Folgejahres.
Beispiel: Die Jahresvignette 2013 gilt von 01. Dezember 2012 bis einschließlich 31. Jänner 2014.
Die Nutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ist kostenpflichtig. Die ASFINAG finanziert sich ausschließlich durch Mauteinnahmen aus dem hochrangigen Straßennetz. Als hundertprozentig nutzerfinanziertes Unternehmen erhält die ASFINAG somit keine finanziellen Zuschüsse aus dem Staatsbudget. Alle Einnahmen aus Vignettenverkauf, Lkw Maut und Sondermautstrecken werden ausschließlich wieder in Bau, Betrieb und Sicherheit des hochrangigen Straßennetzes in Österreich investiert.
Für das Vertrauen in das Straßennetz der ASFINAG bedanken wir uns bei allen Kunden.
Die Vignettenpflicht gilt für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG): Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile. Abhängig vom Vignettentyp darf das vignettenpflichtige Straßennetz für einen bestimmten Zeitraum benutzt werden. Für Lkw und alle Kraftfahrzeuge über 3,5t hzG erfolgt die Abrechnung und somit die kostenpflichtige Nutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen über die sogenannte GO-Box. Die Mautportale ermöglichen das bequeme Abbuchen der Maut. Das elektronische Mautsystem macht eine Berechnung der Maut ohne Anhalten möglich – der Verkehrsfluss bleibt erhalten.
Mit rund 6.000 Vertriebsstellen im In- und Ausland sorgt die ASFINAG für einen reibungslosen Vertrieb der Vignette. Die Vignette ist am Fahrzeug einfach anzubringen. Im internationalen Vergleich sind die Preise für das umgangssprachliche Pickerl oder Autobahnpickerl moderat, was in Österreich entscheidend zur Akzeptanz des Mautsystems beigetragen hat.
Die Tarife für die Vignette unterscheiden sich nach Art des Kraftfahrzeuges und Gültigkeitsdauer.
| 10-Tages-Vignette | 2-Monats-Vignette | Jahres-Vignette | |
|---|---|---|---|
| Motorrad | 4,80 | 12,10 | 32,10 |
| Auto | 8,30 | 24,20 | 80,60 |
Tarife in EUR, inkl. 20 % Ust., gültig ab 1. Dezember 2012
| 10-Tages-Vignette | 2-Monats-Vignette | Jahres-Vignette | |
|---|---|---|---|
| Motorrad | 4,90 | 12,40 | 32,90 |
| Auto und Kfz bis einschl. 3,5t hzG | 8,50 | 24,80 | 82,70 |
Tarife in EUR, inkl. 20 % Ust., gültig ab 1. Dezember 2013
Alles zur Handhabung der Autobahnvignette und noch mehr Wissenswertes sehen Sie im unterhaltsamen Animationsfilm mit Conny.
Die ASFINAG finanziert sich ausschließlich durch Mauteinnahmen aus dem hochrangigen Straßennetz. Als hundertprozentig nutzerfinanziertes Unternehmen erhält die ASFINAG somit keine finanziellen Zuschüsse aus dem Staatsbudget. Alle Einnahmen aus Vignettenverkauf, Lkw Maut und Sondermautstrecken werden ausschließlich wieder in Bau, Betrieb und Sicherheit des hochrangigen Straßennetzes in Österreich investiert.
Gerne beantworten wir Ihre Anfrage auch telefonisch. Unser Service Center ist weltweit erreichbar:
+43 1 955 1266 sowie kostenlos
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