Anbringung und Kontrolle
Die Vignette muss grundsätzlich vor der Benützung vignettenpflichtiger Straßen ordnungsgemäß am Fahrzeug aufgeklebt werden.
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Die Nutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ist kostenpflichtig.
Für alle Fahrzeuge bis 3,5t hzG – Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile – gilt die Vignettenpflicht. Vom Vignettentyp abhängig, können Sie das vignettenpflichtige Straßennetz für einen bestimmten Zeitraum benutzen.
Für alle Kraftfahrzeuge über 3,5t hzG erfolgt die kostenpflichtige Nutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen über die Abrechnung der sogenannten GO-Box. Die Mautportale ermöglichen das bequeme Abbuchen der Maut. Das elektronische Mautsystem macht eine Berechnung der Maut ohne Anhalten möglich und beeinträchtigt daher den Verkehrsfluss in keiner Weise.
Die ASFINAG ist ein zu 100 % nutzerfinanziertes Unternehmen und erhält deshalb keine finanziellen Zuschüsse aus dem Staatsbudget. Alle Einnahmen aus Vignettenverkauf, Lkw-Maut (GO-Box) und Sondermautstrecken werden ausschließlich wieder in Bau, Betrieb und Sicherheit des hochrangigen Straßennetzes in Österreich investiert.