Positionsanzeige:

Navigation des aktuellen Bereichs:

Inhalt:

Allgemeine Geschäftsbedingungen Videomaut

Allgemeine Bedingungen

  • Die zeitliche Gültigkeit der Videomautkarte beträgt ein Jahr ab Ausstellung.
  • Die Durchfahrt durch die Videomautspur ist nur mit dem Kennzeichen möglich, auf das die Videomautkarte ausgestellt ist.
  • Wird ein Fahrzeug trotz gültiger Videomautkarte vom System nicht erkannt (z.B. wegen Verschmutzung des Kennzeichens), wird es zu einer geöffneten Mautspur ausgeleitet. In diesem Fall ist die Videomautkarte dem Mautpersonal zu übergeben. Kann die Videomautkarte nicht vorgewiesen werden, ist der Tarif für eine Einzelfahrt zu bezahlen. Die Videomautkarte ist daher in jedem Fall bis zur Durchfahrt an der Mautstelle aufzubewahren.
  • Mit der Videomautkarte wird kein Rechtsanspruch auf Benützung der Videomautspur erworben. Sollte die Benützung der Videomautspur – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich sein, stehen dem Erwerber einer Videomautkarte keinerlei Ersatzansprüche zu.
  • Die Rücknahme bereits gelöster Videomautkarten durch die Verkaufsstelle ist ausgeschlossen.
  • Für allfällige Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Wien vereinbart.


Zusätzliche Informationen: