Die Vignette muss grundsätzlich vor der Benützung vignettenpflichtiger Straßen ordnungsgemäß am Fahrzeug aufgeklebt werden.
! Bitte beachten Sie, dass der Kauf bzw. der Besitz der Vignette alleine die gesetzliche Vorgabe einer ordnungsgemäßen Mautentrichtung nicht erfüllt!
Die Vignette muss unbeschädigt und ohne zusätzliche Hilfsmittel direkt auf die Innenseite der Windschutzscheibe geklebt werden, sodass sie von außen gut sicht- und kontrollierbar ist (das Aufkleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen ist nicht zulässig).
! Bitte beachten Sie die Anbringungshinweise auf der Rückseite der Vignette.
Bei Motorrädern ist die Vignette gut sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil des Motorrades anzukleben. Dieser Umstand gilt dann als gegeben, wenn die Entfernung des Motorradteiles nur unter Verwendung von Werkzeug möglich ist.
Grundsätzlich ja! Ausnahmen stellen folgende Fälle dar:
Sollten Sie Ihr Fahrzeug an einem vignettenpflichtigen Rastplatz abstellen, so ist die Vignette von außen gut sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen.
Die Vignette ist fahrzeugbezogen, eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist ausgeschlossen.
Lösen Sie Ihre Vignette erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ab. Durch das Ablösen der Vignette verfällt aufgrund der eingearbeiteten Sicherheitsmerkmale die Vignettengültigkeit.
! Tipp: Entfernen abgelaufener Vignetten
Vignette an einer Ecke anheben und alle Schichten gemeinsam abziehen. Klebereste anfeuchten, einwirken lassen und nur mit Wasser entfernen.
Es sollten maximal zwei österreichische Vignetten gleichzeitig an der Windschutzscheibe angebracht sein.
Der untere Vignetten-Abschnitt (Trägerfolie mit Seriennummer) ist aus zwei Gründen unbedingt aufzubewahren: