Der Kunde kann wählen, ob er die Bezahlung der Maut direkt mit ASFINAG über das GO Direkt Verfahren, über ein zugelassenes Zahlungsmittel im Nachhinein (Post-Pay Verfahren) oder über im Voraus auf der GO-Box gespeicherte Mautwerte (Pre-Pay Verfahren) abwickeln möchte.
GO Direkt
Die Maut kann direkt mit ASFINAG über das GO Direkt Verfahren abgerechnet werden. Hier kann der Kunde zwischen dem Post-Pay Verfahren und dem Guthabenverfahren wählen. Beim Post-Pay Verfahren wird die Maut, je nach Kundenwunsch, wöchentlich, ein oder zwei Mal im Monat im Nachhinein abgerechnet. Beim Guthabenverfahren kann die Benützung des mautpflichtigen Straßennetzes nach der Einzahlung eines zentral verwalteten Guthabens erfolgen. Erfahren Sie mehr über diese bequemen Zahlungsarten auf der Seite zum GO Direkt Verfahren.
Pre-Pay-Verfahren
Ähnlich einer Telefonwertkarte bezahlt der Kunde bei diesem Verfahren für Mautwerte bis zu einer maximal zulässigen Höhe im Vorhinein und „fährt sie ab“. Die möglichen Zahlungsmittel sind Barzahlung, Debitkarten (Maestro) und die zugelassenen Tank- und Kreditkarten, die im Anhang 2 der Mautordnung aufgelistet sind.
Post-Pay-Verfahren
Der Kunde bekommt hier nach Durchführung eines Anmeldeverfahrens die Möglichkeit, das mautpflichtige Straßennetz zu benutzen und die angefallene Maut pro Fahrzeug im Nachhinein über das jeweils hinterlegte Zahlungsmittel abzurechnen. Die Abrechnung der Post-Pay-Verträge erfolgt ausschließlich über die im Anhang 2 der Mautordnung zugelassenen Tank- oder Kreditkarten, bei denen das Kartenunternehmen entsprechende Zahlungsgarantien gegenüber ASFINAG gegeben hat.
Einzelleistungsinformationen
Detaillierte Informationen über die verrechneten Mauttransaktionen werden als Einzelleistungsinformationen bereitgestellt. Sie sind im Internet kostenlos verfügbar und können dort heruntergeladen werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, länger zurück liegende Informationen oder Papierversionen kostenpflichtig über das
ASFINAG Service Center 0 800 400 12 400 oder +43 (1) 955 12 66 zu bestellen.
Rechnungslegung
a) Zahlung mit GO Direkt
Bei Bezahlung über das GO Direkt Verfahren erhält der Kunde seine Rechnung wahlweise wöchentlich, ein oder zwei Mal pro Monat in elektronischer Form per E-Mail oder per Post direkt von ASFINAG.
b) Zahlung mit Bargeld
Für Zahlung mit Bargeld bekommt der Kunde die Rechnung (entsprechend den Kriterien des § 11 UStG) direkt an der GO Vertriebsstelle ausgehändigt.
c) Zahlung mit Kreditkarte
Bei der Mautabrechnung über Kreditkarten werden die Transaktionen täglich an die jeweilige Kartenfirma zur Abrechnung übermittelt.
Für Zahlungen im Pre-Pay-Verfahren, die über Maestro- oder Kreditkarten abgerechnet werden, erhält der Kunde die Rechnung (entsprechend den Kriterien des § 11 UStG) direkt an der GO Vertriebsstelle ausgestellt. Nur die vom Kunden angegebenen Adressdaten werden auf diesen Rechnungen angedruckt. Sollte der Kunde keine Adressdaten angegeben haben, kann er diese selbst auf den Belegen vermerken.
Für die im Post-Pay-Verfahren verbrauchten Mautwerte, die über Kreditkarten abgerechnet werden, wird dem Kunden die Rechnung von der ASFINAG zwei Mal pro Monat wahlweise per Post oder in elektronischer Form per E-Mail übermittelt.
d) Bezahlung mit Tankkarte
Bei der Mautabrechnung über Tankkarten werden die Transaktionen täglich an die jeweilige Kartenfirma zur Abrechnung übermittelt.
Im Pre-Pay-Verfahren erhält der Kunde beim Kauf von Mautwerten an der Vertriebsstelle einen Lieferschein und die Rechnung wird ihm von der Tankkartenfirma zugesandt.
Im Post-Pay-Verfahren bekommt der Kunde die Rechnung von der Tankkartenfirma zugesandt.
Jahres- und Service-Gebühren
Bei Kreditkarten aus Ländern, die als Währung den Euro führen, werden in der Regel keine Zuschläge in Form von Bearbeitungsgebühren verrechnet, jedoch können Jahresgebühren für die Nutzung der Karten anfallen.
Bei Tankkarten kann es bei der Verrechnung zwischen Tankkartenfirma und Kunde zu etwaigen Zuschlägen – sogenannten Service-Gebühren – kommen, auf welche ASFINAG keinerlei Einfluss hat.
Lediglich bei der Abrechnung der Maut über GO Direkt fallen weder Jahres- noch Service-Gebühren an. Im Gegenteil erhält der Kunde nach 12 Monaten eine Rückvergütung von 0,3 % der im letzten Jahr abgerechneten Maut.
Eine Übersicht unsere Partner im Zahlungsverkehr im Rahmen der Zahlungsabwicklung der fahrleistungsabhängigen Maut für Fahrzeuge über 3,5t hzG entnehmen Sie bitte dem Anhang 2 der aktuellen Mautordnung.
Fragen zur Umsatzsteuer: Ausführliche Informationen zur Umsatzsteuer-Rückerstattung für nicht in Österreich ansässige Unternehmen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen.