Bei Fahrerkarten, die vor dem 15.03.2007 und im Zeitraum von 28.02.2010 bis 03.02.2011 ausgestellt wurden, endet die Gültigkeit nicht an dem auf der Fahrerkarte aufgedrucktem Datum, sondern einen Tag früher.
Beispiel Fahrerkarte:
| Ablaufdatum laut Fahrerkarte | 04.10.2009 |
| Faktisches Ablaufdatum | 03.10.2009 23:59 Uhr bzw. 04.10.2009 0:00 Uhr |
Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerkarte (frühestens 90 Tage, jedoch spätestens 15 Werktage vor Gültigkeitsende) sollte die Ausstellung einer neuen Karte bei den zuständigen Stellen (ARBÖ bzw. ÖAMTC) beantragt werden.
Ein aktuelles Lichtbild des Antragstellers ist nur dann vorzulegen, wenn sich dessen Äußeres so geändert hat, dass er auf dem vorliegenden Lichtbild vom Sachbearbeiter nicht mehr zweifelsfrei zu erkennen ist, spätestens jedoch nach 10 Jahren.
Zu Kontrollzwecken muss eine ungültig gewordene Fahrerkarte mindestens weitere 28 Tage nach Ablauf der Gültigkeit im Fahrzeug mitgeführt und dem Kontrollorgan auf Verlangen vorgelegt werden.