Anträge auf Ausstellung von Kontrollgerätekarten können ab sofort gestellt und in Folge an den Antragsteller ausgeliefert werden.
Im Regelbetrieb werden die Kontrollgerätekarten nach spätestens 15 Werktagen ab Beantragung eingeschrieben übermittelt. Muss eine neue Kontrollgerätekarte aufgrund eines Verlusts oder Diebstahls neu beantragt werden, wird die Karte nach fünf Werktagen ab Beantragung zugestellt. Aufgrund der genannten Fristen ist darauf zu achten, rechtzeitig einen Antrag auf Ausstellung einer Kontrollgerätekarte zu stellen. Generell gilt, dass nach Ablauf der Gültigkeit die Karten neu beantragt werden müssen.
Antragstellung zur Ausstellung einer Fahrerkarte
Für die Antragstellung zur Ausstellung einer Fahrerkarte bei einer Dienststelle des ARBÖ oder einem Stützpunkt des ÖAMTC müssen vom Fahrer persönlich folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Für die Fahrerkarte ist bei der Beantragung ein Kostenersatz von 70,- Euro zu entrichten. Die Karte ist fünf Jahre gültig.
Spezialfälle:
Als Nachweis über die rechtmäßige Beschäftigung in Österreich gilt:
Der Antrag darf auch während des Entzuges der Lenkberechtigung gestellt werden.
Antragstellung zur Ausstellung einer Unternehmenskarte
Für die Antragstellung zur Ausstellung einer Unternehmenskarte bei einer Dienststelle des ARBÖ oder einem Stützpunkt des ÖAMTC müssen folgende Angaben gemacht und durch firmenmäßige Zeichnung (Stempel und Unterschrift) bestätigt werden.
Für die Unternehmenskarte ist bei der Beantragung ein Kostenersatz von 85,- Euro zu entrichten. Die Karte ist ebenfalls fünf Jahre gültig.
Antragstellung zur Ausstellung einer Werkstattkarte
Für jede geeignete Person einer ermächtigten Werkstätte muss jährlich eine persönlich auf diese Person ausgestellte Werkstattkarte bei der ASFINAG Maut Service GmbH beantragt werden. Die Werkstattermächtigung erfolgt gemäß § 24 KFG 1967, die vom jeweiligen Landeshauptmann erteilt wird. Die Ermächtigung ist die Voraussetzung zur Beantragung einer Werkstattkarte. Für die Ausstellung einer Werkstattkarte ist ein Kostenersatz von 97,- Euro zu entrichten. Ebenso wie die Karte wird auch der dafür erforderliche PIN-Code eingeschrieben an die geeignete Person versandt. Die Karte ist ein Jahr gültig.
Antragstellung zur Ausstellung einer Kontrollkarte (Behördenkarte)
Die Behördenkarte wird von den gemäß § 123a KFG vorgesehenen Stellen bei der ASFINAG Maut Service GmbH beantragt. Für die Ausstellung einer Behördenkarte ist ein Kostenersatz von 70,- Euro zu entrichten. Die Kontrollkarten werden gesammelt an den Antragsteller übermittelt. Die Karte ist fünf Jahre gültig.