Je nach Häufigkeit der Benutzung der Sondermautstrecken können Sie zwischen Einzelfahrt und verschiedenen Karten wählen.
! Tipp: Die Jahreskarte kostet regulär 92,- Euro (bzw. 97,- Euro A 10). Sollten Sie Besitzer einer gültigen Jahresvignette sein, wird gegen Vorlage des unteren Vignetten-Abschnittes einmalig ein Betrag von 40,- Euro auf den Kaufpreis der Jahresmautkarte angerechnet.
| Kartenart | A 9 Pyhrn Gleinalm | A 9 Pyhrn Bosruck | A 10 Tauern Katschberg | A 13 Brenner | S 16 Arlberg | A 11 Kara- wanken |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelfahrt | 7,50 | 4,50 | 10,00 | 8,00 | 8,50 | 6,50 |
| Jahreskarte | 92,00 | 97,00 | 92,00 | 92,00 | ||
| Jahreskarte mit Vignettenermäßigung | 52,00 | 57,00 | 52,00 | 52,00 | ||
| Jahreskarte für Pendler | 36,00 | 36,00 | 36,00 | 36,00 | ||
| Jahreskarte für Pendler mit Vignettenerm. | kostenlos | kostenlos | kostenlos | kostenlos | ||
| Jahreskarte für Lenker von Behinderten-fahrzeugen | 7,00 (gilt nicht für A 11) | |||||
| Jahreskarte für behinderte Lenker auf der A 13 | 36,00 | |||||
| Monatskarte A 13 | 36,00 | |||||
| Anrainerkarte A 13 | 36,00 | |||||
| 10-Fahrten Monatskarte A 11 | 21,50 | |||||
| Wertkarte A 11 | 58,00 | |||||
Tarife in EUR, inkl. 20 % Ust.
| Teilstrecke | Abschnitt | Tarif | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Teilstrecke 1 | Innsbruck – Zenzenhof bzw. Brennerpass – Brennersee und jeweils umgekehrt | 1,00 | ||||
| Teilstrecke 2 | Innsbruck – Patsch/Europabrücke und umgekehrt | 2,00 | ||||
| Teilstrecke 3 | Innsbruck – Stubaital und umgekehrt | 2,50 | ||||
| Teilstrecke 4 | Matrei – Brennerpass und umgekehrt | 4,00 | ||||
| Gesamtstrecke | jede Fahrt über die Hauptmautstelle | 8,00 | ||||
Tarife in EUR, inkl. 20 % Ust.
Die Einzelkarte ist gültig für eine Durchfahrt (für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5t hzG). Für diese Karte gibt es keine Ermäßigung bei Hin- und Rückfahrten.
Online-Kauf
Die Jahreskarte zum Preis von 92,- Euro (bzw. 97,- Euro A 10) ist kennzeichen- und streckengebunden und ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig. Für Kraftfahrzeuge mit Probe- oder Überstellungskennzeichen wird keine Jahreskarte ausgegeben.
Bei Neuausstellung aufgrund von Verlust der Jahreskarte oder auch bei einmaligem Umschreiben der Jahreskarte auf ein anderes Kennzeichen ist eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 6,50 Euro bei der Mautstelle zu entrichten. Die Vorlage des Zulassungsscheins ist notwendig.
Online-Kauf
Gegen Vorlage des unteren Abschnittes der gültigen Jahresvignette wird einmalig ein Betrag von 40,- Euro auf den Kaufpreis der Jahreskarte angerechnet.
Online-Kauf
Hier handelt es sich um eine kennzeichengebundene Zeitkarte für nicht selbstständig Berufstätige. Voraussetzung ist, dass das Kraftfahrzeug auf den Antragssteller zugelassen ist, dass damit die mautpflichtige Strecke auf der Fahrt vom Wohnsitz zum Arbeitsplatz (max. 150 km) benützt wird und dass der Berufstätige für die gesamte Wegstrecke die Pendlerpauschale geltend gemacht hat. Die Gültigkeit der Pendlerkarte bezieht sich auf die Dauer der Beschäftigung und ist auf maximal ein Jahr ab der Ausstellung beschränkt. Für die Mautstrecken der A 9 Bosruck/Gleinalm erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen für jede Teilstrecke gesondert.
Auch Präsenzdiener (Grundwehrdiener bzw. Zivildiener) können eine speziell ermäßigte Pendlerkarte beantragen. Sie bezieht sich wie bei anderen nicht selbstständig Berufstätigen auf die Strecke zwischen Wohn- und Dienstort, wobei das Kraftfahrzeug auf den Antragssteller zugelassen sein muss!
Sind die Voraussetzungen für die Ausgabe einer Pendlerkarte gegeben (siehe oben) und kann zusätzlich ein gültiger unterer Jahresvignetten-Abschnitt vorgelegt werden, wird die Jahreskarte für Pendler kostenlos ausgestellt. Für die Mautstrecken der A 9 Bosruck/Gleinalm erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen für jede Teilstrecke gesondert.
Behinderte können gemäß § 29b StVO mit Einschränkungsvermerk im Führerschein (z.B. Bremse am Lenkrad, Automatikschaltung etc.) eine ermäßigte Jahreskarte erhalten. Die Jahreskarte für behinderte Lenker wird nur auf ein für den behinderten Lenker zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt und darf nur verwendet werden, wenn das Fahrzeug von der behinderten Person selbst gelenkt wird. Die Karte ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr gültig und gilt mit Ausnahme der A 11 Karawanken Autobahn auf allen österreichischen Sondermautstrecken. Sie kostet 7,- Euro.
Zu den Bedingungen einer Jahreskarte für Pendler (siehe oben) werden auch Jahreskarten für behinderte Lenker (diese müssen auch Fahrzeughalter sein) ausgegeben. Die Jahreskarte wird an folgende Personen abgegeben:
Diese Jahresmautkarte gilt nur auf der A 13.
Diese Karte ist an das Kennzeichen Ihres Kraftfahrzeuges gebunden. Sie berechtigt während 30 Kalendertagen zur uneingeschränkten Benützung der A 13 Brenner Autobahn. Die Ausstellung erfolgt gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung.
Bewohner des Wipp - und Stubaitals erhalten unter Vorlage bestimmter Unterlagen eine sogenannte "Anrainerkarte".
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Die Anrainerkarte kostet normalerweise 36,00 EUR. Unter Vorlage der Allonge erhält der Kunde die Jahreskarte kostenlos.
Ein Onlinekauf im Internet ist bei der Anrainerkarte A13 nicht möglich, da die vorzulegenden Unterlagen nicht kontrolliert werden können.
Diese Karte ist an das Kennzeichen Ihres Kraftfahrzeuges gebunden. Sie berechtigt während 30 Kalendertagen ab dem Ausstellungsdatum zu zehn Fahrten durch den Karawankentunnel. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Rückvergütung nicht verbrauchter Fahrten ausgeschlossen.
Wertkarten werden nur auf der A 11 angeboten und sind nur dort gültig. Diese Wertkarte ist 18 Monate gültig und kann übertragen werden (d.h., sie ist nicht an ein Kennzeichen gebunden). Pro Durchfahrt werden 4,- Euro von der Wertkarte abgezogen. Nach Ablauf der Gültigkeit werden Restwerte nicht rückerstattet, sie können aber beim Kauf einer neuen Wertkarte übertragen werden.