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Kartenarten und Preise

Je nach Häufigkeit der Benutzung der Sondermautstrecken können Sie zwischen Einzelfahrt und verschiedenen Karten wählen. 

 !  Tipp: Die Jahreskarte kostet regulär 90,- Euro. Sollten Sie Besitzer einer Jahresvignette sein, erhalten Sie gegen Vorlage des unteren Vignetten-Abschnittes die Jahresmautkarte um 50,- Euro.

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Einzelkarte

Die Einzelkarte ist gültig für eine Durchfahrt (für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5t hzG). Für diese Karte gibt es keine Ermäßigung bei Hin- und Rückfahrten.

Jahreskarte

Die Jahreskarte zum Preis von 90,- Euro ist kennzeichen- und streckengebunden und ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig. Für Kraftfahrzeuge mit Probe- oder Überstellungskennzeichen wird keine Jahreskarte ausgegeben.
Bei Neuausstellung aufgrund von Verlust der Jahreskarte oder auch bei einmaligem Umschreiben der Jahreskarte auf ein anderes Kennzeichen ist eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 6,50 Euro bei der Mautstelle zu entrichten. Die Vorlage des Zulassungsscheins ist notwendig.

Jahreskarte mit Vignettenermäßigung

Die Jahreskarte mit Vignettenermäßigung wird bei Vorlage des unteren Abschnittes der Jahresvignette um 50,- Euro ausgegeben.

Jahreskarte für Pendler

Hier handelt es sich um eine kennzeichengebundene Zeitkarte für nicht selbstständig Berufstätige. Voraussetzung ist, dass das Kraftfahrzeug auf den Antragssteller zugelassen ist, dass damit die mautpflichtige Strecke auf der Fahrt vom Wohnsitz zum Arbeitsplatz (max. 150 km) benützt wird und dass der Berufstätige für die gesamte Wegstrecke die Pendlerpauschale geltend gemacht hat. Die Gültigkeit der Pendlerkarte bezieht sich auf die Dauer der Beschäftigung und ist auf maximal ein Jahr ab der Ausstellung beschränkt. Für die Mautstrecken der A 9 Bosruck/Gleinalm erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen für jede Teilstrecke gesondert.

Ermäßigung für Präsenzdiener

Auch Präsenzdiener (Grundwehrdiener bzw. Zivildiener) können eine speziell ermäßigte Pendlerkarte beantragen. Sie bezieht sich wie bei anderen nicht selbstständig Berufstätigen auf die Strecke zwischen Wohn- und Dienstort, wobei das Kraftfahrzeug auf den Antragssteller zugelassen sein muss!

Jahreskarte für Pendler mit Vignettenermäßigung

Sind die Voraussetzungen für die Ausgabe einer Pendlerkarte gegeben (siehe oben) und kann zusätzlich ein gültiger unterer Jahresvignetten-Abschnitt vorgelegt werden, wird die Jahreskarte für Pendler kostenlos ausgestellt. Für die Mautstrecken der A 9 Bosruck/Gleinalm erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen für jede Teilstrecke gesondert.

Ermäßigte Jahreskarte für Behinderte gemäß § 29b StVO (außer A 11)

Behinderte können gemäß § 29b StVO mit Einschränkungsvermerk im Führerschein (z.B. Bremse am Lenkrad, Automatikschaltung etc.) eine ermäßigte Jahreskarte erhalten. Das Kraftfahrzeug muss auf den Behinderten nach § 29b zugelassen sein. Die Karte ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr gültig und gilt mit Ausnahme der A 11 Karawanken Autobahn auf allen österreichischen Sondermautstrecken. Sie kostet 7,- Euro.

Jahreskarte für behinderte Lenker auf der A 13

Zu den Bedingungen einer Jahreskarte für Pendler (siehe oben) werden auch Jahreskarten für behinderte Lenker (diese müssen auch Fahrzeughalter sein) ausgegeben. Die Jahreskarte wird an folgende Personen abgegeben:

  • Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen, bei denen die Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50% beträgt
  • Schwerbeschädigte nach § 9 Abs. 2 Kriegsopferversorgungsgesetz, BGBl 152/1957
  • Zivilblinde mit Blindenausweis
  • Behinderte, die eine Behinderung von mindestens 50% nachweisen können

Diese Jahresmautkarte gilt nur auf der A 13.

10-Fahrten-Monatskarte auf der A 11

Diese Karte ist an das Kennzeichen Ihres Kraftfahrzeuges gebunden. Sie berechtigt während 30 Kalendertagen ab dem Ausstellungsdatum zu zehn Fahrten durch den Karawankentunnel. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Rückvergütung nicht verbrauchter Fahrten ausgeschlossen.

A 13 Monatskarte

Diese Karte ist an das Kennzeichen Ihres Kraftfahrzeuges gebunden. Sie berechtigt während 30 Kalendertagen zur uneingeschränkten Benützung der A 13 Brenner Autobahn. Die Ausstellung erfolgt gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung.

Wertkarte auf der A 11

Wertkarten werden nur auf der A 11 angeboten und sind nur dort gültig. Diese Wertkarte ist 18 Monate gültig und kann übertragen werden (d.h., sie ist nicht an ein Kennzeichen gebunden). Pro Durchfahrt werden 4,- Euro von der Wertkarte abgezogen. Nach Ablauf der Gültigkeit werden Restwerte nicht rückerstattet, sie können aber beim Kauf einer neuen Wertkarte übertragen werden.

A 13 Anrainerkarte

Die Bewohner des Wipp- und Stubaitales erhalten unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung eine Anrainerkarte zum Preis von 35,- Euro. Bei Vorlage eines unteren Abschnittes einer gültigen Jahresvignette wird die Anrainerkarte kostenlos ausgegeben. 
 


Zusätzliche Informationen: