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Vignettenersatz

Bei Windschutzscheibenbruch und Totalschaden erhalten Besitzer einer Jahresvignette bei Erfüllen gewisser Voraussetzungen eine Ersatzvignette oder einen Kostenersatz.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Ersatzvignette im Falle eines Windschutzscheibenbruchs:

  • Die abgelöste Jahresvignette samt unterem Vignetten-Abschnitt (Trägerfolie)
  • Kopie der Reparaturrechnung der Werkstatt für die ersetzte Windschutzscheibe (bitte achten Sie darauf, dass besonders bei Firmenfahrzeugen der Fahrzeuglenker mit anzuführen ist.)
  • Das ausgefüllte, unterschriebene Formular für Vignettenersatz (bei Firmen mit Stempel) 

Voraussetzungen für den Erhalt einer Ersatzvignette im Falle eines Totalschadens:

  • Original-Jahresvignette (abgelöst) samt unterem Vignetten-Abschnitt
  • Kopie der Fahrzeugabmeldung
  • Totalschadensnachweis (firmenmäßig mit Stempel unterfertigt z.B. durch Werkstatt oder Verschrottungsunternehmen – Wichtig: der Totalschaden muss eindeutig daraus hervorgehen.)
  • Das ausgefüllte, unterschriebene Formular für Vignettenersatz (bei Firmen mit Stempel)  

 !  Beachten Sie bitte, dass eine Ersatzvignette nur dann ausgegeben wird, wenn kein Anspruch gegenüber Dritten gegeben ist. Das heißt, dass im Falle eines Unfalles, welcher durch den Unfallgegner verursacht wurde, dessen Haftpflichtversicherung auch für die Vignette bzw. die Vignettenkosten regresspflichtig ist.

Wo können Sie eine Ersatzvignette erhalten?

  • ÖAMTC (für Nichtmitglieder: Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro)
  • ARBÖ (für Nichtmitglieder: Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro)
  • ASFINAG Maut Service GmbH (5020 Salzburg, Alpenstraße 99)
  • ASFINAG Mautstellen
  • An ausgewählten Grenzstationen (jedoch nur Windschutzscheibenbruch):

Autobahn-Grenze Suben
4975 Suben, Suben 89 (Bankgebäude), Werner Vogl
geöffnet: tägl. 24 Std.
TEL +43 (0) 7711-31582

Grenze Hörbranz
ÖAMTC-Stützpunkt Hörbranz
geöffnet: tägl. 24 Std.
TEL +43 (0) 5573-83137-229

Grenze Kiefersfelden
ITM Handels GmbH
Autobahn Tank und Rastanlage
geöffnet: tägl. 24 Std.
TEL +49 (0) 8033-302560

Grenze Salzburg/Walserberg
Grenzspedition ASALIS
geöffnet: tägl. Mo bis So von 06:00 bis 22:00 Uhr
TEL +49 (0) 8651-965721

Grenze Suben
Raiffeisenbank Schärding/Suben
geöffnet: Mo, Di, Do, Fr    07.45 – 12.00 Uhr   13.30 – 17.00 Uhr
             Mi                     07.45 – 12.00 Uhr
TEL +43 (0) 7711-2160

Grenze Scharnitz
Grenzwechselstube Steffan
geöffnet: tägl. 07:00 – 19:00 Uhr 
TEL +43 (0) 5213-5306

Voraussetzungen für den Erhalt eines Kostenersatzes

Neben den oben genannten Voraussetzungen für den Erhalt einer Ersatzvignette (sowohl bei Windschutzscheibenbruch als auch bei Totalschaden) müssen für den Erhalt eines Kostenersatzes zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das ausgefüllte, unterschriebene Formular für Vignettenersatz (bei Firmen mit Stempel)
  • Angabe einer Bankverbindung (Bankleitzahl, Kontonummer und Kontoinhaber)
  • Kopie der Zweitvignette oder Kopie der Kaufrechnung

Wo erhalten Sie einen Kostenersatz?

ASFINAG Maut Service GmbH
Abt. Vignette/Vignettenersatz
Alpenstraße 99
5020 Salzburg

  Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf eine Ersatzvignette nur bei Totalschaden und bei Windschutzscheibenbruch besteht. Kein Anspruch auf eine Ersatzvignette besteht bei Fahrzeugwechsel und Manipulation der Vignette.

Haben Sie versehentlich die Vignette entwertet?

Sollten Sie die Jahresvignette versehentlich entwertet haben, haben Sie bis Ende März eines jeden Jahres die Möglichkeit, eine Ersatzvignette zu erhalten.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Ersatzvignette bei Handhabungsfehler:

  • Das ausgefüllte, unterschriebene Formular für Vignettenersatz (bei Firmen mit Stempel)
  • Stellungnahme: Beschreibung, wie es zur Ungültigkeit der Jahresvignette kam
  • Zulassungsschein des Kraftfahrzeuges in Kopie
  • Jahresvignette und der untere Vignetten-Abschnitt (Trägerfolie) im Original
  • Rechnung der Jahresvignette; Achtung, bei neu zugelassenen Fahrzeugen darf der Vignettenkauf (Rechnungsdatum) nicht mehr als 1 Monat zurückliegen

Wo erhalten Sie eine Ersatzvignette?

  • ARBÖ (bis Ende März des laufenden Jahres)
  • ÖAMTC (bis Ende März des laufenden Jahres)
  • ASFINAG Maut Service GmbH, 5020 Salzburg, Alpenstraße 99 (ganzjährig)
  • ASFINAG Mautstellen (bis Ende März des laufenden Jahres)

Informationen zu Windschutzscheibenbruch, Handhabungsfehlern und Totalschaden:
Telefon unter 0800 400 12 400 (kostenlos aus A, D, CH) oder +43 (1) 955 12 66 (kostenpflichtig aus allen anderen Ländern)


Zusätzliche Informationen: