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Vignettenersatz

Ersatz österreichischer Jahresvignetten

Bei Windschutzscheibenbruch und Totalschaden erhalten Besitzer einer österreichischen Jahresvignette bei Erfüllen gewisser Voraussetzungen eine Ersatzvignette oder einen Kostenersatz.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Ersatzvignette im Falle eines Windschutzscheibenbruchs:

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung
  • Die abgelöste Jahresvignette samt unterem Vignetten-Abschnitt (Trägerfolie) 
  • Kopie der Reparaturrechnung der Werkstatt für die ersetzte Windschutzscheibe (bitte achten Sie darauf, dass besonders bei Firmenfahrzeugen der Fahrzeuglenker mit anzuführen ist.) 
  • Das ausgefüllte, unterschriebene Formular für Vignettenersatz 

Voraussetzungen für den Erhalt einer Ersatzvignette im Falle eines Totalschadens:

  • Original-Jahresvignette (abgelöst) samt unterem Vignetten-Abschnitt
  • Kopie der Fahrzeugabmeldung
  • Totalschadensnachweis, mit kurzer Stellungnahme zum Sachverhalt (Stempel und Unterschrift von Werkstatt, Automobilclub oder Verschrottungsunternehmen – Wichtig: der Totalschaden muss eindeutig daraus hervorgehen.)
  • Das ausgefüllte, unterschriebene Formular für Vignettenersatz  
     

 !  Beachten Sie bitte, dass eine Ersatzvignette nur dann ausgegeben wird, wenn kein Anspruch gegenüber Dritten gegeben ist. Das heißt, dass im Falle eines Unfalles, welcher durch den Unfallgegner verursacht wurde, dessen Haftpflichtversicherung auch für die Vignette bzw. die Vignettenkosten regresspflichtig ist.

Wo können Sie eine Ersatzvignette erhalten?

  • ÖAMTC (für Nichtmitglieder: Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro)
  • ARBÖ (für Nichtmitglieder: Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro)
  • ASFINAG Maut Service GmbH (5020 Salzburg, Alpenstraße 99)
  • ASFINAG Mautstellen
  • An ausgewählten Grenzstationen (jedoch nur Windschutzscheibenbruch):

Autobahn-Grenze Suben
4975 Suben, Suben 89 (Bankgebäude), Werner Vogl
geöffnet: tägl. 24 Std.
TEL +43 (0) 7711-31582

Raststation Hörbranz GmbH
An der A 14 Rheintal/Walgau
6912 Hörbranz
geöffnet: tägl. 24 Std.
TEL +43 (0) 5573-84452
FAX +43 (0) 5573-83957

Grenze Kiefersfelden
ITM Handels GmbH
Autobahn Tank und Rastanlage
geöffnet: tägl. 24 Std.
TEL +49 (0) 8033-302560

Grenze Salzburg/Walserberg
Grenzspedition ASALIS
geöffnet: tägl. Mo bis So von 06:00 bis 21:00 Uhr
TEL +49 (0) 8651-965721

Grenze Scharnitz
Grenzwechselstube Steffan
geöffnet: tägl. 07:00 – 19:00 Uhr 
TEL +43 (0) 5213-5306

Voraussetzungen für den Erhalt eines Kostenersatzes

Neben den oben genannten Voraussetzungen für den Erhalt einer Ersatzvignette (sowohl bei Windschutzscheibenbruch als auch bei Totalschaden) müssen für den Erhalt eines Kostenersatzes zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das ausgefüllte, unterschriebene Formular für Vignettenersatz
  • Angabe einer Bankverbindung (Bankleitzahl, Kontonummer und Kontoinhaber)
  • Kopie der Zweitvignette oder Kopie der Kaufrechnung

Wo erhalten Sie einen Kostenersatz?

ASFINAG Maut Service GmbH
Abt. Vignette/Vignettenersatz
Alpenstraße 99
5020 Salzburg
Österreich

  Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf eine Ersatzvignette nur bei Totalschaden und bei Windschutzscheibenbruch besteht. Kein Anspruch auf eine Ersatzvignette besteht bei Fahrzeugwechsel und Manipulation der Vignette.

Haben Sie versehentlich die Vignette entwertet?

Sollten Sie die Jahresvignette versehentlich entwertet haben, haben Sie bis Ende März eines jeden Jahres die Möglichkeit, eine Ersatzvignette zu erhalten.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Ersatzvignette bei Handhabungsfehler:

  • Das ausgefüllte, unterschriebene Formular für Vignettenersatz
  • Stellungnahme: Beschreibung, wie es zur Ungültigkeit der Jahresvignette kam
  • Zulassungsschein des Kraftfahrzeuges in Kopie
  • Jahresvignette und der untere Vignetten-Abschnitt (Trägerfolie) im Original
  • Rechnung der Jahresvignette; Achtung, bei neu zugelassenen Fahrzeugen darf der Vignettenkauf (Rechnungsdatum) nicht mehr als 1 Monat zurückliegen

Wo erhalten Sie eine österreichische Ersatzvignette?

  • ARBÖ (bis Ende März des laufenden Jahres)
  • ÖAMTC (bis Ende März des laufenden Jahres)
  • ASFINAG Maut Service GmbH, 5020 Salzburg, Alpenstraße 99 (ganzjährig)
  • ASFINAG Mautstellen (bis Ende März des laufenden Jahres)

Informationen zu Windschutzscheibenbruch, Handhabungsfehlern und Totalschaden (österreichische Vignetten):
Telefon unter 0800 400 12 400 (kostenlos aus A, D, CH) oder +43 (1) 955 12 66 (kostenpflichtig aus allen anderen Ländern)

 

Ersatz ausländischer Vignetten

Wo und wie erhalten Sie eine slowenische Ersatzvignette?

Diesbezüglich ersuchen wir um direkte Kontaktaufnahme mit der zuständigen slowenischen Autobahngesellschaft DARS d.d. unter:
DARS d.d.
Cestninski uporabniski center (CUC)
Gric 54
1000 Ljubljana
Slowenien
TEL +386 1 518 83 64

Jedenfalls erforderliche Unterlagen (ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderungen der
DARS d.d.):

  • Kopie der Reparaturrechnung über den Austausch der Windschutzscheibe / des Motorradteiles bzw. eine Bestätigung über die Zerstörung des Fahrzeuges oder über die Übergabe des Fahrzeuges an einen Verschrottungsbetrieb
  • Die entfernte (alte) Vignette
  • Originalkupon (Trägerfolie der Vignette) und Kassabon vom Kauf der neuen (Ersatz-) Vignette

Entsprechende Antragsformulare sowie alle aktuellen und notwendigen Informationen im Zusammenhang mit der Ausgabe von slowenischen Ersatzvignetten stehen unter der Internetadresse www.dars.si zur Verfügung.
 

Wo und wie erhalten Sie eine Schweizer Ersatzvignette?

Diesbezüglich ersuchen wir um direkte Kontaktaufnahme mit einem Schweizer Zollamt
oder
Schweizer Oberzolldirektion (OZD)
Sektion Fahrzeuge und Straßenverkehrsabgaben
Monbijonstrasse 40
3003 Bern
Schweiz
TEL +41 31 323 38 55 oder +41 31 322 59 88

Jedenfalls erforderliche Unterlagen (ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderungen der Oberzolldirektion):

  • Bruchteil der zerstörten Vignette (Seriennummer)
  • Rechnung der Werkstatt
  • Schreiben der Versicherung, dass sie den Ersatz nicht übernimmt

 


Zusätzliche Informationen: