- Bemautetes Streckennetz in Österreich
asfinag_strecken_sondermaut.pdf [771 Kb] - Vignette für Behinderte
Gratisvignette für Behinderte.pdf [53 Kb]
Grundsätzlich gilt für sämtliche Kraftfahrzeuge bis einschließlich 3,5t hzG auf den auf der Karte orange eingezeichneten Autobahnen und Schnellstraßen Vignettenpflicht.
In- und ausländische Behinderte, die ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (Hotelaufenthalte sowie etwaige Zweitwohnsitze sind ausgenommen) in Österreich haben, unterliegen einer Sonderregelung und erhalten seit 1998 eine Gratisvignette, die von jener Landesstelle des Bundessozialamtes ausgegeben wird, in deren Sprengel der Behinderte seinen ordentlichen Wohnsitz hat.
Informationen zu den Voraussetzungen, die Adressen der Landesgeschäftsstellen des Bundessozialamtes sowie weitere nützliche Details zur Gratisvignette für Behinderte entnehmen Sie bitte dem Downloaddokument.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind weitere Ausnahmen von der Vignettenpflicht vorgesehen. Diese betreffen Heereskraftfahrzeuge, Blaulichtkraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge eines öffentlichen ausländischen Hilfsdienstes usw.
Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Mautordnung Teil A I Punkt 2.2.1.
Für Anhänger, Wohnwägen, Beiwagen für Motorräder und dergleichen ist keine zusätzliche Vignette notwendig.
Mehrspurige Kraftfahrzeuge, die noch nie zum Verkehr zugelassen waren und Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen führen, benötigen eine Vignette, sofern ihr Eigenwicht nicht mehr als 3,5t hzG beträgt.