Strategische Prüfung Verkehr (SP-V) / Voruntersuchung
Als Reaktion auf die SUP-Richtlinie (Strategische Umweltprüfung) der EU wurde in Österreich das SP-V Gesetz 2005 (Strategische Prüfung Verkehr) umgesetzt. Die Durchführung dieses Verfahrens ist die Grundlage für die Aufnahme einer (neuen) Verbindung in den Anhang des Bundesstraßengesetzes (BStG) und steht nun am Beginn jedes Planungsprozesses.
In einer SP-V werden strategische Grundsatzfragen im Planungsbereich geklärt. Im Vordergrund steht nicht die Prüfung von Einzelprojekten, sondern der Zusammenhang verschiedenster Maßnahmen eines Plans, es wird demnach ein verkehrsträgerübergreifender Ansatz verfolgt. Aus diesem Grund ist die SP-V einer Projekt-UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) vorgelagert.
In Zusammenhang mit dieser strategischen Prüfung werden nun seitens der ASFINAG Voruntersuchungen zu jedem geplanten Projekt durchgeführt.
In der ersten Projektphase der Bundesstraßenplanung, der Voruntersuchung, gilt es den Nachweis der Notwendigkeit, der Zweckmäßigkeit sowie der prinzipiellen Machbarkeit eines Vorhabens zu erbringen. Dazu werden eine Verkehrsuntersuchung, eine Umweltuntersuchung sowie eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) zur Festlegung möglicher Trassenkorridore im Planungsgebiet durchgeführt. Der Planmaßstab der Voruntersuchung ist kleiner 1: 5000.
Vorprojekt
Aufgrund der Ergebnisse der vorangegangenen Voruntersuchungen werden im Vorprojekt innerhalb des ermittelten Korridors mögliche Trassenvarianten entwickelt und beurteilt. Im Zuge dessen sind für einen geplanten Straßenzug alle zweckmäßigen und technisch möglichen Lösungen – sprich Nullvariante, Ausbauvarianten, Neubauvarianten, Berücksichtigung von Maßnahmen des öffentlichen Verkehrs – auszuarbeiten. Ein Vergleich zur Beurteilung der Trassenvarianten wird mittels eines formalisierten Entscheidungsverfahrens, einer Nutzen-Kosten-Untersuchung (KNU), ermöglicht. Aufgrund dieser vergleichenden Evaluierung wird die Auswahltrasse ermittelt und ausgearbeitet. Ziel der Phase des Vorprojektes ist die Verordnung einer "Grobtrasse" zum Bundesstraßenplanungsgebiet nach §-14 BStG (Bundesstraßengesetz) oder eine einfache Zustimmung durch das Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie (BMVIT).
Einreichprojekt/Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Wird die im Vorprojekt angestrebte Genehmigung durch das BMVIT erteilt, so erstellt die ASFINAG im Rahmen des Einreichprojektes einen Rohentwurf des späteren Bauprojektes. Das bedeutet, dass die im Vorprojekt getroffene Projektentscheidung konkretisiert wird und eine Grundlage für die Projektierung von Kunstbauten, wie Brücken und Tunneln, geschaffen wird. Wichtige Elemente des Einreichprojektes sind:
- Maßnahmenentwürfe im entsprechenden Maßstab
- Abstimmung/Ergänzung der verkehrstechnischen Bemessung
- Spezifizierung der Umweltuntersuchungen
Werden bei Neu- und Ausbauprojekten die im UVP-G definierten Schwellenwerte verschiedener Parameter überschritten, so ist ein Prüfungsverfahren nach dem UVP-G erforderlich. Dabei wird das Projekt nach dem "Vorsorgeprinzip" begutachtet und mögliche Auswirkungen auf die Umwelt werden untersucht, um eine spätere mögliche Beeinträchtigung schon vorab zu erkennen und entsprechend reagieren zu können.
Ziel dieser UVP-Projektphase ist die Genehmigung einer Trasse gemäß § 4 Bundesstraßengesetz (BStG), sprich, die Bestimmung in Lage und Höhe. Für die konkrete Umsetzung werden von der Behörde entsprechende Auflagen erteilt.
Bauprojekt / Materienrechte
Wie bei anderen Vorhaben durch das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz festgelegt, gibt es bei der UVP für Autobahnen und Schnellstraßen kein vollkonzentriertes Verfahren. Das bedeutet, dass durch die UVP ausschließlich die Trassenfindung betroffen ist, nicht jedoch die einzelgesetzlichen Genehmigungsverfahren. Detailgenehmigungen wie Wasserrecht, Naturschutzrecht, Eisenbahnrecht etc. werden, nach entsprechender Prüfung der Behörden, demnach erst nach Abschluss des UVP-Verfahrens, erteilt.
Im Bauprojekt wird das UVP-Projekt konkretisiert, es werden etwa Detailplanungen für Kunstbauten, wie Brücken und Tunnel, erarbeitet. Diese Ausarbeitungen dienen als Grundlage für die spätere Ausschreibung von Bauleistungen.
Bauphase
Nach abgeschlossenem Bauprojekt und erfolgreicher Ausschreibung (etwa diverser Bauleistungen, der örtlichen Bauaufsicht und verschiedener Beweissicherungen) erfolgt der Baubeginn mit offiziellem Spatenstich. Die Verkehrsfreigabe einer Strecke bzw. eines Abschnittes gilt als Abschluss in der Projektabwicklung.
Rechtliche Grundlagen
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G)
Mit dem Motto "Probleme erkennen, bevor sie entstehen" nimmt sich die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) den Belangen des Vorsorgeprinzips an. Ziel ist es, mögliche negative Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt bereits vor der Umsetzung zu erkennen. Dabei werden die Beeinflussungen auf einzelne Umweltmedien geprüft und mit den Wechselwirkungen anderer Medien und Auswirkungen in Beziehung gesetzt. In Österreich wird das Verfahren durch das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz UVP-G geregelt.
Für die Prüfung für Aus- und Neubau von Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken gilt der 3. Abschnitt des UVP-G. Dieser legt fest, dass von der UVP ausschließlich die Trassenfindung betroffen ist, nicht jedoch die Genehmigung der einzelnen materienrechtlichen Verfahren wie z.B.: Naturschutz oder Wasserrecht. Dieses Verfahren wird als "teilkonzentriertes" Genehmigungsverfahren bezeichnet. In weiteren Genehmigungsstufen werden die übrigen materienrechtlichen Bewilligungen erlassen (siehe graphische Darstellung oben). Die Zuständigkeit dafür liegt bei der/dem Bundesminister/in für Verkehr, Innovation und Technologie welche/r den entsprechende UVP-Bescheid erläßt.
Bundesstraßengesetz (BStG)
Gemäß Bundesstraßengesetz (BStG) umfasst das Bundesstraßennetz seit 01. April 2002, nach entsprechenden Umstrukturierungen nur mehr Bundesstraßen A (Bundesautobahnen) und Bundesstraßen S (Bundesschnellstraßen). Dementsprechend definiert das Bundesstraßengesetz die relevanten Straßenzüge und regelt den Umgang in Planung, Bau und Erhaltung sowie die Verantwortlichkeiten.