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ASFINAG Lärmkataster

Unter hochrangigen Infrastruktureinrichtungen sind alle Straßen zu verstehen, auf denen ein Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr vorliegt – das entspricht etwa 16.500 Kfz pro Tag im Straßenquerschnitt. Auch für Schienenwege mit mehr als 60.000 Zugfahrten pro Jahr – das sind etwa 200 pro Werktag – und Flughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr war die Lärmbelastung zu erheben.

Ab dem Jahr 2012 fallen Ballungsräume bereits ab einer Einwohneranzahl von 100.000 in den Geltungsbereich der Richtlinie und für hochrangige Infrastruktureinrichtungen werden bereits ab drei Millionen Kfz pro Jahr bzw. 30.000 Züge pro Jahr berücksichtigt. Für den Flugverkehr werden alle internationalen österreichischen Flughäfen betrachtet.

Die ASFINAG hat aber bereits im Jahr 2009 Lärmkarten in Form des ASFINAG Lärmkatasters 2009 erstellt, welche die Anforderungen aus dem Umgebungslärmschutzgesetz für das Jahr 2012 bereits heute erfüllt.

Somit gewährleistet die ASFINAG durch die Veröffentlichung des ASFINAG Lärmkatasters eine weit über das Umgebungslärmschutzgesetz hinausgehende Einbeziehung und Information der Öffentlichkeit.

Der ASFINAG Lärmkataster 2009 weist eine größere Detaillierungstiefe im Vergleich zu den Umgebungslärmkarten 2007 auf. Im ASFINAG Lärmkataster 2009 wird die Schallbelastung entlang des gesamten Autobahn- und Schnellstraßennetzes dargestellt, und die Daten für das Gelände, der Fahrbahndecke und die Lärmschutzmaßnahmen wurden aktualisiert.

Die wesentlichen Unterschiede zu den Umgebungslärmkarten 2007 sind:

  • Die Darstellung der Lärmbelastung erstreckt sich über das gesamte ASFINAG Netz.
  • Konsistente und gleiche Qualität der Geländedaten und -modelle über das gesamte ASFINAG Netz (ausschließlich aus ASFINAG Geländemodell).
  • Durchgehende und einheitliche Berechnungsmethodik und -parameter für das gesamte ASFINAG Netz.
  • Lärmarme Fahrbahndecken und deren lärmmindernde Wirkungen wurden berücksichtigt.
  • Ausschließlich die Schallbelastung durch ASFINAG Strecken (ohne andere Straßen) ist dargestellt.
  • Die Lärmkarten stellen die Lärmbelastung in 1,5 m Höhe über Grund dar und geben somit die Lärmbelastung realitätsnahe wieder.
  • Es werden alle Rampen in den Knoten und wesentliche Rampen von Anschlussstellen berücksichtigt.

Aufbauend auf die Berechnungsergebnisse des ASFINAG Lärmkatasters wurden die Belastungsschwerpunkte ermittelt und Prioritätsklassen zugeordnet. Diese Auswertungen bildeten die Basis für die Erstellung des langfristigen ASFINAG Bauprogramms.

Neben dem Nutzen als strategisches Planungstool stehen der ASFINAG durch den Lärmkataster und der Einbindung in das ASFINAG GIS (geografisches Informationssystem) sofort Belastungsdaten für jeden Anrainer zur Verfügung.

Lärm für den Tag-Abend-Nachtzeitraum wird durch Lden-Lärmindex beschrieben. Der Lden entspricht dem energieäquivalenten Dauerschallpegel, wobei für den Abendzeitraum (19:00 bis 22:00 Uhr) ein Pegelzuschlag von 5 dB und für den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) ein Pegelzuschlag von 10 dB berücksichtigt wird.

Lärm für den Nachtzeitraum wird durch den Lnight-Lärmindex beschrieben. Der Lnight entspricht dem energieäquivalenten Dauerschallpegel für den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr).

Die Lärmkarten wurden rechnerisch ermittelt, wobei neben Parametern wie Verkehrsstärke, Fahrgeschwindigkeit etc. auch die Kenntnis des Geländes und der Bebauung erforderlich ist. Es ist zu berücksichtigen, dass die Ausbreitungsberechnung vereinfacht – zum Beispiel mit der Beschränkung auf eine Reflexion und unter Verwendung einer generellen Bodendämpfung – durchgeführt wurde. Die ausgewiesenen Immissionswerte können daher von der tatsächlichen Lärmbelastung abweichen.

Detaillierte Aussagen über die tatsächlich vorhandene Schallausbreitung und -belastung können erst durch eine lärmtechnische Detailuntersuchung gemacht werden.


Zusätzliche Informationen: