Wie in anderen europäischen Ländern, gibt es auch in Österreich für den Schwerverkehr Einschränkungen bei der Nutzung des Straßennetzes.
Die ASFINAG trägt auf dem hochrangigen Straßennetz für die Kundmachung von auf verschiedenen Rechtsgrundlagen verordneten Lkw-Fahrverboten und auch Lkw-Überholverboten Sorge.
Die Ursachen für entsprechende Lkw-Fahrverbote oder Lkw-Überholverbote können in der Erhöhung der Verkehrssicherheit, in der Aufrechterhaltung der „Flüssigkeit des Verkehrs“, in der Fernhaltung von Gefahren oder Belästigungen oder auch in der Minimierung der Gefahr, die vom Fahrstreifenwechsel eines Lkws ausgeht, liegen.
In Österreich werden Lkw-Fahrverbote unterschiedlich gehandhabt. Neben den Wochenend- und Feiertagsfahrverboten und dem allgemeinen Nachtfahrverbot, werden in den neun Bundesländern auch individuelle Lkw-Fahrverbote erlassen.
Wochenend- und Feiertagsfahrverbot:
LKW ohne Anhänger und Sattelfahrzeug über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht sowie mit Anhänger wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des LKW oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt.
Zeit:
An Samstagen von 15:00 Uhr bis 24:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Feiertage:
1. und 6. Januar, 8. April (Ostersonntag), 9. April (Ostermontag), 1. Mai, 17. Mai (Christi Himmelfahrt), 27. Mai (Pfingstsonntag), 28. Mai (Pfingstmontag), 7. Juni (Fronleichnam), 15. August (Maria Himmelfahrt), 26. Oktober, 1. November, 8. Dezember, 25. und 26. Dezember
Strecken:
auf dem gesamten österreichischen Straßennetz
Allgemeines Nachtfahrverbot:
LKW über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht
Zeit:
22:00 Uhr bis 05:00 Uhr
Strecken:
auf dem gesamten österreichischen Straßennetz
Die ASFINAG trägt auf dem hochrangigen Straßennetz für die Kundmachung von auf verschiedenen Rechtsgrundlagen verordneten Lkw-Überholverboten/Lkw-Fahrverboten Sorge.
Die Ursachen für entsprechende Lkw-Überholverbote/Lkw-Fahrverbote können in der Erhöhung der Verkehrssicherheit, in der Aufrechterhaltung der „Flüssigkeit des Verkehrs“, in der Fernhaltung von Gefahren oder Belästigungen oder auch in der Minimierung der Gefahr, die vom Fahrstreifenwechsel eines Lkws ausgeht, liegen.
Eine im Jahr 2009 durchgeführte Auswertung der bestehenden Überholverbote am gesamten ASFINAG Netz hat ergeben, dass auf ca. 1.033 Richtungskilometern Lkw-Überholverbote (ohne Tunnel und Verkehrsbeeinflussungsanlagen) kundgemacht sind. Davon sind:
Die ASFINAG hat sich zum Ziel gesetzt, Lkw-Überholverbote laufend auf deren Zielsetzung und Zweckwidmung hin sowie hinsichtlich der Verbesserung des Verkehrsflusses auf räumliche und zeitliche Anpassung zu überprüfen. Insbesondere sollen saisonale Lkw-Überholverbote in Bereichen mit sensiblem Winterdienst auf Steigungsstrecken bzw. auf Strecken mit erhöhtem Unfallrisiko gezielt eingesetzt werden.