Lkw Fahr- und Überholverbote

Für Lkw ab einer bestimmten Tonnage gelten in Österreich laut § 42 StVO (Straßenverkehrsordnung) gewisse Fahr- und Überholverbote. Wir informieren über die wichtigsten Bestimmungen.

Wie in anderen europäischen Ländern, gibt es auch in Österreich für den Schwerverkehr Einschränkungen bei der Nutzung des Straßennetzes. Notwendig sind entsprechende Lkw-Fahrverbote etwa um die Verkehrssicherheit zu verbessern, damit die „Flüssigkeit des Verkehrs" optimiert wird oder auch um Gefahren, die vom Lkw-Verkehr ausgehen, vorzubeugen (beispielsweise Fahrstreifenwechsel). Neben den Wochenend- und Feiertagsfahrverboten und dem allgemeinen Nachtfahrverbot werden in den neun Bundesländern auch individuelle Lkw-Fahrverbote erlassen. 

Seit 1. Juni 2014 gilt in Österreich ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen auf dem linken Fahrstreifen von drei- und vierspurigen Autobahnen und Schnellstraßen. Basis für dieses Verbot ist ein Gutachten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit aus dem Jahr 2013. Aus diesem Gutachten geht hervor: Lkw sind auf Autobahnen öfter in Unfälle verwickelt als Pkw. Elf Prozent der Fahrten auf heimischen Autobahnen und Schnellstraßen werden demzufolge von Lkw zurückgelegt. Diese sind aber in 22 Prozent in Unfälle mit Personenschaden verwickelt, insbesonders auf drei- und vierspurigen Autobahnen.

Dies ist gültig von Samstag, 15.00 Uhr, bis Sonntag, 22.00 Uhr sowie an gesetzlichen Feiertagen von 0.00 bis 22.00 Uhr und zwar in ganz Österreich. Betroffen davon sind

  • Lastkraftwagen mit Anhänger, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht (hzG) des Lastkraftwagens oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt.
  • Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem hzG von mehr als 7,5 t.

Ausgenommen von diesem Verbot sind Fahrten zur Beförderung von bestimmten Lebensmitteln, wenn Frachtbrief oder Ladeliste mitgeführt wird. Dies betrifft frische Lebensmittel wie Obst und Gemüse, Milch(erzeugnisse), Fleisch(erzeugnisse), Fisch(erzeugnisse), Eier, Pilze, Back- und Konditorwaren.

Dies ist gültig auf allen Straßen in Österreich für Lastkraftfahrzeuge mit über 7,5 t hzG in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr. Ausnahmen entnehmen Sie bitte der StVO § 42.

Für mehr Sicherheit, um Staus vorzubeugen oder um bei schlechter Witterung Unfälle zu vermeiden, kann ein Überholverbot für Lkw verhängt werden. Die ASFINAG hat sich jedoch zum Ziel gesetzt, diese Lkw-Überholverbote laufend hinsichtlich der Verbesserung des Verkehrsflusses auf räumliche und zeitliche Anpassung zu überprüfen. So sollen saisonale Lkw-Überholverbote insbesondere in Bereichen mit sensiblem Winterdienst auf Steigungsstrecken sowie auf Strecken mit erhöhtem Unfallrisiko gezielt eingesetzt werden.

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Bei konkreten Fragen zu den Fahrverboten in Österreich wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammern Österreich. Dort finden Sie auch den Online-Ratgeber für Lkw-Fahrverbote.
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