Das neue System besteht aus dem digitalen Kontrollgerät, dem Bewegungssensor und den Chipkarten. Diese sind mit eigenen individuellen Schlüsseln und Zertifikaten versehen und ermöglichen einen gesicherten Zugriff auf Daten und Funktionen des digitalen Kontrollgerätes.
Das digitale Kontrollgerät ist im Fahrzeug installiert und erfasst alle fahrzeug- sowie fahrerrelevanten Daten elektronisch. Die dazugehörenden Kontrollgerätekarten bestehen aus dem Plastikkörper, auf dem optische Sicherheitsmerkmale und ein Mikrocontroller aufgebracht sind. Dieser überwacht die Datenspeicherung und die Zugriffsberechtigung.
Für den Betrieb der digitalen Kontrollgeräte wird – anstelle der bisher verwendeten Tachoscheibe – eine dem Fahrer persönlich zugeordnete Kontrollgerätekarte (Fahrerkarte) benötigt, die mit dem Lichtbild und der Unterschrift des Fahrers versehen ist. Musste der Fahrer bisher das Tachoblatt jeden Tag wechseln und die Blätter der letzten Woche mit sich führen, so erfolgen nunmehr alle Aufzeichnungen elektronisch und werden bis zu 28 Tage auf der Fahrerkarte gespeichert. Somit sind sämtliche Fahreraktivitäten (Fahrt-, Arbeits- und Ruhezeiten sowie Geschwindigkeit und andere Kfz-relevante Daten) auf der Karte gespeichert. Auch das digitale Kontrollgerät speichert sämtliche Daten, besitzt aber eine Speicherkapazität, die bis zu einem Jahr zurückreicht.
Zusätzlich zur Fahrerkarte sind noch drei weitere Typen von Kontrollgerätekarten vorgesehen:
Die Unternehmenskarte – mit ihr können die Daten auf einem Kontrollgerät vor dem Zugriff durch andere Unternehmen geschützt werden. Dies empfiehlt sich z.B. vor allem dann, wenn mehrere Unternehmen das gleiche Fahrzeug nutzen. Die Unternehmenskarte ermöglicht das gesetzlich spätestens alle 28 Tage vorgeschriebene Herunterladen der Daten von den Fahrerkarten der Lenker und spätestens alle drei Monate das Herunterladen der Daten aus dem digitalen Kontrollgerät. Entsprechende elektronische Hilfsmittel zum Download mit dazugehöriger Auswerte-Software können bei zahlreichen Anbietern bezogen werden.
Die Unternehmenskarte wird auf Unternehmen, die ein gewerblich genütztes Fahrzeug mit inländischem Kennzeichen einsetzen, welches mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet ist, ausgestellt und ist für fünf Jahre gültig.
Wichtiger Hinweis: Vor der erstmaligen Inbetriebnahme des Fahrzeuges bzw. des digitalen Kontrollgerätes muss die Unternehmenskarte gesteckt werden, da erst dann die in Folge aufgezeichneten Daten aus dem Kontrollgerät heruntergeladen werden können.
Die Werkstattkarte – dient geschulten Personen in ermächtigten Werkstätten zur Aktivierung, Kalibrierung und Prüfung des digitalen Kontrollgerätes und berechtigt zum Herunterladen der Daten. Die Werkstattkarte ist mit einer PIN ausgestattet und wird persönlich auf einen Mechaniker ausgestellt, wobei die Gültigkeit ein Jahr beträgt.
Die Kontrollkarte – sie erlaubt das Auslesen der Daten aus dem Kontrollgerät durch Exekutiv- und Kontrollorgane und die Weiterverarbeitung der Daten mit elektronischen Hilfsmitteln. Eine Kontrollkarte wird auf Kontrollstellen ausgestellt und ist für eine Dauer von fünf Jahren gültig.
Innerhalb des Digital Tacho Systems gibt es verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Downloadbestimmungen, die einzuhalten sind.
Downloadbestimmungen für Unternehmen
Das Herunterladen, Übertragen und Sichern der Daten hat spätestens drei Monate nach dem letzten Herunterladen bei den Daten aus dem digitalen Kontrollgerät zu erfolgen.
Die Daten von der Fahrerkarte eines Lenkers hingegen müssen spätestens alle 28 Tage heruntergeladen werden.
Downloadbestimmungen für Werkstätten
Ein Pflicht-Download des gesamten Massenspeicher-Inhaltes des Digitalen Tachographen muss in den Werkstätten bei Wechsel eines defekten Digitalen Tachographen in der Werkstatt durchgeführt werden.
Downloadbestimmungen für Behörden
Im Zuge der Straßenkontrolle kann ein Download der Massenspeicher-Daten für Kontrollzwecke durch die Behörden erfolgen.
Bei Durchführung einer Unternehmenskontrolle kann eine Übernahme der Daten vom externen Medium, welches im Defektfall des Digitalen Tachographen von der Werkstatt an den Fuhrpark weitergegeben wurde, erfolgen. Es können Auswertungen der Daten im Fuhrpark, die aufgrund des dreimonatlichen Pflicht-Downloads gespeichert wurden, gemacht werden.
Die Daten der Fahrerkarte können mittels eines Kartenlesers ausgelesen werden. Die Daten im Massenspeicher der Fahrzeugeinheit können mittels Downloadkey oder Datenkabel heruntergeladen werden. Elektronische Hilfsmittel zum Datendownload können bei zahlreichen Anbietern bezogen werden. Die Kontaktdaten von Anbietern finden Sie unter der Rubrik „Kontakt“.