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Tunnelsicherheit

Gefahrgutbeförderung in Straßentunneln

2008 wurde von der ASFINAG ein Projekt zur Entwicklung eines vereinfachten Risikomodells zur Bewertung von Gefahrguttransporten in Straßentunneln eingeführt.

Das neue System des ADR sieht vor, dass Tunnel nach einer Risikobewertung unter Einbeziehung alternativer Strecken und Verkehrsträger fünf Kategorien zugeordnet werden:

  • A - keine Beschränkung
  • B - Beschränkung für Güter, die zu einer sehr großen Explosion führen können
  • C - zusätzlich für Güter, die zu einer großen Explosion oder zur umfangreichen Freisetzung giftiger Gase oder Dämpfe führen können
  • D - zusätzlich für Güter, die zu einem großen Brand führen können
  • E - für (fast) alle kennzeichnungspflichtigen Beförderungen

Mit der 22. StVO-Novelle ist die Möglichkeit geschaffen worden, diese Verbote sowie Alternativstrecken mittels Straßenverkehrszeichen und gegebenenfalls Zusatztafeln mit Großbuchstaben B, C, D oder E anzuzeigen.

Der Gefahrgutanteil am Güterverkehr beträgt in Österreich 2,7% und liegt eindeutig unter dem europäischen Durchschnitt von 5% (Mittelwert über die Jahre 1999 bis 2007).


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