Massnahmen gegen Geisterfahrer
Verglichen mit anderen Unfällen, ist die Schwere der Verletzungen bei Geisterfahrerunfällen besonders groß.
Die Hauptursachen für Geisterfahrten liegen laut einer Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit in Alkoholisierung, Überforderung und bei bewusstem Wenden auf Autobahnen oder Schnellstraßen.
Die meisten Geisterfahrer sind laut dieser Studie zwischen 18:00 Uhr und 02:00 Uhr unterwegs. Der „klassische“ Geisterfahrer ist männlich und zwischen 21 und 40 Jahre alt.
Verhaltenstipps bei Geisterfahrermeldungen
Bei einer Geisterfahrermeldung auf der von Ihnen genutzten Strecke, in Ihrem Bereich, können Sie folgende Tipps unterstützen, um einem Unfall mit dem Geisterfahrer zu entgehen:
- Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit.
- Reihen Sie sich auf den rechten Fahrstreifen ein und überholen Sie keinesfalls.
- Wenn Sie die Möglichkeit haben, suchen Sie einen Parkplatz auf und warten Sie die Geisterfahrerentwarnung ab.
- Wenn Sie den Geisterfahrer entdeckt haben, verständigen Sie mittels der Notrufsäule die Exekutive. Durch die Nutzung der Notrufsäule wird automatisch ermittelt, auf welcher Strecke, in welcher Fahrtrichtung und bei welchem Kilometer Sie sich melden.
- Greifen Sie auf keinen Fall in die Geisterfahrt ein – überlassen Sie bitte das Stoppen des Geisterfahrers der Exekutive.
Verhaltenstipps, wenn Sie unfreiwillig zum Geisterfahrer werden
Durch Ortsunkundigkeit, Müdigkeit oder wegen mangelnder Aufmerksamkeit wird man unter Umständen selbst zum Geisterfahrer. Folgende Tipps können Sie dabei unterstützen, unfallfrei aus dieser Situation wieder herauszukommen:
- Halten Sie sofort am nächstgelegenen Fahrbahnrand an, wenn Sie den Irrtum bemerkt haben.
- Fahren Sie keinesfalls im Rückwärtsgang zur Auffahrt zurück.
- Kreuzen Sie die Fahrbahn nicht und wenden Sie auf keinen Fall.
- Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage und das Abblendlicht ein.
- Ziehen Sie Ihre Warnweste an und bringen Sie sich wenn möglich hinter der Leitschiene in Sicherheit.
- Wenn Sie die Möglichkeit haben, verständigen Sie die Exekutive mittels Notrufeinrichtungen. Andernfalls mit dem Handy die Exekutive verständigen.