Seit 15. Juli 1976 gilt die Gurtanlegepflicht für die Vordersitze in Pkw, seit 28. Juli 1990 gilt sie auf allen Sitzen im Pkw. Hinzu kommen seit 1994 noch Bestimmungen für die Beförderung von Kindern (siehe Kapitel Kindersitze).
Die Folgen eines Unfalles können durch das Anlegen des Sicherheitsgurtes minimiert werden. Die Statistik Austria rechnet vor, dass seit Einführung der Gurtanlegepflicht im Jahr 1976 mehr als 21.000 Pkw-Insassen den Verkehrsunfall überlebt haben, weil sie angeschnallt waren.
Ähnlich deutlich ist das Ergebnis im Hinblick auf die Zahl der schwer verletzten Pkw-Insassen: Nach Berechnungen der Statistik Austria gab es seit 1976 rund 66.000 schwer verletzte Pkw-Insassen weniger, weil der Sicherheitsgurt angelegt war.
Crashtests mit nicht angeschnallten Crashtest-Dummies zeigen ein ähnlich beeindruckendes Bild. Der Aufprall mit nur 30 km/h an einem Hindernis entspricht in etwa einem Sturz aus vier Metern Höhe im freien Fall. Schwere Verletzungen im Brust-, Nacken-, Kopf- und Kniebereich sind vorprogrammiert.
Trotz dieser beeindruckenden Zahlen ist Österreich nach wie vor ein Land, in dem nicht alle Verkehrsteilnehmer wie selbstverständlich zum Gurt greifen, bevor sie ihr Fahrzeug starten. Bei den Frauen liegt die Anschnallquote bei 92 Prozent, bei Männern etwa bei 88 Prozent. Die Gurtanlegepflicht auf dem Rücksitz ist weit geringer in den Köpfen der Menschen verankert. Nur etwa die Hälfte aller Insassen legt auf der Rückbank den Sicherheitsgurt an.
Unser Tipp: Bei den Geschwindigkeiten, die auf Autobahnen und Schnellstraßen gefahren werden dürfen, ist der Sicherheitsgurt eine absolute Notwendigkeit!
Die Beförderung von Kindern in Fahrzeugen ist gesetzlich geregelt:
Kinder ohne entsprechende Rückhaltevorrichtung im Auto zu transportieren, ist nicht nur fahrlässig, sondern wird auch rigoros bestraft. Neben der Geldstrafe bringt dieser Verstoß auch eine Eintragung im Führerschein-Vormerksystem.
Der Markt bietet eine Vielzahl an unterschiedlichen Kindersitz-Modellen. Orientierungshilfen bieten die jährlichen Tests der Automobilklubs und der Konsumentenschützer.
Auch entlang der Autobahnen und Schnellstraßen werden die Verkehrsteilnehmer auf die Kindersicherungspflicht hingewiesen. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und die ASFINAG haben dazu Plakate am ASFINAG Netz angebracht.