Positionsanzeige:

Navigation des aktuellen Bereichs:

Inhalt:

Tipps zur sicheren Autofahrt

Rechtsfahrgebot einhalten

Auch wenn Autobahnen und Schnellstraßen zwei, drei oder gar vier Fahrstreifen haben – es gilt gemäß Straßenverkehrsordnung (§ 7 Abs. 1 StVO) Folgendes: „Der Lenker eines Fahrzeuges hat (…) so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist.“

In der Praxis bedeutet das, dass auf Freilandstraßen und Autobahnen (auch auf sogenannten Stadtautobahnen!) grundsätzlich der rechte Fahrstreifen zu benützen ist, auch wenn aufgrund von langsameren Fahrzeugen auf dem ersten Fahrstreifen bald wieder ein Fahrstreifenwechsel vorgenommen werden muss. Allerdings muss nur dann der erste Fahrstreifen benützt werden, wenn die Sicherheitsabstände nach vorn und hinten eine gewisse Fahrtstrecke auf dem ersten Fahrstreifen zulassen. Das meint der Gesetzgeber mit „zumutbar“. Bei dichterem Verkehrsaufkommen ist aber auch das Nebeneinanderfahren erlaubt. Fahren zwei Kolonnen (ab mindestens drei Fahrzeugen) nebeneinander, darf auch die rechte schneller fahren. Sonst ist das Rechtsüberholen – selbst bei „chronischen Linksfahrern“ – verboten.

Viele „selbst ernannte Sheriffs“ versuchen, den chronischen Mittelstreifenfahrern zu demonstrieren, wo sie fahren müssen, und schneiden nach dem Überholen von der dritten sofort auf den ersten Fahrstreifen. Diese Aktionen sind mit viel Gefahr verbunden, da es durch den raschen Spurwechsel sehr leicht zu einem Übersteuern des Fahrzeuges kommen kann.

Unser Rat: Bitte bleiben Sie rechts! Sie erhöhen damit die Flüssigkeit und Leichtgängigkeit des Verkehrs und sorgen damit für mehr Sicherheit auf den Autobahnen und Schnellstraßen.


Zusätzliche Informationen: