Die ASFINAG hat sich im Sinne der Verkehrssicherheit entschlossen, mithilfe der Section Control die festgesetzten Geschwindigkeitsbeschränkungen wirksam zu überwachen.
Überhöhte Geschwindigkeit gerade in besonders gefahrenträchtigen Straßenabschnitten – Tunnelanlagen, Baustellen und gefahrenreichen Freilandstrecken – sind immer wieder Ursache schwerer Unfälle. Die ASFINAG hat sich im Sinne der Verkehrssicherheit entschlossen, mithilfe der Section Control die festgesetzten Geschwindigkeitsbeschränkungen wirksam zu überwachen. Diese Art der Kontrolle ist wirksamer und sicherer als Radaranlagen, da diese nur punktuell die Geschwindigkeit messen. Diese Art der Überwachung führt zu einer Anpassung der Geschwindigkeit und in Folge zu einem Rückgang der Unfallzahlen.
Das Fahrzeug wird samt Kennzeichen bei der Einfahrt in den Überwachungsabschnitt aufgenommen, gleichzeitig wird der Zeitpunkt festgehalten. Bei der Ausfahrt wird das Fahrzeug erneut samt Zeitstempel aufgezeichnet. Nach Vergleich der Zeitstempel und unter Berücksichtigung der geeichten zurückgelegten Wegstrecke wird die Durchschnittsgeschwindigkeit des Fahrzeugs – abzüglich etwaiger Messtoleranz – ermittelt. Falls die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschritten wurde, werden die aufgezeichneten Daten gespeichert, falls keine Überschreitung feststellbar war, werden alle Fahrzeugdaten gelöscht. Die Section Control ist in der Lage, zwischen einspurigen Fahrzeugen, Pkw, Lkw und Bussen zu unterscheiden. Somit können auch verschiedene – abhängig von der Fahrzeugklasse – Geschwindigkeitsbeschränkungen überwacht werden.
Die ASFINAG hält alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Section Control ein. Die ASFINAG beschafft die Section Control Anlagen und stellt sicher, dass sie Tag und Nacht verfügbar sind. Das Datensicherheitskonzept stellt sicher, dass die ASFINAG nur auf Betriebsdaten wie Störungsmeldungen Zugriff hat und nur die Exekutive Zugriff auf die aufgezeichneten Übertretungsdaten bekommt.
Die jeweils zuständige Landesverkehrsbehörde führt die Geschwindigkeitsüberwachungen und in Folge bei Übertretungen die Verwaltungsstrafverfahren durch. Die Landesverkehrsbehörden erstatten auch die notwendigen Datenschutzmeldungen. Die aufgezeichneten Übertretungen – und nur solche werden länger als fünf Minuten gespeichert – werden von der Exekutive ausgewertet und der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat für die Strafverfolgung weitergeleitet.
Die Section Control sorgt für gleichmäßige Geschwindigkeiten im überwachten Streckenabschnitt. Auf Abschnitten mit erhöhtem Unfallrisiko sorgt dies für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Beispiele der fixen Anlage im Kaisermühlentunnel (A 22) und der mobilen Anlage im Rahmen der Generalsanierung zwischen Graz und Gleisdorf (A 2) bzw. im Baustellenbereich der A 23 zeigen die Wirksamkeit der Anlage.
Seit der Inbetriebnahme im Jahr 2003 ist die Durchschnittsgeschwindigkeit der Pkw um 10 km/h, jene der Lkw um 15 km/h zurückgegangen. Die Anzahl der Unfälle mit Personenschaden ist seit Betriebsbeginn um ein Drittel zurückgegangen. Die Unfallrate im Kaisermühlentunnel liegt unter dem Schnitt des gesamten ASFINAG Netzes.
Der Einsatz von Section Control Anlagen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in langen Baustellenbereichen ist am Beispiel der Generalsanierung zwischen Gleisdorf und Graz ersichtlich. In den Jahren 2007 bis 2009 wurde hier der Verkehr mit jeweils zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung auf einer Fahrbahn geführt. Diese jeweils zehn Kilometer langen Gegenverkehrsbereiche wurden mittels Section Control überwacht – der detaillierte Bericht aus 2007 zeigt: Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im Baustellenbereich war dank Section Control sehr gut. Während der Bauzeit wurden von der Autobahnmeisterei Graz-Raaba 36 Unfälle registriert. Dabei handelte es sich beinahe ausschließlich um Auffahrunfälle als Folge eines zu geringen Sicherheitsabstandes zum Vordermann. Bei diesen 36 Unfällen wurden die darin verwickelten Personen nur leicht bzw. gar nicht verletzt. Schwerverletzte und Tote waren keine zu beklagen.
Die ASFINAG verfügt derzeit über sechs Anlagen, wovon vier stationär und zwei mobil sind.
Stationäre Anlagen:
Mobile Anlage – derzeitiger Standort: