Die Notrufeinrichtungen werden im Tunnel in begehbaren Nischen ca. alle 125 m untergebracht. Im Portalbereich befinden sich die Notrufeinrichtungen in einer geschlossenen Kabine. Die Notrufnische/Kabine ist innen beleuchtet und das Öffnen der Türe wird mittels eines Türkontakts überwacht. Mithilfe eines Handhörers kann ein Notruf getätigt werden. Zwei Handgefahrenmelder ermöglichen weiters das Absetzen eines Notsignals für SOS oder Brand.
In den Feuerlöschnischen alle 125 m bis 150 m sind Löschwasserentnahmestellen untergebracht. Die Ausstattung der Feuerlöschnischen wird mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmt. Die Feuerlöschnische (FLN) beinhaltet einen Hydranten.
Flucht- und Rettungswege sind Querschläge in die benachbarte Röhre oder Verbindungen vom Tunnelfahrraum ins Freie. Diese sind im Tunnel entsprechend ausgeschildert.
Hierbei wird unterschieden zwischen:
In einem Abstand von max. 1.000 m befinden sich in Fahrtrichtung gesehen rechts Pannenbuchten, die zum Abstellen des Fahrzeugs im Falle einer Panne oder eines Unfalls genutzt werden können.
Im Normalbetrieb gewährleisten Lüftungssysteme in Tunneln die Einhaltung der Schadstoffuntergrenzen. Im Brandfall werden die Rauchgase gezielt abgesaugt oder aus dem Tunnel ausgeblasen.
Es wird zwischen Längslüftungs- und Querlüftungssystemen unterschieden. Bei längs gelüfteten Tunneln erfolgt die Belüftung durch an der Tunneldecke befestigte Strahlventilatoren. Bei quer gelüfteten Tunneln erfolgt die Belüftung durch regelbare Axialventilatoren und in der Zwischendecke eingebaute Abluftjalousien. Im Brandfall erfolgt eine Punktabsaugung über die Jalousieklappen.
Die permanente Überwachung der Tunnelanlagen erfolgt durch speziell geschulte Operatoren. In einer Überwachungszentrale werden mehrere Tunnelanlagen gleichzeitig überwacht. Mithilfe automatischer Systeme, wie z.B. Videoüberwachung, Videobildauswertung, Brandmeldeanlagen etc., kann eine rasche Reaktion im Falle eines Ereignisses gewährleistet werden.