Unterwegs
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Unter Einhaltung strenger datenschutzrechtlicher Kriterien sollen es die Videokameras der ASFINAG der Polizei künftig erleichtern, Lenker zu belangen, die die Rettungsgasse ignorieren oder widerrechtlich befahren. Die gesetzliche Grundlage soll mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung geschaffen werden. Der Entwurf wurde dem Innenministerium bereits übermittelt. Verkehrsministerin Doris Bures geht davon aus, dass – im Sinne der allgemeinen Sicherheit – ein Beschluss noch in dieser Legislaturperiode erfolgen kann:
"Mit den rund 800 Videokameras stellen wir der Polizei eine hervorragende Hardware zur Verfügung, die sie zur Überwachung der Rettungsgasse nutzen kann. Und mit einer Novelle der StVO schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Polizei Fahrzeuglenker, die die Rettungsgasse nicht bilden oder die Rettungsgasse widerrechtlich befahren, identifizieren und belangen kann. Wir kommen damit auch einem immer wieder geäußerten Wunsch der Exekutive nach, die immer wieder beklagt hat, dass es schwer ist, bei einem Unfall auch noch die Rettungsgasse zu kontrollieren. Selbstverständlich werden wir diesen Vorschlag der Datenschutzkommission vorlegen! "
Jetzt neu! Hier erklärt Moderatorin Daniela Zeller wie die Rettungsgasse auf drei- und vierspurigen Autobahnen und Schnellstraßen gebildet wird.
Die ASFINAG verfügt auf ihrem Netz über rund 800 Kameras, die schwenk- und zoombar sind. Diese Kameras sind vor allem im städtischen Bereich und an Unfallhäufungsstellen installiert. Mit diesen Kameras kann die Polizei über Videobedienstationen (gibt es bereits in Wien, Niederösterreich, Salzburg, Oberösterreich und Tirol) bei einem Stauereignis Lenker, die die Rettungsgasse befahren, ausforschen und in der Folge anzeigen.
Schritt 1:
Der diensthabende Polizist aktiviert jene Kamera, die für den betroffenen Streckenabschnitt den besten Bildausschnitt liefert. Er kann sowohl ein Übersichtsbild als auch ein Detailbild abrufen. Sobald die Kamera aktiviert ist, werden die Videos aufgezeichnet.
Schritt 2:
Nach Stauende werden Aufzeichnung und Archivierung der Videodaten abgestellt.
Schritt 3:
In einem weiteren Arbeitsschritt werden die aufgezeichneten Videodaten ausgewertet, als Beweismittel gesichert und anschließend zur Anzeige gebracht.
Für den Einsatz der behördlichen Videoüberwachung sind strenge datenschutzrechtliche Kriterien formuliert:
Die Aufnahmen der Kameras dürfen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) belegt: Nach einem Jahr, kennt das neue System praktisch jeder. 82 Prozent der Befragten sagen "Ja" zur Rettungsgasse. Diese Umfrage unterstreicht die positive Bilanz nach knapp einem Jahr Rettungsgasse: Praktisch jeder kennt sie, 82 Prozent befürworten das System, 94 Prozent wissen, wie die Rettungsgasse gebildet wird. Auch Einsatzorganisationen sagen: "Es war gut und richtig, die Rettungsgasse einzuführen!"
Seit knapp einem Jahr gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen: Bei Staubildung Rettungsgasse! „Rettungsgasse ist nicht nur das Wort des Jahres 2012 – sie funktioniert auch immer besser", sagt ASFINAG Vorstand Alois Schedl, „uns ist wichtig, dass die Rettungsgasse ihren Zweck erfüllt: nämlich die Einsatzkräfte rascher und sicher zu den Unfallopfern zu bringen!"
Die sehr gute Zusammenarbeit mit allen Einsatzorganisationen betont ASFINAG Vorstand Klaus Schierhackl: „Die Rettungsgasse ist bei den Autofahrerinnen und Autofahrern angekommen! 94 Prozent wissen, wie sie eine Rettungsgasse richtig bilden müssen. 82 Prozent stehen zur Rettungsgasse. Diese ausgezeichneten Werte wären ohne die gute Zusammenarbeit mit allen Einsatzorganisationen und den Autofahrerclubs nicht möglich gewesen. Dafür bedanke ich mich!"
Das KfV hat im Auftrag des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds (VSF) im Rahmen der Evaluation drei Erhebungen zu Bekanntheit und Akzeptanz der Rettungsgasse durchgeführt (Stichprobe: 1.000 KFZ Lenker/innen, Institut: Triconsult): Im November 2011, im Juli 2012 und im November 2012. Das Ergebnis zeigt: Das Wissen um die Rettungsgasse ist sehr hoch und die Autofahrer/innen akzeptieren die Rettungsgasse!
82 Prozent der Befragten sagen, die Einführung der Rettungsgasse in Österreich ist sehr sinnvoll oder sinnvoll.
Nur sechs Prozent sehen in der Rettungsgasse keinen Sinn.
Reinhard Hundsmüller, Bundesgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs: „Nach einer Systemänderung ist ein Jahr Erfahrung nicht viel, aber wir stellen eines fest: Unsere Einsatzfahrzeuge sind sicherer unterwegs: In der Rettungsgasse haben unsere Einsatzfahrer mehr Platz und mehr Übersicht – das kommt letztlich unseren Patientinnen und Patienten zugute."
Dr. Werner Kerschbaum, Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes: „Die Rettungsgasse ist eine sinnvolle Regelung. Sie ist ein Akt der Solidarität unter den Autofahrerinnen und Autofahrern, damit Verunglückte rasch die notwendige Hilfe von Einsatzkräften erhalten. Deshalb müssen wir auch in Zukunft verstärkt auf Aufklärungsarbeit und Information setzen – und nicht auf Verunsicherung. Mein Dank gilt allen Autofahrerinnen und Autofahrern, die nicht vergessen, worum es bei der Rettungsgasse geht: um ein Plus an Sicherheit für die Patienten und die Einsatzfahrer."
Brigadier Martin Germ, Bundesministerium für Inneres: „Der Pannenstreifen steht nicht durchgehend zur Verfügung. Die Rettungsgasse ist fast überall auf der Autobahn möglich und daher für die Einsatzorganisati-onen bei Blaulichtfahrten wichtig! Das sollte die/der verantwortungsvolle Autofahrerin/Autofahrer auch im eigenen Interesse beachten!"
Armin Blutsch, Vizepräsident des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes / Landesfeuerwehrkommandant - Stellvertreter von Niederösterreich: „Als Feuerwehren können wir, wie die anderen Einsatzorganisationen eine durchwegs positive Bilanz zur Einführung und vor allem Bildung der Rettungsgasse ziehen. Damit wollen wir natürlich nicht über die immer wieder vereinzelt auftretenden Probleme hinwegsehen. Nein, wir waren und sind uns von Anfang an bewusst gewesen, dass diese Einführung eine lange Gewöhnungsphase benötigen wird. Die Mehrheit der gut funktionierenden Rettungsgassen zeigt uns aber, dass es der richtige Schritt gewesen ist und weiterhin sein soll.
Gebildet wird die Rettungsgasse von allen Verkehrsteilnehmern, die ihrerseits zum vorausschauenden Fahren verpflichtet sind. Denn die Rettungsgasse funktioniert nur dann, wenn sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer daran halten und den Einsatzkräften eine schnelle und sichere Zufahrt zum Unfallort ermöglichen. Gebildet wird die Rettungsgasse nicht erst in der Stausituation, sondern bereits dann, wenn der Verkehr stockt. Wer sich nicht einordnet, oder sogar die Rettungsgasse befährt, riskiert Leben. Und eine Mahnung: Für die Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse werden Strafen von bis zu 2.180 Euro fällig. Die Regeln sind klar. Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen so weit wie möglich nach links. Alle Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur ordnen sich möglichst weit rechts auf der Fahrbahn ein und benützen dafür gegebenenfalls auch den Pannenstreifen. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in den Nachbarländern Deutschland, Tschechien, Slowenien und der Schweiz.