Unterwegs
Sicher unterwegs mit der ASFINAG: Rund um den Verkehr sind wir ein verlässlicher Partner und kompetenter Anbieter von Information, modernster Dienste und Services für unsere Kunden. Mehr
Vorausschauend müssen bei stockendem Verkehr alle Fahrzeuge, die den ganz linken Fahrstreifen befahren, so weit nach links wie möglich fahren und alle anderen so weit nach rechts wie notwendig, um dazwischen eine freie Spur zu bilden. Dabei soll auch der Pannenstreifen benützt werden. Die Fahrzeuge haben sich parallel zum Fahrbahnverlauf einzuordnen, da es durch schräg stehende Fahrzeuge zu weiteren Behinderungen kommt und auch das eigene Fortkommen im Stau damit erschwert wird.
SCHULUNGSVIDEO: Wie die Rettungsgasse auf drei- und vierspurigen Autobahnen und Schnellstraßen gebildet wird.
Gebildet wird die Rettungsgasse von allen Verkehrsteilnehmern, die ihrerseits zum vorausschauenden Fahren verpflichtet sind. Denn die Rettungsgasse funktioniert nur dann, wenn sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer daran halten und den Einsatzkräften eine schnelle und sichere Zufahrt zum Unfallort ermöglichen.
Gebildet wird die Rettungsgasse nicht erst in der Stausituation, sondern bereits dann, wenn der Verkehr stockt. Wer sich nicht einordnet, oder sogar die Rettungsgasse befährt, riskiert Leben. Und eine Mahnung: Für die Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse werden Strafen von bis zu 2.180 Euro fällig.
Die Regeln sind klar. Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen so weit wie möglich nach links. Alle Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur ordnen sich möglichst weit rechts auf der Fahrbahn ein und benützen dafür gegebenenfalls auch den Pannenstreifen. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in den Nachbarländern Deutschland, Tschechien, Slowenien und der Schweiz.
Was Sie über die Rettungsgasse noch wissen sollten, haben wir für Sie in einen Fragenkatalog, siehe weiterführende Links, zusammengefasst.
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) hat im Auftrag des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds (VSF) im Rahmen der Evaluation drei Erhebungen zu Bekanntheit und Akzeptanz der Rettungsgasse durchgeführt. Das Ergebnis zeigt: Das Wissen um die Rettungsgasse ist sehr hoch und die Autofahrer akzeptieren die Rettungsgasse!
82 Prozent der Befragten sagen "Ja" zur Rettungsgasse. 94 Prozent wissen, wie die Rettungsgasse gebildet wird. Auch Einsatzorganisationen sagen: "Es war gut und richtig, die Rettungsgasse einzuführen!" Diese Umfrage unterstreicht die positive Bilanz der Rettungsgasse.
82 Prozent der Befragten sagen, die Einführung der Rettungsgasse in Österreich ist sehr sinnvoll oder sinnvoll.
Nur sechs Prozent sehen in der Rettungsgasse keinen Sinn.
Unter Einhaltung strenger datenschutzrechtlicher Kriterien sollen die Videokameras der ASFINAG es der Polizei künftig erleichtern, Lenker zu belangen, die die Rettungsgasse ignorieren oder widerrechtlich befahren. Die gesetzliche Grundlage soll mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung geschaffen werden. Der Entwurf wurde von Bundesministerin Doris Bures vorgelegt.
Für den Gesetzesentwurf wurden 49 konkrete Autobahnabschnitte definiert: Diese Abschnitte befinden sich auf der A 1, der A 2, der A 7 Mühlkreisautobahn, der A 22 Donauuferautobahn sowie auf der A 23 Südost Tangente Wien. Nur auf diesen genau definierten Hot-Spots soll die Einhaltung der Rettungsgasse künftig videounterstützt kontrolliert werden. Von einer flächendeckenden Videokontrolle wird abgesehen. Damit alle Lenker von der Videokontrolle wissen, werden entlang der betroffenen Streckenabschnitte Hinweisschilder platziert, die auf die Kontrolle hinweisen.
Die ASFINAG verfügt auf ihrem Netz über rund 800 Kameras, die schwenk- und zoombar sind. Diese Kameras sind vor allem im städtischen Bereich und an Unfallhäufungsstellen installiert. Mit Hilfe dieser Kameras kann die Polizei über Videobedienstationen (gibt es bereits in Wien, Niederösterreich, Salzburg, Oberösterreich und Tirol) bei einem Stauereignis Lenker, die die Rettungsgasse befahren, ausforschen und in der Folge anzeigen.
Der diensthabende Polizist aktiviert jene Kamera, die für den betroffenen Streckenabschnitt den besten Bildausschnitt liefert. Er kann sowohl ein Übersichtsbild als auch ein Detailbild abrufen. Sobald die Kamera aktiviert ist, werden die Videos aufgezeichnet.
Nach Stauende werden Aufzeichnung und Archivierung der Videodaten abgestellt.
In einem weiteren Arbeitsschritt werden die aufgezeichneten Videodaten ausgewertet, als Beweismittel gesichert und anschließend zur Anzeige gebracht.
Für den Einsatz der behördlichen Videoüberwachung sind strenge datenschutzrechtliche Kriterien formuliert.