Mautordnung

Gemäß den Bestimmungen des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 ist die ASFINAG berechtigt, auf allen Autobahnen und Schnellstraßen von den Benützern dieser Straßen, abhängig vom höchstzulässigen Gesamtgewicht des benützten Kraftfahrzeuges, eine zeitabhängige Vignette oder eine fahrleistungsabhängige Maut einzuheben.

Die Mautordnung Version 77 ist mit 1.1.2024 gültig.

Mautbefreiung für humanitäre Hilfstransporte in und durch Österreich

Kfz bis 3,5 t mit ukrainischen Kennzeichen sind temporär (bis 31.03.2024) von der Vignettenpflicht sowie von der Streckenmaut in Österreich ausgenommen.  Darüber hinaus benötigen Pkw unabhängig ihrer Nationalität keine Vignette, wenn sie im Rahmen einer Hilfsleistung Flüchtlinge befördern. Es muss dafür lediglich vor Antritt der Fahrt eine Mautbefreiung beantragt werden. Dasselbe gilt für humanitäre Hilfstransporte in die Ukraine und betrifft sämtliche Fahrzeugtypen - vom Pkw bis zum Lkw und Bus.

Füllen Sie bitte die nachstehenden Antragsformulare je nach Bedarfsfall aus und senden diese an ausnahmeantrag@asfinag.at. Die Anträge für die Mautbefreiung müssen noch vor Antritt der Fahrt gestellt werden.

Aktuelle Mautordnung