zum Inhalt zum Footer
logo/logo-2c Created with Sketch.
Open Main-Menu
ASFINAG
  • Verkehrsinfos
  • Routenplaner
  • Meine Webcams
  • Deutsch
    • Englisch
  • Mein Konto
    • angemeldet als Mein Konto
      Abmelden
  • Login
  • Suche öffnen
ASFINAG mobile logo ASFINAG Logo
ASFINAG
Mautshop
  • Verkehr  
    • Verkehrsmeldungen
    • Reisezeiten
    • Webcams
    • Lkw & Bus
    • Verkehrszählung
  • Maut & Vignette  
    • Vignette
    • Streckenmaut
    • Maut für Lkw und Bus
    • Mautordnung
    • Service- und Kontrolldienst
    • Vertriebsstellen
    • Personenbezogene Daten
  • Verkehrssicherheit  
    • Bauen
    • Parken & Rasten
    • Winterdienst
    • Verkehrsmanagement
    • Tunnelsicherheit
    • Sicher unterwegs
    • Abstandhalten
  • Über uns  
    • Unternehmen
    • Kernbereiche
    • Verantwortung
    • Investor Relations
    • Karriere
    • Ausschreibungen
    • Liegenschaften
    • Newsroom
ASFINAG
  • Vorherige Ebene
  • Mein Konto  
    Mein Konto
    • Mein Konto
    • Abmelden
Chat Anruf Mautshop Login
  • Startseite
  • Über uns
  • Newsroom
  • News Überblick
  • Restalkohol
  • News Überblick

Restalkohol
Unterschätzte Gefahr am Morgen danach

20.02.2020

Der Fasching ist die sogenannte fünfte Jahreszeit. Neben süßen Krapfen, bunten Girlanden und lustigen Verkleidungen gehört für viele zu einer gelungenen Faschingsparty auch das eine oder andere Gläschen Alkohol. Doch Achtung: Auch viele Stunden nach dem Konsum ist Alkohol noch gefährlich. Wer sich nach einer feuchtfröhlichen Nacht am nächsten Morgen hinters Steuer setzt, riskiert hohe Strafen und einen Unfall. Da helfen weder Katerfrühstück noch starker Kaffee.

Alkohol und Autofahren – das passt nicht zusammen. Das ist den meisten auch hinlänglich bekannt. Doch die Gefahr von Restalkohol im Blut am nächsten Morgen wird von vielen immer noch unterschätzt. Denn der Körper baut pro Stunde nur etwa 0,1 Promille ab. Wundermittel oder Alkohol-Abbau-Beschleuniger, wie man sie auf diversen Internetseiten und Social-Media Kanälen angepriesen bekommt, gibt es nicht. Wer sich dennoch hinters Steuer setzt, riskiert hohe Strafen oder sogar einen Unfall.

Wann darf man wieder hinters Steuer?

Wie lange das am Tag danach dauern kann – wir geben ein Rechenbeispiel: Wenn ein rund 80 Kilo schwerer Mann zwischen 19 und 24 Uhr nachts fünf Halbeliter Bier und zwei Schnäpse trinkt, hat er um Mitternacht ca.1,5 Alkohol im Blut. Geht man davon aus, dass rund 0,1 Promille/Stunde abgebaut werden, so liegt der Rest-Alkoholspiegel um 7 Uhr Früh noch immer bei etwa 0,8 Promille und damit weit über der vorgeschriebenen Grenze von unter 0,5 Promille. Wer damit hinterm Steuer ertappt wird, riskiert mindestens einen Monat Fahrverbot. Auf der sicheren Seite wäre der Autofahrer erst ab ca. 14 Uhr – dann ist der Alkoholgehalt im Blut unter 0,3 Promille gesunken.

Teure und ernüchternde Strafen

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille. Für Probescheinbesitzende sowie Lkw- und Busfahrende gilt die 0,1 Promille-Grenze. Wird man bei einer Verkehrskontrolle betrunken erwischt, dem drohen neben saftiger Verwaltungsstrafen je nach Alkoholisierungsgrad auch die Entziehung des Führerscheins und eine Vormerkung im Führerscheinregister. Die Strafen liegen bei einem Alkoholgehalt von 0,5 bis 1,6 Promille und mehr zwischen 300 und knapp 6.000 Euro. Ab 1,2 Promille ist zudem der Führerschein für mindestens vier Monate weg, ab 1,6 Promille Alkohol im Blut für sechs Monate. Außerdem ist dann eine Nachschulung verpflichtend, die mit weiteren rund 500 Euro zu Buche schlägt.

Weiterführende Links
  1. Alkohol am Steuer
Sie möchten laufend informiert werden? Newsletter abonnieren
Footer link Kontakt

Sicher unterwegs mit der ASFINAG. 
Unser Service-Center ist rund um
die Uhr erreichbar unter:

  • 0800 400 12 400
    (kostenlos aus AT, DE)
  • *200 
    (aus dem AT-Mobilnetz)
  • +43 1 955 1266
    (aus allen anderen Ländern)
  • info@asfinag.at
Verkehrssicherheit
  • Verkehrssicherheitsprogramm 2030
  • Baustellen-Info für Sondertransporte
  • Bauprojekte
  • Rastanlagensuche
  • Tunnelsicherheit
Häufig gesucht
  • Vignette
  • Strecken- und Videomaut
  • Gültigkeitsabfrage Digitale Vignette und Streckenmaut
  • Digitaler Tachograph
  • Karriere & Jobs
  • Mautordnung
Weitere Websites
  • www.go-maut.at
  • www.commercialservices.at
  • www.asfinag.net
  • www.asfinag.at/app
  • Vignettenportal für Vertriebspartner
ASFINAG auf Facebook ASFINAG auf Twitter ASFINAG auf Youtube App Unterwegs (App Store) App Unterwegs (Google Play Store) App Unterwegs (Windows Store) BLOG BLOG
Impressum Datenschutzerklärung Datenschutzinformation (DSGVO) Barrierefreiheit Kontakt
ASFINAG | Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
© Copyright 2019. Alle Rechte vorbehalten.
  • Drucken
  • Chat
  • Anruf
  • Mautshop
  • Zum Seitenanfang springen
Chat ist offline

Unser Chat ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr besetzt. In der Zwischenzeit können Sie uns eine Anfrage schreiben, die wir so schnell wie möglich beantworten werden.

Chat:
Telefonnummern

Sicher unterwegs mit der ASFINAG.

In der aktuell sehr herausfordernden Situation sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des telefonischen Kundenservice natürlich weiterhin für Sie da. Weil diese Situation auch für uns neu ist und besondere Lösungen erfordert, bitten wir Sie jedoch nur in wirklich wichtigen Anliegen anzurufen. So können wir euch auch weiterhin das beste Service garantieren.

Unser Service-Center ist weltweit
erreichbar unter:

  • 0800 400 12 400
    (kostenlos aus AT, DE)
  • *200 
    (aus dem AT-Mobilnetz)
  • +43 1 955 1266
    (aus allen anderen Ländern)
      •  

Datenschutzerklärung
Sie müssen unsere Cookie-Datenschutzerklärung akzeptieren, bevor Sie diese Funktionalität nutzen können hier.
VERWENDUNG VON COOKIES zurück

Um Ihnen das bestmögliche Service zu bieten, nutzen wir Cookies. Dazu gehören unter anderem die Speicherung der Spracheinstellung, sowie etwaiger Webcam-Favoriten. Außerdem werden Daten zur Optimierung unserer Webseite erhoben und zu statistischen Zwecken ausgewertet. Klicken Sie hier, wenn Sie bestimmte Cookies ausschließen möchten.

  • Nur mit essentiellen Cookies fortfahren
  • Datenschutzerklärung