Restalkohol
Unterschätzte Gefahr am Morgen danach
20.02.2020
Der Fasching ist die sogenannte fünfte Jahreszeit. Neben süßen Krapfen, bunten Girlanden und lustigen Verkleidungen gehört für viele zu einer gelungenen Faschingsparty auch das eine oder andere Gläschen Alkohol. Doch Achtung: Auch viele Stunden nach dem Konsum ist Alkohol noch gefährlich. Wer sich nach einer feuchtfröhlichen Nacht am nächsten Morgen hinters Steuer setzt, riskiert hohe Strafen und einen Unfall. Da helfen weder Katerfrühstück noch starker Kaffee.

Alkohol und Autofahren – das passt nicht zusammen. Das ist den meisten auch hinlänglich bekannt. Doch die Gefahr von Restalkohol im Blut am nächsten Morgen wird von vielen immer noch unterschätzt. Denn der Körper baut pro Stunde nur etwa 0,1 Promille ab. Wundermittel oder Alkohol-Abbau-Beschleuniger, wie man sie auf diversen Internetseiten und Social-Media Kanälen angepriesen bekommt, gibt es nicht. Wer sich dennoch hinters Steuer setzt, riskiert hohe Strafen oder sogar einen Unfall.
Wann darf man wieder hinters Steuer?
Wie lange das am Tag danach dauern kann – wir geben ein Rechenbeispiel: Wenn ein rund 80 Kilo schwerer Mann zwischen 19 und 24 Uhr nachts fünf Halbeliter Bier und zwei Schnäpse trinkt, hat er um Mitternacht ca.1,5 Alkohol im Blut. Geht man davon aus, dass rund 0,1 Promille/Stunde abgebaut werden, so liegt der Rest-Alkoholspiegel um 7 Uhr Früh noch immer bei etwa 0,8 Promille und damit weit über der vorgeschriebenen Grenze von unter 0,5 Promille. Wer damit hinterm Steuer ertappt wird, riskiert mindestens einen Monat Fahrverbot. Auf der sicheren Seite wäre der Autofahrer erst ab ca. 14 Uhr – dann ist der Alkoholgehalt im Blut unter 0,3 Promille gesunken.
Teure und ernüchternde Strafen
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille. Für Probescheinbesitzende sowie Lkw- und Busfahrende gilt die 0,1 Promille-Grenze. Wird man bei einer Verkehrskontrolle betrunken erwischt, dem drohen neben saftiger Verwaltungsstrafen je nach Alkoholisierungsgrad auch die Entziehung des Führerscheins und eine Vormerkung im Führerscheinregister. Die Strafen liegen bei einem Alkoholgehalt von 0,5 bis 1,6 Promille und mehr zwischen 300 und knapp 6.000 Euro. Ab 1,2 Promille ist zudem der Führerschein für mindestens vier Monate weg, ab 1,6 Promille Alkohol im Blut für sechs Monate. Außerdem ist dann eine Nachschulung verpflichtend, die mit weiteren rund 500 Euro zu Buche schlägt.