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Rechts fahren und Stress sparen

Es könnte so einfach sein. Das seit 1960 verordnete Rechtsfahrgebot der österreichischen Straßenverkehrsordnung gibt vor: Auf allen Straßen muss möglichst weit rechts gefahren werden. In der Praxis sieht dies leider anders aus.

Vor allem auf Stadtautobahnen und mehrspurigen Straßen wird das Rechtsfahrgebot gerne missachtet. Links- oder Mittelstreifenfahrer gehen selbst meist kein Risiko ein. Sie provozieren aber bei anderen Autofahrerinnen und Fahrern aggressives Verhalten wie Drängeln, verbotenes Rechtsüberholen und lösen damit Stress aus. Und das wirkt sich negativ auf die Verkehrssicherheit aus.

Gebot zum Rechtsfahren

Seit 1960 ist das Rechtsfahrgebot in § 7 Abs. 1 der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Es besagt, dass Fahrzeuglenkerinnen und Lenker grundsätzlich so weit rechts fahren müssen, wie ihnen dies zumutbar und möglich ist. Die Zumutbarkeit wird unter Einbezug auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs beurteilt. Durch das Rechtsfahren dürfen andere Straßenbenützerinnen und -benützer nicht gefährdet, behindert oder belästigt werden. Darüber hinaus darf der Fahrer sich nicht selbst gefährden oder Sachen beschädigen. Das Rechtsfahrgebot soll für einen geordneten Verkehrsfluss sorgen.

Abstand halten und rechts fahren – dann klappt es!

Linksfahrer können und dürfen niemals ein Grund für dichtes und hochriskantes Auffahren sein. Die Einhaltung des Rechtsfahrgebotes ist neben ausreichend Abstand ebenso eine unverzichtbare Komponente für ein sicheres Miteinander auf den Straßen. Die Missachtung steht in klarem Zusammenhang mit vielen Straßen-Konflikten und sorgt auf gut ausgebauten mehrspurigen Autobahnen für unnötige Staus.

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So machen wir auf das Rechtsfahrgebot aufmerksam

Wir schalten schwerpunktmäßig Erinnerungstexte auf rund 60 Überkopfanzeigen „Rechtsfahrgebot beachten – Keep right". (Sofern keine aktuellen Ereignisse angekündigt werden)
Hinweisschilder am Straßenrand an neuralgischen Stellen. Die Standorte erweitern wir laufend.
Weiterführende Links
  1. Österreichische Straßenverkehrsordnung: § 7
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