Mautordnung

Gemäß den Bestimmungen des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 ist die ASFINAG berechtigt, auf allen Autobahnen und Schnellstraßen von den Benützern dieser Straßen, abhängig von der technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) des benützten Kraftfahrzeuges, eine zeitabhängige Vignette oder eine fahrleistungsabhängige Maut einzuheben.

Die Mautordnung Version 85 ist mit 1.11.2025 gültig.

Mautbefreiung für humanitäre Hilfstransporte in und durch Österreich

Die mit 18.3.2022 temporär eingeführte Mautbefreiung für Kraftfahrzeuge mit ukrainischem Kfz-Kennzeichen auf dem gesamten hochrangigen Straßennetz aufgrund der Notstandssituation in der Ukraine ist mit 31.10.2025 auch für Kfz bis 3,5t mit ukrainischem Kfz-Kennzeichen ausgelaufen. Seit 1.11.2025 wird daher eine Vignette benötigt und ist die Streckenmaut zu entrichten.

Humanitäre Hilfstransporte aus Anlass der Notstandssituation in die Ukraine sind weiterhin von der Mautpflicht in Österreich ausgenommen. Die Mautbefreiung gilt unabhängig vom Zulassungsstaat des Kfz und betrifft sämtliche Fahrzeugtypen – vom Pkw bis zum Lkw und Bus. Es muss dafür lediglich vor Antritt der Fahrt eine Mautbefreiung beantragt werden.

Als „humanitäre Hilfstransporte“ gelten sowohl Fahrten zum Zweck des Transports von Waren und Gütern als auch für die Beförderung von Flüchtlingen.

Füllen Sie bitte die nachstehenden Antragsformulare je nach Bedarfsfall aus und senden diese an ausnahmeantrag@asfinag.at. Die Anträge für die Mautbefreiung müssen noch vor Antritt der Fahrt gestellt werden.

Aktuelle Mautordnung