Ausnahme von der Mautpflicht

Mautbefreiung für humanitäre Hilfstransporte in die Ukraine

Ab sofort gilt eine Mautbefreiung für humanitäre Hilfstransporte in die Ukraine. Wir unterstützen die notwendigen Hilfslieferungen in die Krisengebiete – diese zahlen daher keine Maut auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen. Das betrifft sämtliche Fahrzeugtypen - vom Pkw bis zum Lkw und Bus.

Für folgende Kraftfahrzeuge kann gemäß der derzeit gültigen Mautordnung eine permanente Ausnahme von der Mautpflicht beantragt werden:

  • Kfz an denen gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 Kraftfahrgesetz 1967 (im Folgenden kurz „KFG“) Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar angebracht sind.

  • Kfz an denen gemäß § 20 Abs. 5 KFG Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar angebracht sind und die auf gemeinnützige Einrichtungen, deren Aufgaben durch überwiegend ehrenamtlich tätige Mitglieder oder Mitarbeiter besorgt werden, zugelassen sind. Einer Zulassung ist die regelmäßige Verwendung (z.B. Miete) von Kfz für Zwecke dieser Einrichtung gleichzuhalten, wenn an den Kfz Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar angebracht sind.
  • Kraftfahrzeuge von Feuerwehren oder Feuerwehrverbänden, an denen gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 und Abs. 5 KFG Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar angebracht sind.

  • Heeresfahrzeuge gemäß § 2 Abs.1 Z 38 KFG

  • Kfz des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Finanzverwaltung, der Justizwache, ausländischer Sicherheitsbehörden gemäß § 2 Abs. 3 des Polizeikooperationsgesetzes, sowie ausländischer Zoll- und Justizbehörden. Ebenso beschlagnahmte Kfz an denen ein amtliches Kfz-Kennzeichen der Finanzverwaltung angebracht wurde.

Vorgehensweise

Tragen Sie die Kfz-Kennzeichen, für die die Ausnahme von der Mautpflicht beantragt wird, in die Datei "Ausnahmen von der Mautpflicht" ein. Senden Sie die ausgefüllte Datei zusammen mit Kopien der Kfz-Zulassungsscheine an die E-Mail-Adresse ausnahmeantrag@asfinag.at.

Tragen Sie die Kfz-Kennzeichen, für die die Ausnahme von der Mautpflicht beantragt wird, in die Datei "Ausnahmen von der Mautpflicht" ein. Senden Sie die ausgefüllte Datei zusammen mit Kopien der Kfz-Zulassungsscheine an die E-Mail-Adresse ausnahmeantrag@asfinag.at.

Bitte schicken Sie uns außerdem eines der folgenden Dokumente, aus der die Gemeinnützigkeit Ihrer Einrichtung hervorgeht:

  • Satzung der Organisation (Vereinsstatuten)
  • Anerkennungsbescheid als Rettungsorganisation
  • Finanzamtsbescheid

Tragen Sie die Kfz-Kennzeichen, für die die Ausnahme von der Mautpflicht beantragt wird, in die Datei "Ausnahmen von der Mautpflicht" ein. Senden Sie die ausgefüllte Datei zusammen mit Kopien der Kfz-Zulassungsscheine an die E-Mail-Adresse ausnahmeantrag@asfinag.at.

Tragen Sie die Kfz-Kennzeichen, für die die Ausnahme von der Mautpflicht beantragt wird, in die Datei "Ausnahmen von der Mautpflicht" ein. Senden Sie die ausgefüllte Datei zusammen mit Kopien der Kfz-Zulassungsscheine an die E-Mail-Adresse ausnahmeantrag@asfinag.at.

Weiterführende Informationen zur Ausnahme von der Mautpflicht finden Sie auch in der aktuellen Mautordnung unter Teil AI Punkt 1.3.3, Teil AII Punkt 2.3.1 sowie Teil B, Punkt zur 3.3.1.