Barrierefreiheitserklärung

Angaben gemäß Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (kurz „ASFINAG“) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, Seite 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://asfinag.at/https://routenplaner.asfinag.at und https://blog.asfinag.at/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar. Die wesentlichen Informationen für Navigationszwecke sind im Routenplaner routenplaner.asfinag.at in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für einige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Alle nicht-dekorativen Bilder werden laufend um Alternativtexte ergänzt. 

Viele unserer PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen und Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Diese Dokumente werden laufend gegen barrierefreie pdf-Dokumente ausgetauscht.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos verfügen über keine Audio-Deskription. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet. Wir sind der Ansicht, dass dies jetzt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Nach § 2 Absatz 3 WZG gelten die Rechtsvorschriften nicht für Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Weise digital bereitgestellt werden.

Trotz der Ausnahme ist ASFINAG das Erreichen eines hohen Levels der Vereinbarkeit mit den Anforderungen ein großes Anliegen. Das Level WCAG-Level AA wird im Routenplaner Service routenplaner.asfinag.at weitgehend erreicht, mit einigen Ausnahmen und Einschränkungen, die im Folgenden aufgelistet sind.

Der auf VAO GmbH beruhende Webmandant ASFINAG Routenplaner, ein Routenplaner in Form einer Webanwendungen, orientiert sich hinsichtlich Barrierefreiheit an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 (W3C) (international). Im Fokus steht das Erreichen des WCAG-Levels AA, Tastaturbedienbarkeit und Lesbarkeit durch Screen-Reader. Das Level AA wird für die Features Verbindungsauskunft, Abfahrten (Monitor) und IV/ÖV Störungskarte (die Inhalte im Kamin können textuell erfasst werden) erreicht. Die Karte selbst ist nicht barrierefrei. Die Karte kann sich zwar mit der Tastatur angesehen werden, aber die Kartenkacheln lassen sich textuell nicht beschreiben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt, am 3. Mai 2021 um Informationen zum Routenplaner erweitert und am 22. November 2021 aktualisiert.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im September 2020 beziehungsweise bezogen auf den Routenplaner im April 2021. Überprüft wurde die gesamte Website https://asfinag.at/https://routenplaner.asfinag.at und https://blog.asfinag.at/. Einzelne Seiteninhalte werden von der Redaktion vor der Veröffentlichung regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an info@asfinag.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf https://asfinag.at/" bzw. "Meldung einer Barriere auf https://blog.asfinag.at/".

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren