Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung

Sie haben Anspruch auf eine kostenlose Jahresvignette für die österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen? Dann erhalten Sie in Zukunft automatisch für das auf Sie zugelassene mehrspurige Fahrzeug eine Digitale Jahresvignette sowie eine Mehrfahrtenkarte Streckenmaut!

Das bedeutet für Sie:

  • Sie haben bisher die Jahresvignette direkt vom Sozialministeriumservice bezogen?
    Sie müssen keinen Antrag mehr an das Sozialministeriumservice stellen. Für das Kennzeichen des auf Sie zugelassenen Kfz schaltet die ASFINAG – bei Vorliegen aller Voraussetzungen – automatisch eine Digitale Jahresvignette frei.
  • Sie haben die Vignette bisher selbst gekauft und die Kosten ersetzt bekommen?
    Sie müssen keine Jahresvignette mehr erwerben, da die ASFINAG für das Kennzeichen des auf Sie zugelassenen Kfz, sofern es von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit ist, automatisch eine Digitale Jahresvignette freischaltet.
  • Sie sind nicht von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit?
    Haben Sie keine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, wird keine Digitale Jahresvignette automatisch für Sie freigeschaltet. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle an Ihre Kfz-Versicherung.
  • Wer ist Ihr erster Ansprechpartner?
    Bei Fragen zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer gibt Ihnen Ihre Kfz-Versicherung Auskunft. Bitte beachten Sie, dass eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer Voraussetzung ist, damit Ihre Versicherung Ihr Kennzeichen an die ASFINAG weiterleitet und Ihre Digitale Jahresvignette automatisch aktiviert wird. Das gilt übrigens auch, wenn Sie ein neues Kennzeichen erhalten.
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Im Help-Center der ASFINAG finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Ermäßigungen für Menschen mit Behinderungen
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