Häufige Fragen rund um Baustellen

Warum baut die ASFINAG so viel? Warum sind Baustellen so lang? Wieso dauern Baustellen so lange? Wo finde ich Informationen zu Baustellen? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu Bauvorhaben der ASFINAG habe? Diese und weitere häufig gestellt Fragen zu Baustellen auf dem ASFINAG-Streckennetz haben wir kompakt für Sie im anschließenden FAQ-Bereich zusammengefasst.

Allgemeine Fragen

Wir bauen aus, bauen um, sanieren und modernisieren. Unser Bauprogramm ist voll mit guten Plänen. Damit sich alles in der geplanten Zeit ausgeht, arbeiten wir auch im Sommer.

Es gibt aber auch weitere Gründe für eine Sommer-Baustelle:

  • Die Hauptbauzeit für Baustellen erstreckt sich von April bis Oktober, da hier entsprechende Witterungsverhältnisse vorherrschen.
  • Gewisse Arbeitsschritte können nur bei warmen Temperaturen und trockenem Wetter durchgeführt werden.
  • Eine tiefgreifende Sanierung von großen Objekten wie z.B. Brücken bedürfen einer Bauzeit von mindestens 6 Monaten und lassen somit eine Unterbrechung im Sommer nicht zu.
  • In Ballungsräumen sind die Sommermonate die verkehrlich beste Zeit, da der Berufsverkehr deutlich reduziert ist und somit die Beeinträchtigungen durch Baustellen geringer ausfallen.
  • Großprojekte mit bau- und sicherheitstechnischer Notwendigkeit werden auch im Sommer weitergeführt, um die Gesamtdauer der Baustelle so kurz wie möglich zu halten.

Auf jeder Baustelle wird aktiv gearbeitet, jedoch sind Arbeiter:innen nicht immer zu sehen. Das ist absolut normal und kann leicht erklärt werden.

  • In Tunnel bauen und sanieren wir oft hinter den Tunnelwänden.
  • Wir arbeiten oft auch abseits der Fahrbahn.
  • Viele Arbeitsschritte werden mittlerweile durch Großmaschinen erledigt und erfordern weniger Personal
  • Manchmal muss man einfach warten, bis alle Materialien getrocknet sind. So benötigt beispielsweise Beton seine Zeit, bis er nach dem Einbau oder Auftragen belastet werden darf. Dasselbe gilt auch für Asphalt und Markierungsarbeiten.
  • Lärmintensive Arbeiten müssen zu gewissen Zeiten unterbrochen werden, um die Anrainer:innen zu schützen.
  • Brücken geben den Takt vor. Das heißt, dass Freilandbereiche kürzere Bauzeiten als Brücken haben und daher zu gewissen Zeiten keine Arbeiter erforderlich sind. Auf Streckenabschnitten mit vielen Brücken sind die Arbeiter:innen oft „unsichtbar“: sie arbeiten unter der Brücke.
  • Bei Streckenabschnitten mit hohem Verkehrsaufkommen und wenig Platz, muss ein Großteil der Arbeiten in der Nacht durchgeführt werden, da Sperren von Fahrstreifen notwendig sind, um Material von und zur Baustelle zu transportieren. Hier sieht man daher die Arbeiter:innen überwiegend in der Nacht, dies ist vor allem im städtischen Bereich öfters der Fall.
  • Und wenn keiner der oben angeführten Punkte zutrifft? Dann machen wir wahrscheinlich eine kleine Pause.

Wenn Sie also im Vorbeifahren wenige bis gar keine Arbeiter:innen in einem Bauabschnitt sehen, heißt es nicht, dass die Arbeit auf dieser Baustelle ruht oder nicht voranschreitet.

Bau- und Sanierungsarbeiten sorgen langfristig dafür, dass Sie gut vorankommen. Gleichzeitig sorgen gut erhaltene Straßen für mehr Sicherheit und Komfort während der Fahrt.

Viele Autobahnen und Schnellstraßen wurden in Etappen, zwischen 1970 und 2007 errichtet. Ein Großteil davon in den 80-er und 90-er-Jahren. Das bedeutet, dass viele Streckenabschnitte schon in die Jahre gekommen sind oder bald sein werden. Was also tun? Genau. Generalsanieren und komplett erneuern.  

Außerdem: Jede Autobahn und Schnellstraße unterliegt strengen Qualitäts- und Sicherheitskriterien. Unsere Straßen müssen zu jeder Zeit den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) entsprechen.  Unsere Sanierungen und Instandsetzungen sorgen dafür, dass wir die strengen Richtlinien stets einhalten.

Die perfekte Lösung gibt es manchmal nicht. Egal, wie man es dreht und wendet: Beeinträchtigung bleibt Beeinträchtigung.

Wenn wir sanieren, dann häufig gleich von Anschlussstelle zu Anschlussstelle. Das bedeutet, dass die Baustelle bis zu 10 km lang sein kann. Unsere Überlegung dabei ist vergleichbar mit einer unliebsamen Aufgabe: lieber gleich alles erledigen. Das heißt, wir sanieren für Sie lieber den gesamten Bereich, als Sie in kleinen Abschnitten immer wieder mit einer Beeinträchtigung zu „quälen“.

Außerdem: Untersuchungen haben ergeben, dass eine Baustellenlänge von ca. 10 km für Autofahrer:innen durchaus akzeptabel ist und mehr Sinn macht als 2 oder 3 Baustellen zeitlich hintereinander.

  • Eine längere Baustelle ist wirtschaftlicher als mehrere kleine.
  • Manchmal bestimmen topografische Verhältnisse die Länge einer Baustelle.
  • Wir richten bei jeder Baustelle eine Wiederaufbereitungsanlage für das Abrissmaterial ein. Bei einer längeren Baustelle bleibt diese und auch das Material vor Ort. Das spart vor allem den Baustellen-Fahrzeugen Zeit, da sich die Anlage samt Material vor Ort befindet.

Wir legen großen Wert darauf, die Bauzeit so kurz wie möglich zu halten.

Im Vorbeifahren sieht man nicht immer auf den ersten Blick den vollen Arbeitsumfang einer Baumaßnahme.

Neben sichtbaren Arbeiten, wie beispielsweise einer Asphaltierung, sanieren wir einiges im Verborgenen: unser Entwässerungssystem, die elektromaschinelle Ausrüstung u.v.m.

Und wenn sich auf einem Streckenabschnitt viele Brückenobjekte befinden, führt das automaisch zu einer längeren Bauzeit, da die Sanierung von Brücken aufwendiger und komplizierter ist.

Gleichzeitig müssen wir auf weitere wichtige Faktoren achten: 

  • Baumaterialien brauchen oft bestimmte Bedingungen, um richtig eingebaut zu werden.
  • Für manche Arbeiten muss der Untergrund trocken sein (z.B. Markierungen).
  • Beton muss genügend Zeit zum Aushärten haben, um Belastungen aufnehmen zu können.
  • Manche Arbeitsschritte können nur in einer ganz bestimmten Abfolge erledigt werden.

Wir verstehen diesen oft geäußerten Wunsch von Verkehrsteilnehmer:innen, aber das Bauen in der Nacht hat einige, nicht sofort ersichtliche, Nachteile:

  • Es gibt zahlreiche Arbeiten welche für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung Tageslicht erfordern.
  • Die Zeitfenster zum Bauen sind sehr kurz, meist nur von 22:00 bis 05:00 Uhr. Dadurch würde sich die Dauer der Baustellen verlängern.
  • Das Arbeiten unter Verkehr ist für die unsere Bauarbeiter:innen in der Nacht gefährlicher.
  • Das nächtliche Bauen ist teurer. Es kommen Nachtzuschläge für Arbeiter:innen oder Sondergenehmigung für Lkw-Fahrten hinzu.
  • Anrainer:innen werden mit Lärm belästigt, wenn sie in Ruhe schlafen wollen.
  • Darüber hinaus wäre es bei den meisten Baustellen trotzdem nicht möglich, alles wegzuräumen und die Fahrbahn für den Tag uneingeschränkt befahrbar zu machen. Es wären also Bereiche der Fahrbahn gesperrt, obwohl keiner arbeitet.

Wir bauen nur dann in der Nacht, wenn es die Art der Arbeiten zulässt, wenn wir etwa die Sperren für den Tag wieder aufheben können, und in Siedlungsnähe nur, wenn es vom Verkehrsaufkommen her nicht anders möglich ist.

Es ist nicht immer möglich eine Sanierung unter Aufrechterhaltung aller Fahrstreifen durchzuführen. Jedes Baufeld benötigt je nach Art der Sanierung einen gewissen Platz. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen und auch der im Baulos arbeitenden Personen muss eine Abgrenzung zum fließenden Verkehr (Baustellenabsicherung) geschaffen werden. Gleichzeitig müssen gewisse Mindestbreiten für den Verkehr auf der Strecke eingehalten werden.  Das kann dazu führen, dass wir manchmal den Pannenstreifen oder je nach Bedarf auch einen oder mehrere Fahrstreifen sperren müssen.

Wir bemühen uns, den Verkehrsfluss so wenig wie möglich durch unsere Baustellen zu beeinträchtigen und Staus zu verhindern. Daher möchten wir die Anzahl der Fahrstreifen möglichst beibehalten. Die Fahrspuren selbst müssen hierfür jedoch eingeengt werden.

Grundsätzlich wird dem Lkw der rechte Fahrstreifen mit 3,25 m und dem Pkw der zweite bzw. linke Fahrstreifen mit 2,75 m zur Verfügung gestellt.

Die Angabe "2,10 m" für den linken Fahrstreifen im Baustellenbereich bedeutet, dass das Befahren für Lkw, Busse und breitere Pkw nicht möglich und somit nicht erlaubt ist.

Tatsächlich ist der mit 2,10 m gekennzeichnete Fahrstreifen jedoch etwas breiter. Dies ist notwendig, damit zwei Kraftfahrzeuge nebeneinander fahren können ohne sich zu „berühren“.

Die Länge einer Absperrung ist von mehreren Faktoren abhängig:

  • Der Verkehr muss vor und nach der Baustelle sicher auf- und abgeleitet werden. Wir informieren Fahrer:innen schon früh mit Hinweisen zur Baustelle, damit sie sich rechtzeitig auf die Situation auf der Straße einstellen können und sicher durch die Baustelle geführt werden.
  • Vor dem eigentlichen Baubereich setzen wir immer einen Sicherheitsbereich von mindestens 100 Metern. Dieser dient der Sicherheit der Arbeiter:innen, sollte etwa ein Fahrzeug beim Schwenk in den Baustellenbereich von der Fahrbahn abkommen.
  • Längere Absperrungen sind aber auch dann notwendig, wenn innerhalb eines bestimmten Streckenabschnitts Arbeiten „wandern“ und ein Verlegen der Absperrung unter Verkehr schwierig, riskant oder nicht möglich ist. Darunter fallen zum Beispiel kleine Ausbesserungsarbeiten oder auch Mäharbeiten.

Die Geschwindigkeiten im Baustellenbereich müssen immer den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen, kurz RVS, entsprechen.

  • Gemäß diesen Vorschriften ist bei einer Fahrstreifenreduktion immer eine Geschwindigkeitsbeschränkung erforderlich.
  • Des Weiteren dient eine Geschwindigkeitsbeschränkung dem Schutz des Baustellenpersonals welches oft Tätigkeiten in der Nähe von Absicherungen durchführt.
  • Zudem wird dadurch auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen innerhalb der Baustellenverkehrsführungen gewährleistet.

Der Zustand unserer Fahrbahnen, Tunnel und Brücken wird regelmäßig kontrolliert und untersucht.

Basierend auf diesen Untersuchungsergebnissen planen wir unsere mittelfristigen Bauvorhaben. Hier werden dringende Sanierungen priorisiert behandelt und weniger Gravierendes ebenso berücksichtigt.

Dank zusätzlicher Beobachtungen durch unseren Streckendienst werden Mängel rechtzeitig erkannt und rasch behoben.

Von einer Tagesbaustelle spricht man, wenn auf einem Streckenabschnitt Erhaltungsarbeiten (z. B. Mäharbeiten, Markierungsarbeiten oder Reinigungsarbeiten) durchgeführt werden, die eine Länge von 5 km nicht überschreiten.

Informationen zu Baustellen

 

Interessante Fakten rundum das Thema Baustellen können Sie in unseren Blog-Artikeln nachlesen:

Bei Fragen zu Bauprojekten der ASFINAG können Sie sich wochentags an den Baustellen-Ombudsmann wenden. Sie erreichen den Baustellen-Ombudsmann unter

📞 +43 50108-99399 und
📧 ombudsmann@asfinag.at.

Bei Fragen zu diesen beiden Projekten können Sie sich wochentags an den Ombudsmann A 7 wenden. Sie erreichen den Ombudsmann A 7 unter

📞 +43 664 6010810526 
📧 A7-ombudsperson@asfinag.at

Bei Fragen zu diesem Projekt wenden Sie sich entweder an die Ombudsperson S 7 Ost oder die Ombudsperson S 7 West.

Ombudsperson S 7 Ost:
📞 050108/99377
📧 s7-ost_ombudsperson@asfinag.at

Ombudsperson S 7 West:
📞 050108/99388
📧 S7_Ombudsmann@asfinag.at