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14. Jänner ist wichtiger Stichtag für den Online-Kauf der Digitalen Vignette

13.01.2021 | Digitale Vignette

Bis dahin gekaufte Vignetten sind sicher ab 1. Februar gültig

Am 31. Jänner 2021 endet das Vignettenjahr 2020. Das bedeutet: Ab 1. Februar sind nur mehr die Klebevignette 2021 in Apfelgrün oder die Digitale Vignette gültig. Damit auch die Digitale Vignette mit Sicherheit ab 1. Februar gilt, erinnert die ASFINAG an den Stichtag 14. Jänner: „Das liegt an der Konsumentenschutzfrist. Die Digitale Vignette ist erst am 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig. Das macht den 14. Jänner zum wichtigen Stichtag für alle, die lieber klicken statt picken. Wer also bis dahin im Webshop auf asfinag.at oder über die kostenlose App der ASFINAG die Digitale Vignette kauft, stellt sicher, ohne Probleme ab 1. Februar 2021 unsere Autobahnen und Schnellstraßen benützen zu können“, erklärt ASFINAG-Geschäftsführerin Ursula Zechner.

Nicht mehr an die Gültigkeitsfristen oder an das Wechseln auf die neue Vignette denken müssen – das verspricht der Abo-Service bei der Digitalen Jahresvignette. Dadurch kann die Gültigkeit der Jahresvignette automatisch verlängert werden. Die Vorteile: Kundinnen und Kunden versäumen keine Gültigkeitsfristen mehr, haben keinen Mehraufwand und erhalten so jedes Jahr automatisch und fristgerecht die Jahresvignette. Dieses Abo-Service gilt natürlich auch für Jahreskarten der Digitalen Streckenmaut.

Kontakt

Alexander Holzedl
Pressesprecher Tirol, Vorarlberg
Telefon: +43 (0) 50108-18933
Handy: +43 (0) 664 60108-18933
E-Mail: alexander.holzedl@asfinag.at

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