S 16 Arlberg Schnellstraße

Sanierung und Sperre Tunnel Arlberg

Der Arlbergtunnel auf der S 16 Arlberg Schnellstraße zwischen Tirol und Vorarlberg wird von 15. April bis 22. November 2024 in beiden Fahrtrichtungen für den gesamten Verkehr gesperrt. Der Grund: Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen der Fahrbahn, Entwässerung und Tunnelbeschichtung zur Erhöhung der Sicherheit.

Wir bauen für Sie. Ihre Vorteile im Überblick.

Eckdaten
  • Gesamtlänge Arlbergtunnel 14 Kilometer
  • Geplante Kosten zweite Phase Tunnelsanierung 75 Millionen Euro
  • Geplante Kosten Modernisierung Mautstelle 30 Millionen Euro
  • Geplante Sperre 15. April bis 22. November 2024
  • Mehr Verkehrssicherheit
    Erneuerung der Fahrbahn im gesamten Tunnel und optimierte Tunnelbeschichtung für bessere Sichtbarkeit
  • Nachhaltige Sanierungsmaßnahmen
    Optimierung der Entwässerungsanlagen für einen weiteren langfristigen Betrieb des Tunnels
  • Moderne Mautstelle
    Neue Mautspuren, -kabinen und zusätzliche Lkw-Stellplätze mit barrierefreier WC Anlage

Wichtiges auf einen Blick

Der knapp 14 Kilometer lange Arlbergstraßentunnel zwischen St. Anton in Tirol und Langen in Vorarlberg ist nicht nur der längste einröhrige Straßentunnel in Österreich. Er ist am hochrangigen Straßennetz auch die einzige wintersichere Ost-West-Verbindung zwischen Tirol und Vorarlberg. Nach 46 Jahren Betriebszeit wird nun die Fahrbahn, die Entwässerung und die Tunnelbeschichtung erneuert.

Die Maßnahmen helfen, den längsten Straßentunnel Österreichs für täglich rd. 8.000 Autofahrer:innen noch sicherer zu machen.

Während dieser Arbeiten ist eine sichere Fahrt durch den Tunnel in dieser Zeit nicht möglich. Deswegen ist die nunmehr geplante Vollsperre vom 15. April bis 22. November 2024 nicht zu umgehen. 

Entsprechend den kundgemachten Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften Bludenz und Landeck gelten für die Sperren im Jahr 2024 folgende Regelungen:

Der Arlbergpass ist ab Beginn der Vollsperre die regionale Ausweichroute. Vor allem an den Wochenenden  kann es dann auf der Passstrecke aufgrund von Verkehrsüberlastungen zu Verzögerungen kommen. Wir raten deswegen: Planen Sie ausreichend Zeit für die Fahrt während der Sperren ein und – sofern möglich – nutzen Sie den öffentlichen Verkehr oder eine der großräumigen Ausweichrouten am hochrangigen Straßennetz. Diese führen etwa über Rosenheim-München (Deutschland), über Gotthard und San Bernardino (Schweiz).

Ausweichrouten während der Sperren des Arlbergtunnels:

  • Arlbergpass Straße (B 197/L 197)
  • Strecke Rosenheim-München (Deutschland)
  • Gotthard (Schweiz)
  • San Bernardino (Schweiz) 

Freie Fahrt über den Pass gilt für Pkw, Kombis und Lkw ohne Anhänger sowie für Pkw und Kombis mit Anhänger (auch Wohnwagengespanne).
AUSNAHME: Pkw und Kombis mit Anhänger über 750 Kilogramm (hzG - höchstzulässiges Gesamtgewicht) müssen jedoch im Zeitraum von 1.7. bis 6.10.2024 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 17 Uhr großräumig über Deutschland, den Fernpass oder die Schweiz ausweichen.

Die ASFINAG rät, für die Fahrt über den Arlbergpass mehr Zeit einzuplanen. Gerade am Wochenende kann es aufgrund von Verkehrsüberlastungen zu Verzögerungen über die B 197/L 197 Arlbergpass-Straße kommen.


Für Lkw mit Anhänger sowie für Sattelkraftfahrzeuge gilt für die B 197/L 197 Arlbergpass-Straße für die Dauer der Vollsperre des Arlbergtunnels (15.4. bis 22.11.2024) ein generelles Fahrverbot. Diese Fahrzeuge müssen großräumig ausweichen (siehe Ausweichrouten). Ein klar definierter Ziel- und Quellverkehr ermöglicht es auch Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge, den Arlbergpass zu befahren, sofern die Fahrten den entsprechenden Ausnahmeregelungen entsprechen (siehe Ausnahmeregelungen). Eine eigene Ausnahmegenehmigung für diese Fahrten ist nicht notwendig. An den Wochenenden (Samstag, 9.00 Uhr bis Sonntag, 22.00 Uhr) besteht für Lkw samt Anhänger sowie Sattelkraftfahrzeuge ein generelles Fahrverbot.


Für Motorräder gibt es keine Einschränkungen während der gesamten Zeit der Vollsperre. Der Arlbergpass kann jederzeit von Motorrad-Fahrer:innen benutzt werden.

Die ASFINAG rät jedoch, für die Fahrt über den Arlbergpass mehr Zeit einzuplanen. Gerade am Wochenende kann es aufgrund von Verkehrsüberlastungen zu Verzögerungen über die B 197/L 197 Arlbergpass-Straße kommen.


Freie Fahrt über den Pass gilt für Pkw, Kombis, Wohnmobile und Lkw ohne Anhänger sowie für Pkw und Kombis mit Anhänger (auch Wohnwagengespanne), solange der Anhänger nicht schwerer als 750 Kilogramm (hzG - höchstzulässiges Gesamtgewicht) ist. Pkw und Kombis mit Anhänger über 750 Kilogramm (hzG - höchstzulässiges Gesamtgewicht) müssen jedoch im Zeitraum von von 1.7. bis 6.10.2024 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 17 Uhr großräumig über Deutschland, den Fernpass oder die Schweiz ausweichen.

Die ASFINAG rät, für die Fahrt über den Arlbergpass mehr Zeit einzuplanen. Gerade am Wochenende kann es aufgrund von Verkehrsüberlastungen zu Verzögerungen über die B 197/L 197 Arlbergpass-Straße kommen.


Für Lkw, die keinen Anhänger ziehen, sowie für Busse mit und ohne Anhänger gibt es keine Einschränkungen für die Fahrt über den Arlbergpass.

Die ASFINAG rät, für die Fahrt über den Arlbergpass mehr Zeit einzuplanen. Gerade am Wochenende kann es aufgrund von Verkehrsüberlastungen zu Verzögerungen über die die B 197/L 197 Arlbergpass-Straße kommen. 

Gemäß der Ausnahmeregelungen können auch Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge den Arlbergpass befahren, sofern die Fahrten nachstehenden Ausnahmeregelungen entsprechen. Diese gelten jeweils für den Zeitraum Sonntag, 22.00 Uhr bis Samstag, 9.00 Uhr wie folgt:

Lokaler Ziel- und Quellverkehr

Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Pass benützen, wenn Fahrten mit Quelle oder Ziel in den Bezirken Bludenz, Feldkirch oder Landeck getätigt werden. Diese Regelung betrifft den lokalen Ziel- und Quellverkehr. 

Nordwest-Südost-Verkehr

Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Pass benützen, wenn Fahrten mit Quelle und Ziel in Vorarlberg, in Liechtenstein, in den Landkreisen Bodensee, Konstanz, Sigmaringen, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar oder Rottweil, in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden oder Glarus und den Provinzen Bozen, Trient oder Belluno getätigt werden. Diese Regelung betrifft den Nordwest-Südost-Verkehr. 

West-Ost-Verkehr

Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge können den Pass benützen, wenn Fahrten mit Quelle und Ziel in Vorarlberg, in Liechtenstein, in den Landkreisen Bodensee, Konstanz, Sigmaringen, Tuttlingen, Schwarzwald-Baar oder Rottweil, in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Schwyz, Zug, Zürich oder Schaffhausen, in folgenden Gemeinden/Ortschaften des Kantons Graubünden (nördlich der Linie Chur –Davos): Ardez, Calfreisen, Castiel, Chur, Conters i. P., Davos, Fanas, Felsberg, Fläsch, Fideris, Flims, Ftan, Furna, Grüsch, Guarda, Haldenstein, Igis, Jenaz, Jenins, Klosters-Serneus, Küblis, Laax, Langwies, Lavin, Lüen, Luzein, Maienfeld, Maladers, Malans, Mastrils, Pagig, Peist, Ramosch, Saas i. P., Samnaun, Says, Schiers, Scuol, Seewis i. P., Sent, St. Antönien, St. Antönien-Ascharina, St. Peter, Susch, Tamins, Tarasp, Trimmis, Trin, Tschlin, Untervaz, Valzeina oder Zizers UND in den Tiroler Bezirken Landeck, Imst, Innsbruck - Stadt, Innsbruck - Land oder Schwaz getätigt werden. Dies betrifft den West-Ost-Verkehr. 

Aufgrund der Sperre des S 16 Arlbergtunnels wird der Straßenverkehr über die Arlbergpassstraße ab 15.04. bis 22.11.2024 umgeleitet. Wegen des erwarteten zusätzlichen Verkehrsaufkommens zur Hauptreisezeit wird wieder ein Radfahrverbot auf der B 197/L 197 zwischen Bahnhof Langen bzw. St. Anton (Mooserkreuz) bis zur Passhöhe in St. Christoph gelten. Dieses Verbot gilt nur für bergauf fahrende Radfahrer im Zeitraum von 15. April bis 22. November 2024. Somit ist St. Christoph am Arlberg bergauf nicht mehr mit dem Fahrrad zu erreichen. Dieses Verbot betrifft auch Radfahrer:innen, die über den Flexenpass aus Richtung Lech-Warth kommend, in Richtung Tirol weiterfahren möchten.

Für die Radfahrer:innen wird in dieser Zeit ein Shuttledienst von St. Anton und Langen ausgehend eingerichtet.

Ressourcenschonung ist selbst bei einer Baustelle dieser Dimension für uns von höchster Bedeutung. Bei der 23.500 Kubikmeter umfassenden Betonfahrbahn setzen wir deshalb auf Recycling. Die ASFINAG setzt den Fokus darauf, möglichst viel recyceltes Material der alten Fahrbahn wiederzuverwenden. Dieses wird vor Ort abgebrochen, in einer Mischanlage aufbereitet. Weil eben keine Deponieflächen notwendig sind und das Recycling großteils vor Ort stattfindet, werden Abfälle und Lkw-Fahrten deutlich eingespart. Beim Hochbau im Bereich des Mautplatzes kommt verstärkt Holz als Baumaterial zum Einsatz. Das gilt auch für die Fußgängerbrücke für Kundinnen und Kunden am Mautplatz.

Die Gültigkeit der Streckenmaut Mehrfahrtenkarten für die S 16 Arlberg Schnellstraße verlängert sich automatisch um die Zeit der Sperre, wenn der Gültigkeitsbereich der Karte den Zeitraum einer der beiden Vollsperren betrifft. Somit ist gewährleistet, dass Kundinnen und Kunden keinen Nachteil beim Kauf einer Mehrfahrtenkarte durch die Vollsperren erleiden.

Warum ist eine Sperre des Tunnels überhaupt notwendig?

Die Sanierung des Arlbergtunnels, der seit 46 Jahren in Betrieb ist, beinhaltet auch die komplette Erneuerung der Fahrbahn, Entwässerung und Tunnelbeschichtung. Ohne diese Einrichtungen kann ein sicheres Befahren des Tunnels bzw. die Arbeitssicherheit nicht gewährleistet werden. Aus diesem Grund haben wir alles unternommen, um diese notwendigen Sperren wie zuletzt 2015/2017, 2023 und jetzt 2024 so kurz wie nur möglich zu gestalten. Insbesondere aus Gründen der Arbeitssicherheit und der zum Teil fehlenden Sicherheitstechnik im Zuge der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen kann während der Tätigkeiten kein Verkehr den Tunnel passieren.


Darf ich mit dem Pkw über den Arlbergpass fahren?

Während der Vollsperre ist das Befahren der Arlbergpass Straße (B 197/L 197) für Pkw ohne Einschränkung möglich. Einschränkungen gibt es lediglich für Pkw mit Anhänger über 750 Kilogramm (hzG - höchstzulässiges Gesamtgewicht). Diese müssen im Zeitraum von 1.7. bis 6.10.2024 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 17 Uhr großräumig über Deutschland, den Fernpass oder die Schweiz ausweichen.


Darf ich mit meinem Wohnmobil im Sommer über den Arlbergpass fahren?

Ein Wohnmobil ohne Anhänger kann den Pass jederzeit ohne Einschränkung benützen. Hingegen müssen Wohnwagengespanne mit Anhänger über 750 Kilogramm (hzG - höchstzulässiges Gesamtgewicht) im Zeitraum von 1.7. bis 6.10.2024 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 17 Uhr großräumig über Deutschland, den Fernpass oder die Schweiz ausweichen.


Ist meine Anreise zum Sommerurlaub in der Tourismusregion Arlberg (St. Anton, St. Christoph, Lech Zürs, Stuben) 2024 von der Sperre betroffen?

Nein – die Anreise zu den Destinationen in der Tourismusregion Arlberg ist jederzeit möglich, da die Arlbergpass-Strecke in beiden Richtungen (aus Richtung Vorarlberg und aus Richtung Tirol) uneingeschränkt möglich ist. Die Sperre des Arlbergtunnels hat somit keine Auswirkung hinsichtlich einer Sperre oder Erreichbarkeit dieser Regionen.


Ist meine Anreise zum Winterurlaub 2024 von der Sperre betroffen?

Nein – wir nehmen auch bei der zweiten Vollsperre Rücksicht auf die Bedürfnisse des Tourismusgebietes Arlberg. Aus diesem Grund beginnt die Sperre erst mit Mitte April – also nach der Haupt-Wintersaison 2023/2024. Somit ist gewährleistet, dass die laufende Wintersaison hinsichtlich An- und Abreise nicht beeinflusst wird.


Was muss ich beachten, wenn ich während der Sperre auf der Arlbergpass-Straße unterwegs bin?

Insbesondere am Wochenende ist mit einem höheren Verkehrsaufkommen auf dieser Strecke zu rechnen. Dadurch kann es zu Verzögerungen kommen. Wir raten daher, bei der Fahrt über die Passstrecke mehr Zeit einzuplanen. Grundsätzlich weist die Arlbergpass-Straße eine Steigung/Gefälle von bis zu 13 Prozent auf – auch dies ist bei der Fahrt zu beachten. Unser Sicherheitstipp: Auf die Geschwindigkeit und auf ausreichend Sicherheitsabstand achten. 


Warum baut die ASFINAG keine zweite Röhre beim Arlbergtunnel? 

Wir sind ein rein nutzerfinanziertes Unternehmen und erhalten neben den Einnahmen aus Vignetten, Lkw- und Streckenmaut keinerlei Zuschüsse aus dem Staatsbudget. Beim Arlbergtunnel werden derzeit rund 8.000 Fahrzeuge pro Tag registriert. Auch in der Prognose erreicht diese Strecke nicht den Wert von durchschnittlich 20.000 Fahrzeugen pro Tag (Summe beider Richtungsfahrbahnen). Erst ab dieser Frequenz ist nach dem Straßentunnelsicherheitsgesetz der Bau einer zweiten Röhre vorgeschrieben. Unabhängig davon investieren wir rd. 75 Millionen Euro, um die Sicherheit für täglich 8.000 Autofahrer zu erhöhen.


Ist der Arlbergpass als regionale Ausweichroute mautpflichtig?

Nein – der Arlbergpass ist weder Autobahn noch Schnellstraße und kann ohne zusätzliche Maut befahren werden.