01.07.2022

ASFINAG errichtet Abstellplatz für Sondertransporte an der A 2

Während der Arbeiten keine Spuränderung auf der A 2, jedoch Tempolimit von 80 km/h

Am Montag, den 4. Juli beginnt die ASFINAG mit den Arbeiten für einen neuen Abstellplatz für Sondertransporte (SOTRA). Die bereits bestehende Fläche gegenüber der Shoppings City Süd auf der Richtungsfahrbahn Wien wird umgebaut und technisch aufgerüstet. Konkret wird ein Zufahrtsschranken und ein Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen zur A 2 für die Ein- und Ausfahrt gebaut sowie Infrastruktur in Form eines Verwaltungsbüros und ein barrierefreies WC errichtet. Rund fünf SOTRAs finden zukünftig dort Platz, um einen Fahrstopp einzulegen. Notwendig sind diese Stopps, da derartige Schwertransporte untertags meist nicht unterwegs sein dürfen, und darüber hinaus auch zur Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten der Lkw-Fahrenden. Ein Abstellen dieser Transporte auf klassischen Rastplätzen ist aufgrund der überdurchschnittlichen Breiten und Höhen nicht möglich. Damit sich die Fahrerinnen und Fahrer während der Pausen auf dem Gelände ausruhen und die Zeit gut verbringen können, stellt die ASFINAG dort kostenfreies WLAN zur Verfügung und installiert eine Beleuchtung und Videoüberwachung zur Erhöhung der Sicherheit. Zusätzlich wird die neu ausgebaute Fläche auch für Fahrzeugkontrollen durch die Polizei, durch den Service- und Kontrolldienst der ASFINAG und durch die Technischen Unterwegskontrollen für Lkw genutzt werden. Rund 2,2 Millionen Euro investiert die ASFINAG in diesen neuen SOTRA-Stellplatz.

Genauester Planungsablauf für XXXL-Sondertransport

Vor der Erteilung einer Routengenehmigung für Sondertransporte werden durch die ASFINAG spezielle Prüfungen vorgenommen. Damit wird sichergestellt, dass vorhandene Baustellen breit genug zum Befahren sind, Beschilderungen nicht beschädigt werden und Brücken hoch genug sind, damit Lkw diese gefahrlos passieren können. Die Prüfungen erstrecken sich auch auf den Fahrzeitpunkt. So wird auf Verkehrsfrequenzen und besondere Ereignisse wie Ferienbeginne oder Veranstaltungen geachtet. In den Sondertransport-Bewilligungen sind dann alle Einzelheiten genau angeführt. Von der zu befahrenden Strecke über die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten bis zu Anweisung ob Streckenabschnitte nur mit Schleusung befahren werden dürfen. 24 Stunden vor Fahrtantritt muss sich jede Fahrerin, jeder Fahrer eines Schwertransportes bei der ASFINAG anmelden.