24.05.2024

Luegbrücke: ASFINAG ergreift rechtliche Schritte nach dem Bundesstraßengesetz

Nach der Entscheidung des LVwG beantragt die ASFINAG die Einräumung von Zwangsrechten für die Generalerneuerung der Luegbrücke

Aktuell laufen auf der Luegbrücke umfangreiche Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen der Brücken-Hauptprüfung. Dabei werden von unabhängigen ausgewiesenen Brückenbau-Experten sämtliche Daten zum aktuellen Zustand aller Brückenteile gesammelt und genauestens analysiert, die ASFINAG erwartet den Abschlussbericht im Sommer 2024. Die Ergebnisse daraus geben Aufschluss über den aktuellen Zustand der Luegbrücke. Durch die Verdichtung der Prüfungsintervalle und eine umfassende Sensorik, die den Zustand wesentlicher Teile der Brücke permanent überwacht, gilt die Luegbrücke als wohl bestüberwachte Brücke Europas. Um die Verkehrs- und Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten, plant die ASFINAG bekanntlich eine Generalerneuerung der Luegbrücke.

Nachdem nun das Landesverwaltungsgericht Tirol den Trassenbescheid für die Generalerneuerung der Luegbrücke bestätigt hat, eine privatrechtliche Einigung mit der Gemeinde Gries am Brenner über die erforderliche Inanspruchnahme von Grundstücken bislang aber nicht zustande kam, muss die ASFINAG nun die nächsten notwendigen Schritte setzen. Am 21.5.2024 hat die ASFINAG bei der Bundesstraßenbehörde ein Enteignungsverfahren nach §§ 17 ff Bundesstraßengesetz 1971 beantragt. „Wir bedauern, dass trotz vielfacher Bemühungen bisher keine Einigung mit der Gemeinde Gries am Brenner gelungen ist. Aufgrund des schlechten Zustandes der Luegbrücke dürfen wir keine Zeit mehr verlieren. Deshalb ist es im Sinne der Verkehrs- und Versorgungssicherheit notwendig, die Umsetzung der Generalerneuerung voranzutreiben und damit die Zeit der wohl erforderlichen Einspurigkeit auf der Luegbrücke möglichst gering zu halten. Hierfür greifen wir aufgrund der Dringlichkeit auf die rechtlichen Möglichkeiten nach dem Bundesstraßengesetz zurück“, begründet ASFINAG-Geschäftsführer Stefan Siegele den Antrag bei der Bundesstraßenbehörde. Diese hat nunmehr eine mündliche Verhandlung angesetzt.

„Selbstverständlich bleiben wir weiter gesprächsbereit und hoffen auf eine Einigung im Rahmen der Behördenverhandlung“, ergänzt Siegele.