18.03.2022

Unbürokratische Hilfe für Flüchtende aus der Ukraine – Keine Vignettenpflicht für Pkw mit ukrainischen Kennzeichen

Weiterhin Mautbefreiung für humanitäre Hilfstransporte in und durch Österreich – Auch für Pkw, die ukrainische Flüchtlinge befördern

Ab sofort sind Pkw mit ukrainischen Kennzeichen temporär von der Vignettenpflicht sowie von der Streckenmaut in Österreich ausgenommen. Die ASFINAG gewährleistet in Abstimmung mit dem Klimaschutzministerium sowie mit dem Finanzministerium eine sofortige unbürokratische Hilfe in dieser Ausnahmesituation. Darüber hinaus benötigen Pkw unabhängig ihrer Nationalität keine Vignette, wenn sie im Rahmen einer Hilfsleistung Flüchtlinge befördern. Analog zu den humanitären Hilfstransporten muss dafür lediglich vor Antritt der Fahrt eine Mautbefreiung auf der Website der ASFINAG beantragt werden. Weiterhin aufrecht bleibt die Regelung, dass für humanitäre Hilfstransporte in die Ukraine keine Maut zu bezahlen ist. Das betrifft sämtliche Fahrzeugtypen - vom Pkw bis zum Lkw und Bus.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler:

„Gerade in Zeiten wie diesen ist es von größter Bedeutung den Menschen in der Ukraine rasch und unkompliziert zu helfen. Genau das machen wir. Ganz egal ob die Ukrainerinnen und Ukrainer mit dem Pkw ankommen oder humanitäre Hilfstransporte für die Ukraine erfolgen – die Maut entfällt für alle Pkws mit ukrainischem Kennzeichen und die Mautbefreiung für Hilfstransporte auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bleibt weiterhin aufrecht. Damit gilt freie Fahrt für alle Ukrainerinnen und Ukrainer die bei uns Zuflucht suchen und auch für Hilfstransporte. Vielen Dank an alle Menschen in Österreich, die privat oder gemeinsam mit Hilfsorganisationen einen so wichtigen Beitrag für die Ukrainerinnen und Ukrainer leisten.“

ASFINAG-Vorstände Josef Fiala und Hartwig Hufnagl:

"Menschliche Tragödien erfordern eine sofortige Hilfe, die in erster Linie unbürokratisch ist. Daher sind ab sofort auch Pkw mit ukrainischen Kennzeichen temporär von der Vignettenpflicht sowie von der Streckenmaut in Österreich ausgenommen. Das hat die ASFINAG in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium beschlossen.“

 

WICHTIG: Die Anträge für die Mautbefreiung müssen noch vor Antritt der Fahrt gestellt werden. Alle Informationen, wie das einfach und unkompliziert klappt, finden Sie übersichtlich auf http://www.asfinag.at/maut-vignette/mautordnung